Kurzparkzone - Strafe - Verjährung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Mitzi
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Kurzparkzone - Strafe - Verjährung

Beitrag von Mitzi » 25.02.2007, 12:22

Schönen Sonntag!



Ich hab da ein Problem, für das ich auch im RIS keine Antwort gefunden habe. Folgendes ist mir vor über 1,5 Jahren passiert:



Ich habe am 23.6.05 (!) mein Auto in der Kurzparkzone abgestellt, musste feststellen, dass ich kein Kleingeld für den Parkschein habe und bin in den Laden vor meinem geparkten Auto, um einen 5 € Schein zu wechseln.



Keine Minute später bin ich mit dem Wechselgeld wieder raus und habe die "nette Dame" der Group4 bei meinem Auto angetroffen. Diese war auch schon am Schreiben des Strafzettels!!!



Alles Reden und Erklären half nichts und am 2.1.06 (!) erhielt ich eine Strafverfügung (datiert mit 29.12.05) und hab gegen diese auch fristgerecht am 15.1.06 Einspruch erhoben.



Am 23.2.07 (!) hab ich hab ich eine Straferkenntnis (datiert mit 14.2.07) eingeschrieben erhalten, worin mir mitgeteilt wurde, dass mein Einspruch abgewiesen wurde und ich die Strafe zu zahlen habe.



Jetzt meine Frage:

Wie ist das mit der 6-monatigen Verjährungsfrist?

Kann es vielleicht sein, dass mein "Vergehen" vielleicht schon verjährt ist???



Wer kann mir Auskunft geben?

Vielen Dank vorab und noch einen schönen Sonntag ... Carmen




MEMIL
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RE: Kurzparkzone - Strafe - Verjährung

Beitrag von MEMIL » 25.02.2007, 17:01

Wie wurde dir die Strafe zugestellt? Mit einer Anonymstrafverfügung oder namentlich nach einer Lenkererhebung?

Was für ein Rechtsmittel hast du eingebracht und wann?

MfG,

MEMIL






Mitzi
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RE: Kurzparkzone - Strafe - Verjährung

Beitrag von Mitzi » 25.02.2007, 21:35

Guten Abend!



Erstmals danke für die rasche Rückantwort!



Am 2.1.06 hab ich eine Anonymstrafverfügung (datiert mit 29.12.05) erhalten.

Am 15.1.06 hab ich fristgerecht mittels e-Mail Einspruch erhoben.

Am 23.2.07 hab ich die Straferkenntnis (datiert mit 14.2.07) per Rsb-Brief erhalten!



So wie es aussieht, werde ich wohl wieder einen Einspruch schreiben, oder?



mfg


MEMIL
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RE: Kurzparkzone - Strafe - Verjährung

Beitrag von MEMIL » 25.02.2007, 22:53

Wahrscheinlich ja! Deswegen wollte ich wissen was genau du in deinen Einspruch geschrieben hast. Wenn die Anomynstrafverfügung erst mehr als 6 Monate nach dem Tatbestand erlassen wurde (nicht zugestellt sondern erlassen nur), ist die Strafe verjährt. In diesem Fall hättest du nur Verjährung einwenden müssen.

Jetzt hast du deine Munition vielleicht falsch geschoßen. Ich empfehle dir schnell eine Beratung zu suchen. Bist du nicht vielleicht Mitglied des ÖAMTC oder ARBÖ? Die helfen schnell. Jedenfalls, du musst jetzt schnell handeln. Deinen Unterlagen, Strafe, Einspruch, müssen schnell von jemandem gelesen werden damit man beurteilen kann ob es noch ein weiteres Rechtmittel zulässig ist und wenn ja, welches! Wichtig ist, dass du keine Frist verbrennst!

Mehr kann ich in Dunkel nicht schreiben.

Ich persönlich vermute, dass wenn die Strafe verjährt ist, brauchst du nicht bezahlen. Jedoch, wenn du kein Rechtsmittel mehr einbringen kannst, dann ist die Strafverfügung rechtskräftig und die Sache ist aufgegessen. Man wird keine neue Entscheidung mehr in dieser Sache erlassen, sondern Exekution gegen dich führen (die werden dir das Fernsehrgerät wegnehmen, z.B). Ob du hier noch ein Rechtsmittel dagegen einbringen kannst, kann ich wirklich nicht beurteilen. Der Sachverhalt muss an Rande der Unterlagen genau überprüft werden.

MfG,

MEMIL


Mitzi
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RE: Kurzparkzone - Strafe - Verjährung

Beitrag von Mitzi » 26.02.2007, 07:31

Mein Vergehen war am 23.6.05.

Die Anonymverfügung ist am 29.12.05 ergangen.



Also sind in der Zwischenzeit 6 Monate und 6 Tage vergangen - ergo dessen ist die Strafe ja schon verjährt!



Das jetzige Straferkenntnis ist am 14.2.07 ergangen und ich habe hier die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Berufung zu ergreifen. So steht es jedenfalls drinnen!



Und es steht auch dabei, das die Berufung aufschiebende Wirkung hat!



Was nun?



mfg


MEMIL
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RE: Kurzparkzone - Strafe - Verjährung

Beitrag von MEMIL » 26.02.2007, 07:51

1) Du hast immer noch nicht geschrieben, was genau für Begründung hast du in deinen Einspruch geschrieben;

2) Du hast immer noch nicht geschrieben was für Begründung wurde in die Abweisung des Einspruches geschrieben und

3) Du hast immer noch nicht geschrieben wann genau dir die Ablehnung zugestellt wurde und was für eine Berufungsfrist du hast (die Frist muss ab der Zustellung an dich gerechnet werden).

Damit kann man nicht einmal spekulieren, warum und bis wann du eine Berufung gegen die Abweisung einbringen kannst. Deswegen habe ich dir empfohlen schnell irgendwohin laufen, wo wer für dich die Situation mit allen diesen wichtigen Daten bewerten kann. Oder du schreibst hier alles was man natürlich wissen muss um überhaupt spekulieren zu können. Inzwischen laufen dir die Fristen durch die Finger.

MfG,

MEMIL

memil@gmx.net


Mitzi
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RE: Kurzparkzone - Strafe - Verjährung

Beitrag von Mitzi » 12.03.2007, 13:03

Danke, Memil!

Danke für die Auskünfte ... trotzdem hab ich zahlen müssen ... Verjährungsfrist = 1 Jahr.

Hab mir bei einem Anwalt die Rechtsauskunft geholt!

mfg mitzi


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