hallo, ich bin alleinerzieherin. zum schulfest meines kindes mochte ich gerne 3,5 stunden zeitausgleich nehmen. mein chef akzeptiert das nicht und teilt weiters mit, dass er nur mehr wochenweise urlaube unterschreiben wird.
meine frage:
kann man mir tageweisen urlaub untersagen, nachdem ich aus meinem urlaubskontingent einen 3-wöchigen urlaub genommen habe und als alleinerzieherin auf tageweisen urlaub angewiesen bin?
urlaub
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: urlaub
da der urlaub laut UrlG zwischen dienstnehmer und dienstgeber einvernehmlich vereinbart werden muß, und der dienstgeber in deinem fall die zustimmung verweigert, darfst du nicht in urlaub gehen.
ein persönlich wichtiger abwesenheitsgrund laut § 8 Angestelltengesetz ist wohl auch nicht gegeben.
Krankenstand und besuch deines kindes können eine entlassung zur folge haben.
einen urlaub zu erzwingen ist erst bei großer urlaubsanhäufung möglich
Der Zauberlehrling
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Ich weiß dass ich nichts weiß,
und viele wissen nicht einmal das.
ein persönlich wichtiger abwesenheitsgrund laut § 8 Angestelltengesetz ist wohl auch nicht gegeben.
Krankenstand und besuch deines kindes können eine entlassung zur folge haben.
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