Rauchverbot
Rauchverbot
Bei uns gibt es seit zwei Monaten ein Rauchverbot im Büro. Ich würde gerne wiessen ob es das gesetzlich gibt. Und ob es eine rauchpause gibt wenn ja wielange darf die sein?
RE: Rauchverbot
> Bei uns gibt es seit zwei Monaten ein Rauchverbot im Büro. Ich würde gerne wiessen ob es das gesetzlich gibt.
Für den Geltungsbereich des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes gilt dessen vor kurzem erst verschärfter § 30: Wenn aus betrieblichen Gründen Raucher und Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder einem vergleichbaren Raum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige genutzt wird, ist das Rauchen am Arbeitsplatz verboten (§ 30 AerbeitnehmerInnenschutzgesetz). Bedienstetenschutzgesetze v Bund, Ländern u. Gemeinden (sofern sie schon erlassen wurden) regeln das derzeit noch etwas lockerer. Die Verschärfung geht angeblich auf eine Initiative "Ärzte gegen Raucherschäden" zurück.
Und ob es eine rauchpause gibt wenn ja wielange darf die sein?
Gesetzliche Regeln dazu gibt es nicht.
Für den Geltungsbereich des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes gilt dessen vor kurzem erst verschärfter § 30: Wenn aus betrieblichen Gründen Raucher und Nichtraucher gemeinsam in einem Büroraum oder einem vergleichbaren Raum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige genutzt wird, ist das Rauchen am Arbeitsplatz verboten (§ 30 AerbeitnehmerInnenschutzgesetz). Bedienstetenschutzgesetze v Bund, Ländern u. Gemeinden (sofern sie schon erlassen wurden) regeln das derzeit noch etwas lockerer. Die Verschärfung geht angeblich auf eine Initiative "Ärzte gegen Raucherschäden" zurück.
Und ob es eine rauchpause gibt wenn ja wielange darf die sein?
Gesetzliche Regeln dazu gibt es nicht.
RE: Rauchverbot
Danke für deine Antwort.Aber was ist wenn bei uns Lieferanten ein und aus gehen? Dann wären es ja nicht nur Betriebsangestellte?
RE: Rauchverbot
Es ist zumindest diskussionswürdig ob der Gesetzgeber auch solche ganz kurzfristigen Kundenkontakte gemeint hat. Erfahrungswerte gibt es dazu jedenfalls noch keine, da das Gesetz erst vor kurzem in Kraft trat.
RE: Rauchverbot
Hallo,
danke für die prombte AW. Hätte da noch eine Frage. Bei Bildschirmarbeit gibt es eine gesetzliche Pause. Wielange darf die sein?
danke für die prombte AW. Hätte da noch eine Frage. Bei Bildschirmarbeit gibt es eine gesetzliche Pause. Wielange darf die sein?
RE: Rauchverbot
Dazu § 10 der Bildschirmarbeitsverordnung:
§ 10. (1) Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener
Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß
von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.
(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn täglich nicht mehr als zwei Stunden
ununterbrochen Bildschirmarbeit geleistet wird.
(3) Eine nach 50 Minuten zustehende Pause oder der
Tätigkeitswechsel kann jeweils in die anschließende zweite Stunde
verlegt werden, sofern der Arbeitsablauf dies erfordert.
(4) Ein Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 2 muß in
Tätigkeiten bestehen, die geeignet sind, die durch die Arbeit am
Bildschirmgerät auftretenden Belastungen zu verringern.
(5) Pausen gemäß Abs. 1 sind in die Arbeitszeit einzurechnen.
(6) Ist aus zwingenden technischen Gründen (zB beim Bedienen und
Überwachen von Verkehrsleitsystemen) eine Pausenregelung oder ein
Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 3 nicht möglich, so ist
eine gleichwertige andere Pausenregelung zu treffen oder ein
gleichwertiger anderer Tätigkeitswechsel vorzusehen.
§ 10. (1) Nach jeweils 50 Minuten ununterbrochener
Bildschirmarbeit muß eine Pause oder ein Tätigkeitswechsel im Ausmaß
von jeweils mindestens 10 Minuten erfolgen.
(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn täglich nicht mehr als zwei Stunden
ununterbrochen Bildschirmarbeit geleistet wird.
(3) Eine nach 50 Minuten zustehende Pause oder der
Tätigkeitswechsel kann jeweils in die anschließende zweite Stunde
verlegt werden, sofern der Arbeitsablauf dies erfordert.
(4) Ein Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 2 muß in
Tätigkeiten bestehen, die geeignet sind, die durch die Arbeit am
Bildschirmgerät auftretenden Belastungen zu verringern.
(5) Pausen gemäß Abs. 1 sind in die Arbeitszeit einzurechnen.
(6) Ist aus zwingenden technischen Gründen (zB beim Bedienen und
Überwachen von Verkehrsleitsystemen) eine Pausenregelung oder ein
Tätigkeitswechsel im Sinne der Abs. 1 und 3 nicht möglich, so ist
eine gleichwertige andere Pausenregelung zu treffen oder ein
gleichwertiger anderer Tätigkeitswechsel vorzusehen.
RE: Rauchverbot
Zuerst mal danke für die AW. Ich muss euch ein dickes Lob aussprechen wie schnell ihr immer antwortet. Das sollten sich einige Foren ein Beispiel nehmen. Melde mich wieder wenn ich ein Problem habe.
lg
lg
RE: Rauchverbot
Wen meinst Du mit "euch" ? Da "max" schon längere Zeit nicht mehr vorbeigeschaut hat halte ich momentan allein die Stellung. Würde mich aber über jede juristische Verstärkung sehr freuen, da mehrere Meinungen die Qualität eines Forums verbreitern.
RE: Rauchverbot
Sorry meine halt der die Antworten erstellt. Seit ihr Anwälte das ihr euch so gut auskennt?
RE: Rauchverbot
Danke für das Interesse. Ich bin zwar Jurist, aber kein Anwalt und stehe zum Forumsbetreiber in keinerlei Verbindung.
MfG celsus
MfG celsus
Lieferanten
§ 30 Abs 1 ASchG: "Arbeitgeber haben dafür zu sorgen, daß Nichtraucher vor den Einwirkungen von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist."
das gesetz scheint keinen unterschied zwischen arbeitskollegen und lieferanten zu machen.
das gesetz scheint keinen unterschied zwischen arbeitskollegen und lieferanten zu machen.
RE: Rauchverbot
Hallo, gibt es nicht die Regelung, daß ein Arbeitgeber ein Raucherzimmer zur Verfügung stellen muß, wenn es nur Nichtraucherbüros gibt?
Danke
Danke
RE: Rauchverbot
wieso? man kann ja rausgehen ...
RE: Rauchverbot
Wohin, wenns kein Zimmer gibt??
Die Firma verlassen?
Ist ja recht nett 7 Stock nach unten und frische Luft schnappen, aber nicht im Winter bei -10°C.
Also wenn ich Dich richtig verstehe, gibts da keine Regelung, oder?
Die Firma verlassen?
Ist ja recht nett 7 Stock nach unten und frische Luft schnappen, aber nicht im Winter bei -10°C.
Also wenn ich Dich richtig verstehe, gibts da keine Regelung, oder?
RE: Rauchverbot
Sehr geehrter Herr "Celsus",
aha. Ich bin auch Juristin, aber keine Anwältin.
Könnten Sie eventuell so nett sein, und mir Ihre Identität ein wenig lüften? (PM) Ich würde gerne wissen, wer sonst noch juristisch hier schreibt. Sie kennen sich ja offensichtlich bei einigen Materien sehr gut aus (zB. ich bei Strafmandaten derzeit nicht so gut, früher war ich auf besserem Stand), sodass ich Ihnen gerne den Vortritt bei Fragebeantwortungen lassen möchte, wo Sie sich offenkundig besser auskennen. Wähnte mich nur zuletzt, jetzt, als einzige aktive Juristin hier..
mfg, MA.
aulehla@hotmail.com
aha. Ich bin auch Juristin, aber keine Anwältin.
Könnten Sie eventuell so nett sein, und mir Ihre Identität ein wenig lüften? (PM) Ich würde gerne wissen, wer sonst noch juristisch hier schreibt. Sie kennen sich ja offensichtlich bei einigen Materien sehr gut aus (zB. ich bei Strafmandaten derzeit nicht so gut, früher war ich auf besserem Stand), sodass ich Ihnen gerne den Vortritt bei Fragebeantwortungen lassen möchte, wo Sie sich offenkundig besser auskennen. Wähnte mich nur zuletzt, jetzt, als einzige aktive Juristin hier..
mfg, MA.
aulehla@hotmail.com
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