Führerscheinabnahme wegen Alkohol und Sachschaden

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gabsi2
Beiträge: 1
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Führerscheinabnahme wegen Alkohol und Sachschaden

Beitrag von gabsi2 » 26.03.2007, 11:03

Bräuchte dringend Rat!



Mir ist echte Scheiße passiert! Rückgängig kann ich es leider nicht mehr machen.



Mir wurde der Schein wegen 1,59 Promille bei Alkomatuntersuchung und Sachschaden abgenommen. Leider hatte ich im Feb. 2004 eine 1 monatige Führerscheinabnahme wegen Verstoss gegen SGM. Habe gelesen, das der Vormerk nach 2 Jahren gelöscht wird. Sind diese beiden Delikte unabhängig? Wird das nun wie beim allerersten mal gerechnet? Was erwartet mich? Bitte um eure Unterstützung.



Danke und liebe Grüße

gabsi








xtmike
Beiträge: 2
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Führerscheinabnahme wegen Alkohol und Sachschaden

Beitrag von xtmike » 29.03.2007, 15:02

Das Vormerksystem (Punkteführerschein) wurde mit 01.Juli 2005 eingeführt. Somit wurde Ihr erstes Delikt vom Feb. 2004 nicht nicht in das Vormerksystem aufgenommen.

Ab 1,2 und bis 1,59 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 872 und 4.360 Euro (Ermessen der Behörde) und der Führerschein wird für mindestens drei Monate abgenommen. Des weiteren wird eine Nachschulung angeordnet werden (Die Kosten sind vom Täter zu bestreiten).

Bei einem Unfall mit einer Alkoholisierung über 0,8 Promille kann die Haftpflichversicherung auf dem Regressweg bis zu 11.000 Euro vom Verursacher zurückfordern.






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