Selbskündigung zurückziehen

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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JUSLINE
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Selbskündigung zurückziehen

Beitrag von JUSLINE » 11.12.2005, 10:57

Hallo !



ich bin in der Privat Fliegerei tätig und habe am 15.11.05 gekündigt.Nun ist es aber so dass ich meine Kündigung wieder zurückgezogen habe (schriftlich per email) und mein Chef hat dies auch zur Kenntnis genommen(schriftlich per email)und ist froh das ich bleibe.

Jetzt meine Frage : Morgen ist ja der 12.12.05 und somit wäre dies 3 Tage vor meinem ursprünglich geplanten Austritt.Ist nun mein alter Vertrag gültig oder kann mir die Firma einen neuen Vertrag aufzwängen.Bei der Krankenkasse bin ich ja noch nicht abgemeldet worden.

Es ist nähmlich so das mein Chef kein Problem mit meinem Verbleib in der Firma hat , die Prokuristen allerdings schon. Und da diese sich sehr stark machen, Kosten bei Gehältern zu sparen , könnte ich mir hier einen Versuch an mir gut vorstellen. Für mich als Laien würde ich den alten Vertrag als gültigen sehen , da ich ja nicht abgemeldet bei der Krankenkasse oder so war.

Ersuche um Hilfe/Antwort.



Vielen Dank !!

Vertigo




MEMIL
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RE: Selbskündigung zurückziehen

Beitrag von MEMIL » 14.12.2005, 08:11

Klar wie Klarwasser! Deine Kündigung hat nicht gegolten und dein Dienstverhältnis läuft ungehindert und ungeändert weiter. Das sogar wenn du aus der Krankenkasse abgemeldet worden wäre.

MFG,

Memil


Zauberlehrling2
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RE: Selbskündigung zurückziehen

Beitrag von Zauberlehrling2 » 07.01.2006, 11:34

Wedelt der Schwanz mit dem Hund?

Schreibt der Prokurist dem Chef was vor?



Ich sehe eine einvernehmliche Nichtigkeit Deiner Kündigung durch Dich und Deinem Chef.

Also flieg weiter.





Der Zauberlehrling

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MEMIL
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RE: Selbskündigung zurückziehen

Beitrag von MEMIL » 07.01.2006, 11:48

Hallo Zaubermeister!

Ob der Hund oder der Schwanz wedelt, genau so ob das Ei oder das Hendl das Licht der Welt zuerst erblickt hat, ist eine interessante Frage.

Im konkreten Fall aber sehe ich keinen Grund zur Aufregung. Eine Kündigung kann selbstverständlich zurückgezogen werden, solang sie nicht schriftlich angenommen wurde. Die Parteien haben sich auf eine einvernehmliche Rückziehung der Kündigung und wir leben ja seit einigen Jahrzehnten in der optischen Demokratie, d.h. die Kündigung ist gestorben! Oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




Zauberlehrling2
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RE: Selbskündigung zurückziehen

Beitrag von Zauberlehrling2 » 08.01.2006, 02:08

Eine Kündigung muß nur ausgesprochen werden. (Natürlich für die Beweislage ist es besser schriftlich)

ANGENOMMEN muß eine Kündigung nicht schriftlich, der Adressat muß sie lediglich erhalten haben. Oder in seinen Verfügungsbereich gekommen sein. (wie z.b. per Einschreiben und der Dienstnehmer oder Dienstgeber holt sie sich nicht von der Post ab)



Gute Nacht



Der Zauberlehrling

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MEMIL
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RE: Selbskündigung zurückziehen

Beitrag von MEMIL » 08.01.2006, 07:27

Anderes kann gar nicht sein. Das Problem der Aufkündigung hängt lediglich an der Beweislage, nicht an Formvorschriften. Als Rechtspraktikant beim Arbeitsgericht habe ich Tonnen von Akte gesehen, deren Erledigung nur an Vorlage der Beweise der Kenntnisnahme (egal ob fiktiv durch Hinterlegung eines Schreibens, oder mündlich durch Bekanntgabe) hängen blieben.

Deswegen, werden Kündigungen (egal ob seitens des Dienstgebers oder Dienstnehmers) kaum mehr mündlich ausgesprochen und wenn schon mündlich, dann in Anwesenheit eines Zeuges.

MFG,

MEMIL




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