Besitzstörung mit PKW

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JUSLINE
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Besitzstörung mit PKW

Beitrag von JUSLINE » 30.12.2003, 16:01

Hilfe!!



Hab mein Fahrzeug vor einer Einfahrt abgestellt. War in Eile (hatte Untericht an der danebenliegenden FH), außerdem war die Einfahrt beschildert, doch sehr schmal nämlich 2,26m. Geparkt hab ich dort ca. 3 Stunden. Vor kurzem erhielt ich eine Klage auf Besitzstörung, weil ich mein Fahrzeug angeblich AUF der Liegenschaft des Klägers abgestellt habe und Ihn so in seinem ruhigen Besitz gestört habe. Die ganze Sache soll mich 630 Euro + 270 Euro(Klage TP3A, 10%Streigenossenzuschlag, 120% ES???, 20%Ust, PG???, Auskunft) kosten!! Als Beweis hat der Kläger offenes Grundbuch, PV???, vorzulegende Photos.Laut Anwalt hab ich, trotz meiner Meinung keine Chancen, den Prozeß zu gewinnen!

1) ich hab ihm seine Einfahrt unzugänglich gemacht, bin jedoch nicht auf seinem Grund gestanden! (Auskunft Vermessungsamt)

2) Ich bin als Verkehrsteilnehmer dazu berechtigt, vor einer Einfahrt, die als solche zu erkennen ist zu Halten (10min. und beim Fahrzeug bleiben), was aber vor Gericht angeblich auch schon als Besitzstörung gilt. Diesen Zustand finde ich besonders seltsam.

3) Es war keine Absicht, ich war in Eile, in der Klage steht allerdings, daß ich dies bewußt getan hab und das Wiederholungsgefahr besteht. Anm.:hab das Studium an der Fh aufgegeben und wohne 70Km weit entfernt, also werd ich nicht im entferntesten dran denken dort nochmal zu parken!!



Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!! ich will und kann nicht 900 Euro für einmal Parken bezahlen!!








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RE: Besitzstörung mit PKW

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2004, 06:38


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