Hallo
Mein Vorgesetzter ist zugleich mitgesellschafter in dem Unternehmen wo ich tätig bin, meine frage hierzu ist wieviel Urlaubsanspruch er hat bzw. erheben kann, ab wieviel % des Unternehmen kann er das selber entscheiden.
Danke
mfg
Urlaub von Vorgesetzten
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- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Urlaub von Vorgesetzten
Hallo!Q
Wenn er Dienstnehmer ist, (unter dem Angestelltengesetz) muß er auf jeden Fall den Geschäftsführer um Erlaubnis fragen.
D.h. der Urlaub muß im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer konsumiert werden.
Wenn er eine Sperrminorität hat, oder über 50 %, ist dies eine Frage des Gesellschaftsrechts, Gesellschaftsvertrag etc.
Z.B. Wenn ein Post Mitarbeiter 1 Aktie hält, muß er trotzdem fragen.
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Wenn er Dienstnehmer ist, (unter dem Angestelltengesetz) muß er auf jeden Fall den Geschäftsführer um Erlaubnis fragen.
D.h. der Urlaub muß im Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer konsumiert werden.
Wenn er eine Sperrminorität hat, oder über 50 %, ist dies eine Frage des Gesellschaftsrechts, Gesellschaftsvertrag etc.
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