Ich hätte ein Frage bezüglich Parkpickerl:
Normalerweise muss in Wien das Parkpickerl in der rechten oberen Ecker der Windschutzscheibe geklebt sein. Ich habe das Parpickerl aber irrtümlicherweise oben-mitte geklebt und vergangenen Donnerstag eine Organstrafverfügnugn bekommen. Begründung kein Parkschein. Meine Frage: Ist das zulässig? Das Parklpickerl ist doch nur der nachweis für den Bescheid, der mich von der Kurzparkzonen-Regelung befreit. Müsste doch egal sein an welcher Stelle das Parkpickerl kleb, hauptsache es ist ersichtlich.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Parpickerl fan falscher Stelle
Also da würde ich ein Foto machen (Windschutzscheibe von Aussen) und einen freundlichen Einspruch machen. Schreib rein, dass du das Pickerl aufgeklebt hattest und nach der Anzeige dich informiert hast und du nicht wusstest das es in einer bestimmten Ecke kleben muss und du ausnahmweise um eine Abmahnung nach 21/3 VStG ersuchst. Der § sagt nix anderes als wenn die Übertretung geringfügig und unbedeutend ist die Behörde von einer Strafe absehen "kann".
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