In einen anderen Kollektivvertrag überführen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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In einen anderen Kollektivvertrag überführen

Beitrag von JUSLINE » 13.12.2006, 21:31

Hallo! Ich bin seit 14 Jahren in einem Industrieunternehmen als Angestellter tätig.Da wir seit 2001 keine eigene Produktion mehr haben, wurde jetzt das Gewerbe zurückgelegt und wir werden in zukunft als Handelsunternehmen geführt (Produktion erfolgt in anderen Teilen des Konzerns) Somit sollen wir ab 2007 dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte unterstellt werden, was mit erheblichen Verschlechterungen,- Finanziell(z.B Diäten) und auch was Arbeitszeiten betrifft,- verbunden ist. Welche Möglichkeiten hab ich wenn ich diese Verschlechterungen nicht aktzeptieren will. Handelt es sich dabei um eine sog. Änderungskündigung und welcher formalen Form bedarf es dieser von Seiten des Arbeitgebers? (schriftlich? mündlich?) Würde mich über eine komp. Antwort sehr freuen da mir noch niemand schlüssig daruf Antworten konnte. lg. Lenardo




Patrick1984
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RE: In einen anderen Kollektivvertrag überführen

Beitrag von Patrick1984 » 24.12.2006, 05:01

(1.) Eine "auflösend bedingte Änderungskündigung" liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, gleichzeitig jedoch dem Arbeitnehmer gegenüber erklärt, dass die Kündigung (rückwirkend) rechtsunwirksam wird, wenn dieser der vom Arbeitgeber angestrebten Änderung des Dienstvertrages zustimmt.

Die Kündigungsfrist beginnt bereits mit dem auf den Ausspruch (bzw. den Zugang) der Kündigung (schriftlich oder mündlich!) folgenden Tag zu laufen.

Grundsätzlich steht dir die gesamte Kündigungsfrist für eine Entscheidung offen, zu seiner Sicherheit wird dir dein DG eine "Entscheidungsfrist" setzten.



(2.) Wird dagegen die Kündigung vom Arbeitgeber unter der Bedingung ausgesprochen, dass diese erst im Falle einer Nichtannahme des gleichzeitig übermittelten Angebots zu einer Änderung des Dienstvertrages wirksam werden soll, so beginnt die Kündigungsfrist erst zu laufen, wenn du das unterbreitete Angebot zur Vertragsänderung nicht annimmt. Je nach Lage der Dinge wird dies dann der Fall sein, wenn du dem Dienstgeber die Nichtannahme erklärst oder aber eine vom Dienstgeber eingeräumte Annahmefrist ungenützt verstreicht.



In beiden Fällen bist du deinen Job los, wenn du auf die Änderung nicht eingehst. In deinem Fall (14. Dienstjahr) hat dein DG eine 3monatige Kündigungstfrist einzuhalten.

Hinsichtlich deines Abfertigungsanspruchs hast du aber eine sehr gute Ausgangsposition für Gehaltsverhandlungen. Sollte es zum äußersten kommen würde ich dir raten deine Abfertigung (immerhin 4 MG, sollten es noch 15 Dienstjahre werden 6 MG) direkt in die nächste Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen, du wirst es im Alter besser verwenden können!

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen, bei weiteren Fragen antworte ich dir natürlich gerne!


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