Erbrecht

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
ay86
Beiträge: 6
Registriert: 06.06.2007, 13:49

Erbrecht

Beitrag von ay86 » 25.06.2007, 14:00

Hallo, ich stell mal meinen Bericht hier rein, vl. hat irgendwer eine Ahnung von der Materie.

Der Sachverhalt: Meine Großmutter ist dieses Jahr verstorben, Erbe: ca. 10.000 Euro, angelegt auf sog. "Profit-Card" (kontoähnliche Organisierung mit Sparbuchzinsen, aber kein Sparbuch). Soweit alles klar, Erbe bekommt Monate später aber RsB-Brief, Rechnung über 20.000 Euro, da die Großmutter im Altenheim nicht den vollen Betrag zahlen konnte (zu kleine Pension und 20% der Pension müssen dem Pensionisten verbleiben). Also hat sich über die Jahre ein Betrag von 20.000 Euro gesammelt, den meine Großmutter nicht ans Altenheim zahlen hat können und die jetzt der Erbe bezahlen müsste.
Kontaktierung des Anwalts: Die ganzen 20.000 sind nicht zu bezahlen, nur das gesamte Erbe ist weg (die 10.000 Euro), aber wenn das Geld auf einem normalen Sparbuch angelegt worden wäre, wäre dieses Geld nicht in das Vermögensverhältnis der Verstorbenen aufgenommen worden (bis zu einem Betrag von 15.000 Euro ist dies möglich (pro Sparbuch)) und das Erbe wäre dem Erben geblieben.

Meine Frage: hat hier irgendwer Ahnung genug vom Erbrecht, ob man diese Nachzahlung anfechten kann, bzw. ob diese Nachzahlung irgendwie gerechtfertigt ist, da man nie darüber informiert wurde, dass man den fehlenden Betrag der "Altenheimgebühr", der mangels höherer Pension der Großmutter entstand, nachzahlen müsse.

Vielen Danke für etwaige Bemühungen,
lg



cavallo1
Beiträge: 4
Registriert: 22.06.2007, 11:30

Beitrag von cavallo1 » 26.06.2007, 12:57

Hallo,

ich bin kein Experte, deshalb formuliere ich mal ganz einfach: Die Sache ist die, die Oma hatte Schulden und die müssen halt erst einmal gedeckt werden vom noch vorhandenen Vermögen, das ist schon ok so.

Nimmst du das Erbe an, musst du die ganze Schulden zahlen, bekommst aber auch das ganze Vermögen. Schlägst du die Erbschaft es aus, bekommt das Altersheim was halt noch da ist und kann den Rest vergessen (als uneinbringlich ausbuchen).

Was du jetzt machen kannst, musst du mit einem Anwalt besprechen, der schaut dann, ob die Forderung des Altersheim zurecht besteht, ob die Höhe stimmt, ob man einen Vergleich erzielen kann und, und, und... Aber nach der ersten Auskunft, die du schon eingeholt hast, wird da wohl nichts rauskommen.

Viele Grüsse
arno

ay86
Beiträge: 6
Registriert: 06.06.2007, 13:49

Beitrag von ay86 » 26.06.2007, 13:47

Danke mal für deine Antwort, hab mich auch wieder etwas Schlauer gemacht und geht anscheinend alles mit rechten Dingen zu.
Nur 2 Punkte, die ich als rechtliche Missstände interpretieren würde:

1. Wir wurden nicht darüber informiert, dass die Differenz, die der sog. Sozialverband des Bezirkes, die meine Großmutter nicht ans Altenheim zahlen konnte, bei dem Ableben wieder an diesen zurückzuzahlen ist (zumindest bis zu der Höhe des Erbes). Und

2. Wenn man das Geld auf einem normalen Sparbuch mit Losungswort angelegt hätte (geht bis zu einem Betrag von EUR 15.000,00), hätte der Sozialverband keinen Groschen von uns gesehen, da das Erbe nicht im Vermögensverhältnis aufgeschienen wäre (legal).

Durch so einen kleinen Fehler können also verdammt schnell die lebenslangen Ersparnisse einer Frau den Bach runtergehen! Hätte sie also ihre gesamten Ersparnisse in ihrem Leben noch verprasst wärs besser gewesen (zwar nicht für den Staat, aber wo der überall Geld hineinsteckt ... mir wird schlecht).
Also, seid wenigstens ihr gewarnt!

lg

cavallo1
Beiträge: 4
Registriert: 22.06.2007, 11:30

Beitrag von cavallo1 » 26.06.2007, 17:19

Im Prinzip geht die Sache weiter, aus aktuellem Anlass hab ich da was mitbekommen:

Angenommen die Oma überschreibt ihr Haus etc. HEUTE an den Sohn. Die Oma wir in einem Jahr dement, muss in ein Pflegeheim und braucht 24h Pflege am Tag. Die Pension reicht für die Kosten nicht aus. Da das Land (oder wer auch immer aus der öffentlichen Hand) für die restlichen Kosten aufkommt, können die bis zu zwei Jahre rückwärts auf das Vermögen zugreifen - also war das Überschreiben ein Jahr vor der Erkrankung sinnlos, auf die Liegenschaft wird dennoch zugegriffen. Also "rechtzeitig" vorsorgen, heisst wirklich was tun, so lange noch alles bestens läuft. Ich hoffe, ich hab das halbwegs richtig wiedergegeben :)

arno

Tom100
Beiträge: 35
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Tom100 » 26.06.2007, 22:24

Zu beachten ist in dem Zusammenhang auch, dass die diesbezügliche Gesetzgebung Ländersache ist und daher z.B. die Fristen nach denen das Land nicht mehr auf verschenktes Vermögen zugreifen kann durchaus variieren können.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot], Google Adsense [Bot] und 81 Gäste