hallo leute ,
ich wurde telefonisch gefragt ob ich am Samstag arbeiten könnte. Ich verneinte das, da ich übers Wochenende geplanter weise nach Bremen fahren werde. Jetzt wurde mir am telefon angedroht, meinen Schichtplan zu ändern(der für 8 Wochen im voraus geplant wird), so das ich am Samsatg offiziel Dienst hätte.
Ich bin erst seit kurzem in der Firma und nervlich eh schon gerädert, da das alles neu für mich ist. Deswegen die Frage kann der Betrieb den Plan ändern wann er will, so oft er will?dann habe ich ja nie mehr frei!?
Gibt es eine gesetzliche Regelung?Muss ich klein beigeben?
danke für die hilfe
kurzfristige dienstplanänderung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: kurzfristige dienstplanänderung
Arbeitszeitgesetz § 19 d oder e, (weiß ich jetzt nicht auswendig) lautet etwa so: Dienstpläne müssen 14 Tage im voraus geschrieben werden...
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
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