Abfertigung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Abfertigung

Beitrag von JUSLINE » 04.10.2004, 09:19

Ich hätte folgende Frage:

Ich habe mit meinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses vereinbart, mit einer freiwilligen Abfertigung von 2 Monatsgehältern.

Ich war in dem Unternehmen fast 4 Jahre beschäftigt, habe also grundsätzlich einen Anspruch auf Abfertigung von 2 Monatsgehältern.

Kann ich jetzt das Recht geltend machen, 2 Monate gesetzliche Abfertigung sowie 2 Monate freiwillige Abfertigung zu erhalten?

Den genauen Text der Vereinbarung kann ich noch bekanntgeben.




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RE: Abfertigung

Beitrag von JUSLINE » 11.10.2004, 11:16

Hallo!

Ohne Text lässt sich das nicht beantworten. Entscheiden ist aber neben dem Text, was zwischen Euch besprochen wurde, war die Lösung angestrebt hat und was die Absicht hinter der "Freiwilligkeit" ist.



Eine von vielen Möglichkeiten: Ging der Wunsch zur Lösung vom AN aus, so ergibt "freiwillig" meines Erachtens einen Sinn. Der AG deutet damit an, dass bei Selbstkündigung des AN die gestzliche Abfertigung nicht gebührt, er aber einer Lösung mit Abfertigungsanspruch zustimmt. Klar ist bei dieser Auslegung, dass es zu keiner Kumulation von Abfertigungsansprüchen (2 gesetzliche Monatsentgelte und 2 freiwillige Monatsentgelte) kommen kann.



Für eine kumulatives Egebnis müssten meines Erachtens ganz starke und sehr deutliche Indizien vorliegen.

hr


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RE: Abfertigung

Beitrag von JUSLINE » 19.10.2004, 09:18

Durch ein einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses steht ihnen keine Abfertigung zu. Diese steht nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber zu. (und auch nur nach dem alten Abfertigungssystem)

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