EXEKUTION und/oder GLÄUBIGER ???

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jeany2
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Registriert: 19.07.2007, 11:26

EXEKUTION und/oder GLÄUBIGER ???

Beitrag von jeany2 » 23.07.2007, 11:09

:? Hallo!
Kann mir jemand bitte helfen????
Bin seit 2000 geschieden und mir wurde per Untehaltsvergleich ein Unterhalt von EUR 590,-- zugesprochen.
Wenn der Unterhaltsschuldner (Exmann) mit seinem Einelgewerbe in Konkurs gegangen ist..
1. Bin ich da mit meinem Unterhaltstitel als Gläubiger im konkurs beteiligt oder.... :wink:
2. Kann ich während des Konkursverfahrens EXEKUTION führen oder nicht ????? :oops: ..oder
geht beides???

Gibts keine Juristen hier, die exakte Auskunt geben könnten ???

Vielen Dank im Voraus
Eure jeany



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