Hi,
Ich konnte nicht so recht bestimmen in welche Kategorie meine Frage hinein fällt und falls ich hier falsch bin bitte einfach verschieben.
So nun gut, ich schreibe hier im Namen eines Schulkameraden (integrierter kurde, geboren in der Türkei, deutschkenntnisse ausgezeichent! ).
Alter: um die 20 jahre
geboren in der Türkei, als kleines Kind (2jahre alt) mit den Eltern nach österreich eingewandert.
>Erhalt der Österreichischen Staatsbürgerschaft!
>Kindergarten, GrundschuleSchule und Gymnasium in Österreich absolviert.
Werhpflicht in Österreich abgeleistet.
Nun im erwachsenen Alter erfährt er durch den Einrückungsbefehl zum Wehrdienst in der Türkei, dass er wohl noch die Türkische Staatsbürgerschaft besitzt.
Nun seine Frage:
Wie muss er am besten vorgehen welche Schritte sollte er nun einleiten?
Was erwartet ihn definitiv für ein Strafausmaß/Nachteile? Kann der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft vermieden werden und wenn >ja< wodurch? Wenn >nein< was wird mit ihm geschehen? rücksendung in die Türkei?
Kann er durch ausbürgerung/Rückgabe der Türkischenstaatsbürgerschaft noch etwas retten?
mfg
Danke für alle konstruktiven Beiträge
Doppelstaatsbürgerschaften
RE: Doppelstaatsbürgerschaften
Der Grund warum dein Freund den Einrückungsbefehl erhalten hat, obwohl er Österreicher liegt auf der Hand: Die Türkei (wie auch Italien) pflegt das so genannt Jus sanguini (Rechte und Pflichte die sich aus dem Blutsverwandtschaft ableiten lassen). In Österreich dagegen pflegen wir das so genannt Jus soli (Rechte und Pflichte, die sich aus dem Gebiet (soli = Boden) ableiten lassen. Das bedeutet, dass wer einmal dort geboren wurde und ein türkischer Vater hat, bleibt für immer Türke, egal ob er 10 oder 20 weitere Staatsbürgerschaften hat. Er muss seine Ausbürgerung beantragen, was mindestens solang abgelehnt wird bis er dem Einrückungsbefehl Folge leistet oder ein Art Schutzgeld bezahlt. Das kann er beim türkischen Konsulat verhandeln. Was die österreichische Staatsbürgerschaft betrifft, wird er sie nicht verlieren, obwohl Voraussetzung dafür, dass er sie behalten darf, ist die Aufgabe von allen anderen Staatsbürgerschaften. Da muss er aber nur nachweisen, dass alles möglich unternommen hat, um sich von der türkischen Staatsbürgerschaft zu befreien. Wird er, aus Gründen die er nicht steuern kann, nicht davon befreit, wird er weiterhin Österreicher bleiben, und zwar solang er keinen türkischen Reisepass mehr beantragt. Solche Probleme können aber immer gelöst werden.
mfg,
MEMIL
mfg,
MEMIL
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