Ich habe hier einen, zumindest für mich verzwickten Fall, und wäre sehr dankbar wenn mir jemand Tipps geben könnte.
Letzte Woche verlies der GF unsere Firma,
was das für mich bedeutete war mir damals noch nicht klar.
Ich begann im Juli 06 für meine Firma, im Vertrieb, zu arbeiten.
Ende des Jahres kam ich in die Auswahl als Teamleiter, erstellte die Jahresplanung 2007, ein neues Provisionssystem und wurde Ende Dezember als Teamleiter bestätigt. Mündlich, zum Glück gibt es von damals noch ein Protokoll.
Für das neue Provisionssystem mussten die Dienstverträge geändert werden, diese Zusätze waren Ende Jänner fertig.
Im Gegensatz zu allen anderen in der Firma habe ich den Zusatz nicht unterschrieben, da weder meine Funktion als Teamleiter, noch meine mündlich zugesagte Zulage darin vermerkt war.
Der Gf versprach sich darum zu kümmern. und schied 3 Wochen später aus dem Unternehmen aus.
Ich führe ein Team von 3 Mitarbeitern, gegenüber denen ich aber rein rechtlich nicht weisungsbefugt etc. bin.
Ich erreiche Ziele die nicht schriftlich vereinbart wurden (es erging eine Excel Tabelle von mir an den GF, der meinte: OK)
Ich habe im Jänner und Februar, nach dem neuen System, Provisionen erzielt, das ich nicht unterschrieben habe.
Was habe ich für Möglichkeiten diese Situation beizulegen. Der neue interimistische GF meinte er wird sich darum kümmern, aber was kann ich fordern?
Inwieweit gelten die mündlichen Vereinbarungen und das Protokoll?
Inwieweit ist die von mir geleistete Arbeit und sind die erwirtschafteten Provisionen nach der mündlichen Absprache abzugelten??
Vielen Dank für Eure Hilfe
lg
Michael
Dienstvertragsänderung akzeptieren?
RE: Dienstvertragsänderung akzeptieren?
Eine interessante Rechtsfrage, die wohl lösbar ist, aber nicht unkompliziert.
Nach der herrschenden Judikatur im Gebiet des Arbeitrechts sind solche mündlichen Vereinbarungen, sogar wenn es kein Protokoll dazu gibt, zu respektieren. Die Vereinbarung wurde getroffen und gilt. Da der Arbeitnehmer sich nicht selten in einer unterdrückten Position befindet, kann es ohne weiteres vorkommen, dass er Vereinbarungen eingeht, wo der Arbeitgeber selbst gar nichts unterschreibt und alles als mündliches Provisorium sieht. Deswegen, sind mündliche Vereinbarungen in diesem Gebiete gar nicht wirklichkeitsfremd.
Jedoch, das Problem in solchen Situation ist, dass die Beweislage – wenn eine Seite oder die andere das Ganze bestreiten will -- kompliziert sein kann. Der Arbeitgeber kann im Falle einer Klage auf Einhaltung der Vereinbarung, behaupten, dass die andere Mitarbeiter sich der Vereinbarung angeschlossen haben, und diese auch unterschrieben, du hast aber das neue Provisionssystem (aus welchen Gründen immer) nicht akzeptiert und nicht unterschrieben. Die Firma hat daraufhin deine Position respektiert und dich aus der Vereinbarung frei gelassen. So könnte es, z.B. beim Gericht, ausschauen.
Wenn du feste Beweise (das muss nicht deine Unterschrift auf der Vereinbarung sein) hast, kannst du ruhig deine Ansprüche (dieses Mal schriftlich!) stellen. Du musst es sogar, sonst wird die Optik für dich noch wackeliger.
Was ich hier empfehle, wenn man sich nicht gleich einen Anwalt aufsuchen will, ist die Arbeiterkammer. Sie haben die Judikatur bei der Hand, und sie überprüfen die Sache für dich diskret, kostenlos und sehr schnell, bevor was unternommen werden muss.
MfG,
MEMIL
Nach der herrschenden Judikatur im Gebiet des Arbeitrechts sind solche mündlichen Vereinbarungen, sogar wenn es kein Protokoll dazu gibt, zu respektieren. Die Vereinbarung wurde getroffen und gilt. Da der Arbeitnehmer sich nicht selten in einer unterdrückten Position befindet, kann es ohne weiteres vorkommen, dass er Vereinbarungen eingeht, wo der Arbeitgeber selbst gar nichts unterschreibt und alles als mündliches Provisorium sieht. Deswegen, sind mündliche Vereinbarungen in diesem Gebiete gar nicht wirklichkeitsfremd.
Jedoch, das Problem in solchen Situation ist, dass die Beweislage – wenn eine Seite oder die andere das Ganze bestreiten will -- kompliziert sein kann. Der Arbeitgeber kann im Falle einer Klage auf Einhaltung der Vereinbarung, behaupten, dass die andere Mitarbeiter sich der Vereinbarung angeschlossen haben, und diese auch unterschrieben, du hast aber das neue Provisionssystem (aus welchen Gründen immer) nicht akzeptiert und nicht unterschrieben. Die Firma hat daraufhin deine Position respektiert und dich aus der Vereinbarung frei gelassen. So könnte es, z.B. beim Gericht, ausschauen.
Wenn du feste Beweise (das muss nicht deine Unterschrift auf der Vereinbarung sein) hast, kannst du ruhig deine Ansprüche (dieses Mal schriftlich!) stellen. Du musst es sogar, sonst wird die Optik für dich noch wackeliger.
Was ich hier empfehle, wenn man sich nicht gleich einen Anwalt aufsuchen will, ist die Arbeiterkammer. Sie haben die Judikatur bei der Hand, und sie überprüfen die Sache für dich diskret, kostenlos und sehr schnell, bevor was unternommen werden muss.
MfG,
MEMIL
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 42 Gäste