Ausmalen muss nicht sein....

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tahonie
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Re: nägel mit köpfen ....

Beitrag von tahonie » 20.07.2007, 07:14

schön langsam werde ich müde. aber ich stelle hocherfreut fest, dass du lernfähig bist.

in deinem ersten post warst du sicher, dass kein ausmalen nötig ist. kein wenn, kein aber, ohg-urteil macht alle klauseln ungültig.

im zweiten post kommen schon einschränkungen: gewerblicher vermieter, schwarze wandfarbe, und die offensichtliche einsicht, dass ein urteil wohl doch kein gesetz ist. dafür schmeisst du jetzt aber die kautions-frage ins spiel.

im dritten post wirst du emotional und gibst erstmals zu, die genaue sachlage von kalissta nicht zu kennen, ihm/ihr aber helfen zu wollen. eine weitere abschwächung deiner argumentation folgt.

im vierten post findest du endlich eine "bestätigung" deiner behauptung:
Also ist man mit einer hinterlegten Kaution doch in der schwächeren Position.
falsch, falsch, falsch. hätte ich keine kaution besessen, wäre am 1.7. ein gutachter zur dokumentation der schäden bereitgestanden und noch am 1.7. hätten professionisten mit der renovierung der wohnung begonnen. gleichzeitig wäre die klage gegen den mieter vorbereitet worden. ich hätte keinen einzigen weiteren tag zugewartet und dieser mieter hätte lange zeit für seine fehlende einsicht zahlen müssen. das prozesskostenrisiko trage ich wesentlich leichter als der mieter - du verstehst? und ob ich die klage gewonnen hätte, sagt dir die kristallkugel oder der rat des mietervereins ....

so aber, da die kaution eben gestellt wurde, weiss ich, dass er sie zurückbekommen möchte. also wird er jetzt doch die notwendigen arbeiten erledigen. und er sollte mir danken, dass ich ihm erlaube, die malerarbeiten selbst durchzuführen (ordnungsgemässe arbeit vorausgesetzt), denn ich könnte auch verlangen, sie durch professionisten ausführen zu lassen. .......


stell' dir vor, die ursprungsfrage käme (möglichkeitsform!) von meinem ex-mieter. dann wäre er durch deine unreflektierten und falschen auskünfte völlig in die irre geführt worden und muss dein nichtwissen nun durch zusätzliche kosten büssen. findest du das ok?

also: hör' auf, hier "beratungen" durchzuführen, die anderen nur schaden können. du bist weder anwalt noch ausreichend juristisch firm, um wenigstens annähernd eine sinnvolle aussage machen zu können.
Zuletzt geändert von tahonie am 20.07.2007, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.



Gene
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Beitrag von Gene » 20.07.2007, 12:22

Na Du hast eine seltsame Art von Humor. :shock:
Da zeigst Du in vier postings Dein "Wissen" und outest Dich erst im 5. posting damit, dass es eigentlich Dein eigener Fall ist um den es seit der Eingangsfrage geht. Dabei hättest Du nach meinem dritten posting, in dem ich schrieb "Meiner Meinung nach beurteilt Ihr, selbstverständlich aus Vermietersicht für die es um viel Geld geht, eine Sachlage sofort negativ ohne die genauere Sachlage von Kalista zu kennen. ", Gelegenheit gehabt zu schreiben das Du diese (nämlich eigene) Sachlage besser beurteilen kannst als jeder aussenstehende Leser.

Ich zitiere Dich, Tahonie:
im dritten post wirst du emotional und gibst erstmals zu, die genaue sachlage von kalissta nicht zu kennen, ihm/ihr aber helfen zu wollen. Zitat ende

Bitte lies etwas genauer, ich war der Ansicht das IHR die Sachlage nicht kennt und sofort negativ beurteilt.

Du schreibst, Tahonie:
im vierten post findest du endlich eine "bestätigung" deiner behauptung:
Zitat Ende

Keine Bestätigung, sondern eine Feststellung eines Widerspruch in Deinen postings.

Ich zitiere Dich, Tahonie:
im zweiten post kommen schon einschränkungen: gewerblicher vermieter, schwarze wandfarbe, und die offensichtliche einsicht, dass ein urteil wohl doch kein gesetz ist. Zitat ende

Es war notwendig darauf hinzuweisen, dass es auf gewerbliche Vermietung beschränkt ist.

Ich zitiere Dich, Tahonie:
im zweiten post kommen schon einschränkungen: gewerblicher vermieter, schwarze wandfarbe, und die offensichtliche einsicht, dass ein urteil wohl doch kein gesetz ist. Zitat ende

Wieder nicht sorgfältig gelesen, denn ich zitierte Dich:
Zitat:
"Es handelt sich hier um ein Urteil, das bestimmte Klauseln in Mietverträgen betrifft, nicht mehr und nicht weniger. Es ist kein Gesetz."

Denn ICH schrieb:

"Es handelt sich hier um ein höchstgerichtliches Urteil mit Rechtssätzen die, auch in Teilen, zur ständigen Rechtssprechung in den unteren Instanzen führen werden."
Kannst Du in irgendeinem posting von mir lesen, dass ich geschrieben hätte das diese E des OGH ein Gesetz wäre ?

Ich möchte mich wirklich nicht mit Dir streiten, denn ich respektiere Deine Meinung und Deine Tätigkeit als (privater ?) Vermieter.
Ich hoffe Du respektierst, dass ich einen Mieter die OGH - E genannt habe. Lesen sollte er sie selbst können und selbst beurteilen können ob sie auf seinen Fall zutrifft.

Handshake ?

Gene

tahonie
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Re: nägel mit köpfen ....

Beitrag von tahonie » 20.07.2007, 14:17

Na Du hast eine seltsame Art von Humor.
da hast du jetzt wirklich recht. mit einem elefanten ballettanzen wäre sportlicher als sich mit dir im kreis zu drehen.:-)

ich habe die passage "stell' dir vor ...." extra für dich (und natürlich für die anderen leser) in einen eindeutigen konjunktiv editiert und damit dein missverständnis ausgeräumt - hoffentlich. also nein, es ist nicht "mein fall".
Ich hoffe Du respektierst, dass ich einen Mieter die OGH - E genannt habe.


selbstverständlich respektiere ich das.

ABER:
Lesen sollte er sie selbst können und selbst beurteilen können ob sie auf seinen Fall zutrifft.
genau dies sagst du ja nicht. du sagtest, kalissta muss aufgrund dieses urteils eben nicht ausmalen! und diese antwort ist eindeutig falsch. so kommen dann die komischen mieter-ansichten zustande, die - wie jetzt in meinem fall - für den mieter schlecht ausgehen. ganz abgesehen davon, dass durch derart falsche informationen auch das doch meistens gute verhältnis vermieter/mieter böse zerstört werden kann.

also, ich ersuche dich nochmals, dir den letzten absatz meines vorigen postings gut zu herzen zu nehmen.

peace:-)

Gene
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Beitrag von Gene » 23.07.2007, 23:03

LAW1 hat geschrieben:Meiner Meinung nach hat thaonie vollkommen recht!

Soweit ich das verstanden hab bezieht sich das OGH-Urteil nur auf gewerbliche Vermieter!

Ich würde nur gern wissen ab wann man als gewerblicher Vermieter gilt?

Habe dazu schon mehrere Meinungen gehört, wie z.B.: ab 5 Zinshäusern od. ab 5 vermieteten Wohnungen! :?: :?: :?:

Vielleicht kann mir ja jemand diese Frage beantworten.
Um noch diese Frage zu beantworten:

Ein Vermieter wird als Unternehmer angesehen, wenn er dritte Personen beschäftigt und eine größere Anzahl von Mietverträgen abgeschlossen hat. Unternehmereigenschaft sind regelmäßig anzunehmen, wenn mehr als fünf Bestandobjekte in Bestand gegeben werden.

Gene

tahonie
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Beitrag von tahonie » 25.07.2007, 18:44

Um noch diese Frage zu beantworten:
ja bitte. ich habe neue fragen:
Ein Vermieter wird als Unternehmer angesehen,
aha. gilt das für's mietrecht, oder für's handelsrecht, oder was sagt das finanzamt zum "unternehmer"?
wenn er dritte Personen beschäftigt
die erste und zweite person gilt also nicht?

und was, wenn der "unternehmer" überhaupt niemanden beschäftigt? ist er dann ein einzelunternehmer?
und eine größere Anzahl von Mietverträgen abgeschlossen hat.
woran ist "größere anzahl" festzumachen? potentialmessung vielleicht? kinderauszählreim? integralmathematik? oder wie, oder was?
Unternehmereigenschaft sind regelmäßig anzunehmen, wenn mehr als fünf Bestandobjekte in Bestand gegeben werden.
exakt fünf objekte gilt noch nicht? fünf objekte einem einzelnen, einem dritten? was ist ein "bestandsobjekt"? das einzelne bett im schwarzarbeiter-quartier, oder alle betten zusammen ein objekt, oder die wohnung samt betten und klo (oder ist das dann ein hotel, in dem MRG gar nicht gilt?), oder ein hochhaus mit hunderten wohnungen?
was, wenn im hochhaus auch büros vermietet werden?

ich danke dir schon jetzt für deine aufklärenden antworten:-)

Kalissta
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Beitrag von Kalissta » 26.07.2007, 11:24

Ich habe also meine Wohnung nicht ausgemalt,und keine Löcher verputz.
Mein Vermitler sagte,dass ich es nicht machen muss(wegen OGH Urteil).
Kaution habe ich ohne Probleme zurück bekommen.
Lg.Kalissta :D :D :D :D

Gene
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Beitrag von Gene » 27.07.2007, 23:05

Kalissta hat geschrieben:Ich habe also meine Wohnung nicht ausgemalt,und keine Löcher verputz.
Mein Vermitler sagte,dass ich es nicht machen muss(wegen OGH Urteil).
Kaution habe ich ohne Probleme zurück bekommen.
Lg.Kalissta :D :D :D :D
Ein Vermieter der die Entscheidungen ernst nimmt und gar nicht daran denkt er würde damit durchkommen, seine Pflichten auf seinen Mieter abzuwälzen ! :roll:
Gratuliere !

Gene

Baerchen
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Re: Ausmalen muss nicht sein....

Beitrag von Baerchen » 13.08.2007, 12:21

Kalissta hat geschrieben:Im OGH-Urteil die Rechtsansicht der AK steht;
´´Sie müssen nicht neu ausmalen,wenn Sie die Malerei nicht durch eine andere Farbe verändert haben oder wenn sie nicht übermäßig beschädigt oder abgenützt ist.´´
Im Mietvertrag habe ich,dass ich die Wohnung nach dem Auszug neu asmalen muss.Soll ich es tun,oder doch nicht :?: :?:
Danke für eure Hilfe.
Hallo liebes Forum,
zu diesem Thema hätte ich eine Frage. Habe ein Büro gemietet. Muss ich bei Auszug nun auch ausmalen? Mein Vermieter besitzt in diesem Haus drei Mietobjekte, verrechnet auch die Mehrwertsteuer und hat eine Steuernummer. Gilt dieses besagte OGH Urteil nur für private Mieter oder auch für Unternehmer untereinander?
Danke...

Gerhard Sagl
Beiträge: 2
Registriert: 11.09.2007, 00:53

Beitrag von Gerhard Sagl » 11.09.2007, 01:24

wird diese Angelegenheit mit dem Ausmalen und der "besenreinen übergabe" nicht ohnehin im vorhinein abgeklärt?

also bei mir als mieter war das der fall. schon bei der besichtigung, als ich meine zustimmung klar machte in diese wohnung einzuziehen, haben der vermieter und ich diese sache besprochen. auch wenn es bei mir nur ein paar wenige löcher in der wand sind, werde ich sie vor beendigung des mietverhältnisses so hinterlassen, wie ich sie vorgefunden habe, also in einem tadellosem zustand.

ist das nicht sowieso gängige praxis?


lg geri

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