Hallo,
ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma und bin unter anderem für die Löhne zuständig, leider habe ich immer wieder Löhne falsch bzw auch ein paarmal die Löhne doppelt überwiesen, auf dies sind wir aber erst jetzt Aufgrund einer Buchhaltungsumstellung daraufgekommen, welche Anktionen kann ich von der Firma erwarten, muss ich für den Schaden geradestehen, wie siehts mit einer fristlosen Entlassung aus auch wenn die Umstände schon bekannt sind und ich noch immer weiter arbeite?
mfg Marko
Fehler beim Lohnüberweisen
-
- Beiträge: 72
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
Dienstnehmerhaftung
Hallo Marko!
Entlassen kann man dich nicht. Da die entlassung nicht unmittelbar nach bekannt werden ausgesprochen wurde ist sie nun verwirkt. (Gleiche Problematik sehe ich auch bei ÖGB und BAWAG: Es ist mir unklar, ob die Entlassungen fristgerecht ausgesprochen wurden)Und eine beharrliche pflichtverletzung ist bei dir nicht gegeben.
Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz kennt 3 Arten der Pflichtverletzung und unterschiedliche Haftung hierzu:
entschuldbare fehlleistung - keine haftung
leichte fahrlässigkeit - haftung kann vom richter gemäßigt werden
grobe fahrlässigkeit und vorsatz - volle haftung
je nachdem wie deine position und deine kontrollmöglichkeiten im unternehmen sind, wären alle 3 Varianten in deinem fall denkbar.
du brauchst auf jeden fall anwaltliche beratung.
Wende dich mal an die Arbeiterkammer. Sollte die AK nicht kompetent genug sein (oder sein wollen,...), wende dich noch mal ans forum.
Ich habe von einem ähnlichen fall gehört, wo öS 800.000,- Schaden waren. Da hat man sich gütlich geeinigt.
Die Buchhalterin hat eine Dienstnehmer-Kündigung gemacht, auf die Abfertigung (ca. öS 300.000,-) verzichtet und beide Seiten waren befriedigt.
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
Entlassen kann man dich nicht. Da die entlassung nicht unmittelbar nach bekannt werden ausgesprochen wurde ist sie nun verwirkt. (Gleiche Problematik sehe ich auch bei ÖGB und BAWAG: Es ist mir unklar, ob die Entlassungen fristgerecht ausgesprochen wurden)Und eine beharrliche pflichtverletzung ist bei dir nicht gegeben.
Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz kennt 3 Arten der Pflichtverletzung und unterschiedliche Haftung hierzu:
entschuldbare fehlleistung - keine haftung
leichte fahrlässigkeit - haftung kann vom richter gemäßigt werden
grobe fahrlässigkeit und vorsatz - volle haftung
je nachdem wie deine position und deine kontrollmöglichkeiten im unternehmen sind, wären alle 3 Varianten in deinem fall denkbar.
du brauchst auf jeden fall anwaltliche beratung.
Wende dich mal an die Arbeiterkammer. Sollte die AK nicht kompetent genug sein (oder sein wollen,...), wende dich noch mal ans forum.
Ich habe von einem ähnlichen fall gehört, wo öS 800.000,- Schaden waren. Da hat man sich gütlich geeinigt.
Die Buchhalterin hat eine Dienstnehmer-Kündigung gemacht, auf die Abfertigung (ca. öS 300.000,-) verzichtet und beide Seiten waren befriedigt.
Der Zauberlehrling
_________________________________
Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
RE: Dienstnehmerhaftung
Hallo,
danke für die Antwort, werde mich dann mal bei meinen Rechtschutz melden, glaube aber nachdem ich in Verwendungsgruppe 1 bin (steht im Arbeitsvetrag) und mir ein bekannter erzählt hat das ich damint aus dem Schneider bin genügt, außerdem wurde jeden Monat das Konto von unserer Buchhaltung kontrolliert und kein Fehler entdeckt ich hatte ja angeblich laut aussage vom Chef nichts zu kontrollieren sondern nur die Überweissung zu tätigen..
nochmals danke
mfg
danke für die Antwort, werde mich dann mal bei meinen Rechtschutz melden, glaube aber nachdem ich in Verwendungsgruppe 1 bin (steht im Arbeitsvetrag) und mir ein bekannter erzählt hat das ich damint aus dem Schneider bin genügt, außerdem wurde jeden Monat das Konto von unserer Buchhaltung kontrolliert und kein Fehler entdeckt ich hatte ja angeblich laut aussage vom Chef nichts zu kontrollieren sondern nur die Überweissung zu tätigen..
nochmals danke
mfg
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste