Hallo,
nehmen wir an, jemand bewirtschaftet eine Almhütte, nennen wir ihn Wirt. Der Weg zur Almhütte gehört jemand anderem, dem Wegeigentümer.
Darf der Wirt zu seiner Almhütte mit dem Pferd reiten?
Darf der Wirt mir erlauben, mit meinem Pferd zur Hütte zu reiten? Wenn ja, muss ich dennoch den Wegeigentümer fragen, ob ich den Weg bereiten darf?
(Ich gehe davon aus, dass der Wirt den Wegeigentümer nicht fragen muss, wenn er zu seiner Hütte reiten will. Die Frage ist, ob der Wirt MIR erlauben darf, zu ihm zu reiten.)
Viele Grüsse
arno
Darf mir ein Almhüttenbesitzer erlauben, zu ihm zu reiten?
Falls Du ausschließlich auf öffentlichen Straßen und Wegen, für die kein Reitverbot erlassen wurde (Verkehrsschild), ist die Zustimmung des Wirts nicht notwendig, da Du dort sowieso reiten darfst.
Falls Du nur auf seinem Grund reitest, brauchst Du seine Zustimmung.
Falls Du auf Fremdgrund reitest, ist die Zustimmung des Wirts wertlos, da er für Fremdgrund keine Zustimmungen erteilen kann/darf.
Hilft das weiter?
lg
B.D.
Falls Du nur auf seinem Grund reitest, brauchst Du seine Zustimmung.
Falls Du auf Fremdgrund reitest, ist die Zustimmung des Wirts wertlos, da er für Fremdgrund keine Zustimmungen erteilen kann/darf.
Hilft das weiter?
lg
B.D.
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