Auszug aus der Mietwohnung!

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evalh.
Beiträge: 2
Registriert: 17.08.2007, 10:42

Auszug aus der Mietwohnung!

Beitrag von evalh. » 17.08.2007, 10:57

Hallo liebe forumsmitglieder!

Hätte einige Fragen zum ewigen Thema Wohnungsübergabe!

Kurz zur Vorgeschichte:
Wohne seit einem Jahr in einer Mietwohnung. Nehme an, dass es laut eurer Beschreibung ein gewerblicher ist (hat GsmbH im Firmennamen)
Wurde leider von der heurigen Betriebskostenabrechnung erschlagen (Satte 600 Euro für 8 Monate, zusätzlich eine Mieterhöhung von 80 Euro!) :evil:
Natürlich sofort die Kündigung eingereicht. Nun kommt aber die Wohnungsübergabe, dazu meine Fragen!

1. Habe auf meiner Haustür ein Poster entfernt, leider ist dabei etwas von der Beschichtung mitgegangen. Ist das dann Abnützung, oder nicht.

2. Der Vermieter hat uns eine Küche zur Verfügung gestellt. Wie es halt so ist habe ich mein Messer fallen lassen und eine kleine Ecke in die Arbeitsplatte gemacht. Gleich Frage: Zählt das zur Abnützung? In einer Küche kann schließlich mal ein Messer runterfallen!

Muss noch sagen: War so blöd und habe das Übernahmeprotokoll nicht ausgefüllt :oops:

So das wars erstmal
Vielen Dank für eure Hilfe



tahonie
Beiträge: 24
Registriert: 12.07.2007, 20:04

Re: Auszug aus der Mietwohnung!

Beitrag von tahonie » 26.08.2007, 21:15

hallo,

bei den beschriebenen fällen handelt es sich ganz klar um beschädigung und nicht um abnutzung.

abnutzung beispielsweise wäre die häufig festzustellende immer dünner werdende lackschicht rund um die türklinke, die man früher mit hässlichen plastikverkleidungen zu verhindern suchte.

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