Hallo,
kurz mein Problem:
Ich habe seit über 8 Jahren einen 'univie-ac-at' Email-Account, und bin auf hunderten Seiten mit diesem Account angemeldet und führe seit Jahren meine (wissenschaftliche) Kommunikation über diesen Account. Ich bin jetzt aber nicht mehr von der Universität angestellt, aber möglicherweise in der Zukunft wieder..., aber ich möchte diese Email-Adresse nicht verlieren.
Nun habe ich diese Email erhalten:
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Ihr externer Mailbox-Account mit der User-ID XXXXX ist seit
1962 Tagen abgelaufen.
Username : XXXXX
Voller Name : Dietmar XXXX
Angelegt am : 23.08.1999
Läuft ab am : 02.02.2002
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Meine Frage: Ab wievielen Jahren kann ich mich auf das Gewohnheitsrecht berufen? Es sind jetzt schon über 5 Jahre, dass mein Account abgelaufen ist, und erst jetzt habe ich eine erste Information darüber erhalten. Eigentlich sollte die Wiener Universität froh über jeden User sein, der Ihre Email-Adressen zur Kommunikation benützt - ist Gratis-Werbung! Ich möchte der Universität nicht gleich mit rechtlichen Schritten drohen, aber wenn ich weiß, dass es bereits ein Gewohnheitsrecht gibt, läßt es sicher leichter verhandeln...
Gewohnheitsrecht? nach >5 Jahren Benutzung ohne Berechtig
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