Hallo Leute,
ich habe aufgrund einer mündlichen Zusage (=mündlicher Arbeitsvertrag) eine gute Position einvernehmlich gelöst. Noch vor Ende meines alten Jobs, hat mein neuer Arbeitgeber gemeint, dass der Beginn der Zusammenarbeit nicht zum nächsten 1.ten machbar sei. Grund wäre außerordentliche Auftragslage und dadurch chaotische Situation im Unternehmen und keine Möglichkeit zur ordentlichen Einschulung !? Seit nunmehr 2 Wochen ist der neue Arbeitgeber zu keiner weiteren Stellungnahme bereit ! Was tun ? Welche Möglichkeiten einer Einforderung der Zusammenarbeit sind möglich. Besten Dank Dietmar
Mündlicher Arbeitsvertrag
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RE: Mündlicher Arbeitsvertrag
Hallo Dietmar!
Ohne Beweise, schriftlich oder Zeugen wird wohl nichts zu machen sein.
Zusätzlich hast Du eventuell beim AMS 4 Wochen Sperre für das Arbeitslosengeld.
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Ohne Beweise, schriftlich oder Zeugen wird wohl nichts zu machen sein.
Zusätzlich hast Du eventuell beim AMS 4 Wochen Sperre für das Arbeitslosengeld.
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
RE: Mündlicher Arbeitsvertrag
Hallo Zauberlehrling,
Beweise sind natürlich in solchen Situationen rar.
Was meinst du übrigens mit 4 Wochen Sperre des Arbeitslosengeldes beim AMS ???
mfg Dietmar
Beweise sind natürlich in solchen Situationen rar.
Was meinst du übrigens mit 4 Wochen Sperre des Arbeitslosengeldes beim AMS ???
mfg Dietmar
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AMS Arbeitslosengeld
Hallo Dietmar!
Wenn der Dienstnehmer selbst kündigt, kann das AMS das Arbeitslosengeld für 4 Wochen sperren.
Ich nehme an, dein erstes Dienstverhältnis wurde durch Dienstnehmerkündigung gelöst.
Falls es eine einvernehmliche Lösung war, - Arbeitslosengeld sofort.
Mein Wissensstand betr. AMS ist etwas älter. Aber ich glaube nicht, das sich etwas in den letzten Jahren getan hat...
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Wenn der Dienstnehmer selbst kündigt, kann das AMS das Arbeitslosengeld für 4 Wochen sperren.
Ich nehme an, dein erstes Dienstverhältnis wurde durch Dienstnehmerkündigung gelöst.
Falls es eine einvernehmliche Lösung war, - Arbeitslosengeld sofort.
Mein Wissensstand betr. AMS ist etwas älter. Aber ich glaube nicht, das sich etwas in den letzten Jahren getan hat...
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
RE: AMS Arbeitslosengeld
Hallo Zauberlehrling,
es war natürlich eine einvernehmliche Auflösung, ansonsten hätte ich (laut AV) eine 3-monatige Kündigungsfrist gehabt.
Die einvernehmliche Auflösung ist aber in jedem Falle gewollt gewesen, da ich meinen Lebenslauf niemals mit Kündigungen(egal von welcher Seite) "anpatzen" möchte.
Eine Wartefrist für Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung habe ich nicht gekannt ...
mfg
Dietmar
es war natürlich eine einvernehmliche Auflösung, ansonsten hätte ich (laut AV) eine 3-monatige Kündigungsfrist gehabt.
Die einvernehmliche Auflösung ist aber in jedem Falle gewollt gewesen, da ich meinen Lebenslauf niemals mit Kündigungen(egal von welcher Seite) "anpatzen" möchte.
Eine Wartefrist für Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung habe ich nicht gekannt ...
mfg
Dietmar
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