unpfändbares Existenzminimum

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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wgrassegger
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unpfändbares Existenzminimum

Beitrag von wgrassegger » 15.12.2006, 16:25

Hallo zusammen,



kann mir jemand sagen, wie hoch das derzeitigemonatliche Existenzminimum, der sogenannte unpfändbare Betrag, ist.

Es geht um eine Gehaltsexekution.



danke




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: unpfändbares Existenzminimum

Beitrag von MEMIL » 21.12.2006, 17:05

Das kann man so nicht genau sagen. Es gibt keinen fixen universal Betrag dafür. Was gibt ist eine Berechnung nach den Verordnung 2005, BMJ, Stand 2005:



Nettolohn des Verpflichteten

Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen (Frau, Kinder, Ex-Frau, andere Exekutionen)

Art des Anspruches des Verpflichteten (Lohn, Gehalt, Honorar, etc.)

Sonstige Forderungen (gegebenenfalls)

Unterhaltsansprüche (§ 291b Abs.1 EO)

Das alles kommt in einen Topf und sein Existenzminimum wird berechnet.

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In der Praxis wird bemerkt, dass ein Notstandeinkommen liegt schon bei dem Existenzminimum, auch eine geringfügige Beschäftigung liegt sogar unter dem Minimum.

Wenn etwa in diese Richtung bezogen wird, ist man von Pfändungen befreit.

Sie können jedenfalls, gratis, beim Rechtspfleger des zuständigen Gerichts, Ihr Minimum feststellen lassen.

Mitnehmen: Personal Dokumente, Meldezettel (auch von Frau und Kindern), Lohn oder AMS-Zettel und Mahnung oder Exekutionstitel.

MfG,

MEMIL




















wgrassegger
Beiträge: 9
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RE: unpfändbares Existenzminimum

Beitrag von wgrassegger » 21.12.2006, 18:19

Ich danke euch beiden für die Antworten. Es ist tatsächlich so, dass es mehrere Exekutionstitel gibt, Unterhalt und andere und alles spielt sich noch dazu in der AK-Überlassung ab.

Huch!


wgrassegger
Beiträge: 9
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: unpfändbares Existenzminimum

Beitrag von wgrassegger » 21.12.2006, 18:19

Ich danke euch beiden für die Antworten. Es ist tatsächlich so, dass es mehrere Exekutionstitel gibt, Unterhalt und andere und alles spielt sich noch dazu in der AK-Überlassung ab.

Huch!


Patrick1984
Beiträge: 55
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RE: unpfändbares Existenzminimum

Beitrag von Patrick1984 » 24.12.2006, 04:04

Wenn du dein mtl. Nettoeinkommen, die Kinder, für die du Unterhaltspflichtig bist (Gesamt, und die die bei dir leben) angibst, berechne ich dir gerne das daraus resultierende Existenzminimum!


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