Liebe User!
Ich habe ein Problem mit meiner Konkurrenzklausel (KK):
Mein Dienstgeber (DG) hat sich einvernehmlich von mir getrennt. Aus unserer Kündigungsvereinbarung geht eindeutig hervor, dass die Kündigung von Seiten des Dienstgebers ausgegangen ist. Die Gültigkeit der KK wurde in diesem Dokument nochmals betont.
Ich wollte von dieser Klausel Abstand nehmen, worauf mein ehem. Dienstgeber mir mit einer fristlosen Kündigung gedroht hat (habe allg. zugängliche Unterlagen eingesehen). Diese Begründung hatte er auch, um meine Ansprüche bezüglich Kündigungsentschädigung (Verkürzung der Frist, Verzicht auf Urlaubsabgeltung) zu kürzen, was mich mind. ein Monatsgehalt gekostet hat.
Hätte ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Rechtsschutzversicherung gehabt, hätte ich niemals unterschrieben!
Nach einer telefonischen Information der AK (KK ist nicht gültig, wenn einv. Kündigung vom DG ausgeht) habe ich die Vereinbarung unterschrieben. Beim persönlichen Beratungstermin bei der AK wurde mir gesagt, dass die KK im vollen Umfang gültig ist und konkrete Auswirkungen nur vom Gericht entschieden werden können....?????!!
Nachdem diese Informationen widersprüchlich sind, bitte ich euch um Rat!
Danke im Voraus für jeden Tipp!
LG, Dolores
Konkurrenzklausel
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