Strasse/Gehsteig bezahlen?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
g71
Beiträge: 3
Registriert: 04.07.2007, 08:31

Strasse/Gehsteig bezahlen?

Beitrag von g71 » 04.07.2007, 08:55

Hallo!

Wir wohnen seit kurzem in einem von den Großeltern übertragenen Einfamilienhaus im Burgenland. Das Haus steht seit den 50ern und hatte eine asphaltierte Strasse ohne Gesteige etc. (Eckgrundstück) in einem Wohnviertel. (Ein "Gehsteig" oder ähnliches wurde bisher noch nie bezahlt)

Nun hat die Gemeinde beschlossen uns eine neue Strasse zu bauen, weil im wesentlichen der Kanal kaputt war und in diesem Zuge gleich alle Leitungen in der Strass saniert wurden. (Gas/Regenwasser/Kanal/Lichtmasten)
Trotzdem alle Anwohner der Strasse schriftlich deponierten, dass wir keinen Gehsteig wollen, hat die Gemeinde festgelegt, dass wir einen bei der Baubesprechung (mit Bürgermeister) so titulierten "Mehrzeckstreifen" auf beiden Seiten der Strasse bekommen.(einspurige Fahrbahn).
In diesem Mehrzweckstreifen sind Grüninseln eingelassen, die ein ununterbrochenes begehen unmöglich macht. und lt Aussage Bürgermeister beparkt werden darf. (Entspricht ca. der Autobreite)

Nun wurde auf einer Länge des Eckgrundstückes ein "Gehsteig" errichtet
(in den nun eingetroffenen Rechnung- Wir müssen lt. Info Gemeinde dafür aufkommen - ein nicht gerade geringer Betrag) - auf der anderen Länge (ums Eck) wurde (vermutlich aus Platzgründen) "nur" asphaltiert.
Ursprünglich wurde uns zugesichert, dass Eckgrundstücksbesitzer einen entsprechend geringeren Betrag zahlen müssen- (wo eigentlich davon ausgegangen worden ist, dass beide Längen einen Gehsteig bekommen). was jetzt eben nicht so ist.

Von den Problemem mit dem Gefälle zur Fahrbahn hin (12 Prozent), sowie dem Loch mitten im "Gehsteig", weil die alte Strassenlaterne herausgerissen wurde reden ich dabei noch garnicht..)

Weiters wurde die Zahlung auf max. ein Jahr verteilt festgelegt. Andere Anträge/Wünsche müssen zum Bgm...
Zudem steht in der amtlichen Mitteilung, dass es sich um einen Gehsteig handelt (Der ja lt Stvo nicht befahren bzw beparkt werden darf??).

Nun würden mich die rechtlichen Grundlagen interessieren:
1) Müssen wir den Gehsteig bezahlen? Wenn ja welche Zahlungsmöglichkeiten sind in unserem Recht?
2) Sollten wir denim Bescheid festgelegten Titel "Gehsteig" akzeptieren?
3) Müssen wir in der Abrechnung erwähnte Strassenbeleuchtung, die bereits Bestand und die auch funktionierte, mitzahlen.
4) Welche Möglichkeiten haben wir?


Eine sehr komplexe Anfrage.. aber ich hoffe jemand kann mir helfen.



g71
Beiträge: 3
Registriert: 04.07.2007, 08:31

Beitrag von g71 » 11.07.2007, 07:17

Scheint wohl keinen zu Interessieren, oder kennt sich niemand mit sowas aus?

Wo könnte ich mich evtl. (kostenfrei??) erkundigen? Weiß das evtl jemand?

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste