Mündlicher Arbeitsvertrag

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Mündlicher Arbeitsvertrag

Beitrag von JUSLINE » 14.11.2006, 15:08

Hallo Leute,

ich habe aufgrund einer mündlichen Zusage (=mündlicher Arbeitsvertrag) eine gute Position einvernehmlich gelöst. Noch vor Ende meines alten Jobs, hat mein neuer Arbeitgeber gemeint, dass der Beginn der Zusammenarbeit nicht zum nächsten 1.ten machbar sei. Grund wäre außerordentliche Auftragslage und dadurch chaotische Situation im Unternehmen und keine Möglichkeit zur ordentlichen Einschulung !? Seit nunmehr 2 Wochen ist der neue Arbeitgeber zu keiner weiteren Stellungnahme bereit ! Was tun ? Welche Möglichkeiten einer Einforderung der Zusammenarbeit sind möglich. Besten Dank Dietmar



Zauberlehrling2
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RE: Mündlicher Arbeitsvertrag

Beitrag von Zauberlehrling2 » 18.11.2006, 19:25

Hallo Dietmar!



Ohne Beweise, schriftlich oder Zeugen wird wohl nichts zu machen sein.

Zusätzlich hast Du eventuell beim AMS 4 Wochen Sperre für das Arbeitslosengeld.





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RE: Mündlicher Arbeitsvertrag

Beitrag von JUSLINE » 18.11.2006, 20:27

Hallo Zauberlehrling,



Beweise sind natürlich in solchen Situationen rar.

Was meinst du übrigens mit 4 Wochen Sperre des Arbeitslosengeldes beim AMS ???



mfg Dietmar


Zauberlehrling2
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AMS Arbeitslosengeld

Beitrag von Zauberlehrling2 » 19.11.2006, 11:25

Hallo Dietmar!



Wenn der Dienstnehmer selbst kündigt, kann das AMS das Arbeitslosengeld für 4 Wochen sperren.



Ich nehme an, dein erstes Dienstverhältnis wurde durch Dienstnehmerkündigung gelöst.

Falls es eine einvernehmliche Lösung war, - Arbeitslosengeld sofort.



Mein Wissensstand betr. AMS ist etwas älter. Aber ich glaube nicht, das sich etwas in den letzten Jahren getan hat...





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RE: AMS Arbeitslosengeld

Beitrag von JUSLINE » 19.11.2006, 17:35

Hallo Zauberlehrling,

es war natürlich eine einvernehmliche Auflösung, ansonsten hätte ich (laut AV) eine 3-monatige Kündigungsfrist gehabt.

Die einvernehmliche Auflösung ist aber in jedem Falle gewollt gewesen, da ich meinen Lebenslauf niemals mit Kündigungen(egal von welcher Seite) "anpatzen" möchte.

Eine Wartefrist für Arbeitslosengeld bei eigener Kündigung habe ich nicht gekannt ...



mfg

Dietmar


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