Hallo,
mir ist gestern folgendes passiert:
Ich wurde in Amstetten von der Polizei aufgehalten und der Polizist warf mir vor, nicht angegurtet gewesen zu sein (Ich war angegurtet). Er hätte gesehen, dass ich mich während der Fahrt erst schnell angegurtet habe (angeblich ist er schon 30 Jahre im Dienst und kann sowas sofort erkennen).
Ich weigerte mich natürlich zu bezahlen, da ich es überhaupt nicht einsehen konnte, für etwas bestraft zu werden, was ich nicht begangen habe. Er drohte daraufhin mit Anzeige, ich wurde natürlich ungehalten. Meine Tochter zahlte dann die Strafe gegen meinen Willen.
Nun möchte ich nur präventiv wissen, wie man in so einem Fall handeln kann.
Hätte ich eine Anzeige riskieren sollen?
Organstrafverfügung
RE: Organstrafverfügung
Ich würde mich nicht einlassen. Deine Tochter hat richtig gehandelt. Wenn sie volljährig ist, kannst du sie auf ein Bier einladen. Sie hat es verdient.
Das Problem ist, dass die Aussage eines Polizisten eine so genannte "öffentliche Beweiskraft" hat. Dem Polizist genügt es anzugeben, dass du nicht angegürtelt warst. Dir genügt es nicht das Gegenteil zu sagen. Da muss dir deine Tochter als Zeugin helfen und auch dann ist die Sache nicht klar.
Ich gebe aber zu, dass zwei Personen in einem Auto (drinnen sitzend) besser die Stellung des Gürtels wahrnehmen können, als ein Polizist, der das Geschehen von Außen wahrnehmen muss. Deswegen, aber nur hier, wenn die Sache wirklich ausgetragen werden müßte und alle Aussagen glaubwürdig sind, könnte schon dazu kommen, dass dem Polizist einen Wahrnehmungsfehler nachgewiesen werden könnte oder mindestens nicht ausgeschlossen würde. Wie gesagt, das ist aber eher Richtung Literatur zu beurteilen. Ich habe 5 Monate meines Gerichtsjahres bei einem exzellenten Richter verbracht, der überwiegend Straßenverkehrsrechtssachen bearbeitet hat und er hat fleißig laufend verhandelt. Ich habe nie einen Polizist (die sind täglich als Zeuge erschienen) gesehen, der das Verhandlungszimmer als Verlierer verlassen musste.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
Das Problem ist, dass die Aussage eines Polizisten eine so genannte "öffentliche Beweiskraft" hat. Dem Polizist genügt es anzugeben, dass du nicht angegürtelt warst. Dir genügt es nicht das Gegenteil zu sagen. Da muss dir deine Tochter als Zeugin helfen und auch dann ist die Sache nicht klar.
Ich gebe aber zu, dass zwei Personen in einem Auto (drinnen sitzend) besser die Stellung des Gürtels wahrnehmen können, als ein Polizist, der das Geschehen von Außen wahrnehmen muss. Deswegen, aber nur hier, wenn die Sache wirklich ausgetragen werden müßte und alle Aussagen glaubwürdig sind, könnte schon dazu kommen, dass dem Polizist einen Wahrnehmungsfehler nachgewiesen werden könnte oder mindestens nicht ausgeschlossen würde. Wie gesagt, das ist aber eher Richtung Literatur zu beurteilen. Ich habe 5 Monate meines Gerichtsjahres bei einem exzellenten Richter verbracht, der überwiegend Straßenverkehrsrechtssachen bearbeitet hat und er hat fleißig laufend verhandelt. Ich habe nie einen Polizist (die sind täglich als Zeuge erschienen) gesehen, der das Verhandlungszimmer als Verlierer verlassen musste.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Organstrafverfügung
Danke für die rasche Antwort. Mein Unmut über die Exekutive wird nun noch größer!!!
Ich frage mich nur, wo da mein Recht als Autolenker bleibt, wenn ohnehin die Aussage eines Polizisten mehr Gewicht hat als die Wahrheit. Man wird für etwas bestraft, das man nicht begangen hat. Das versteht nicht einmal ein kleines Kind.
Ich frage mich nur, wo da mein Recht als Autolenker bleibt, wenn ohnehin die Aussage eines Polizisten mehr Gewicht hat als die Wahrheit. Man wird für etwas bestraft, das man nicht begangen hat. Das versteht nicht einmal ein kleines Kind.
RE: Organstrafverfügung
Zu diesem Thema wollte ich einen Nachtrag deponieren. Es liegt weit von mir Polizisten zu verteidigen. Ich selbst wurde schon in einer Situation bestraft, wo ich der Meinung war, dass ich die Übertretung gar nicht begangen habe. Auch würde ich schon einmal bestraft in einer Situation wo der Polizist sein Ermessensrecht ausüben hätte können und statt einer Strafe nur eine Warnung ergehen hätte können.
Polizisten sind aber nur Menschen wie wir selbst. Sie müssen manchmal (wie Schiedsrichter auf dem Fußballfeld) das Geschehen wahrnehmen und sofort beurteilen. Sie sind schon so genau wie möglich (und mit Radarpistolen können sie inzwischen sehr gut umgehen) und in den meisten Fällen beurteilen sie richtig. Wenn eine oder andere Mal nicht richtig klappt, müssen sie sich entscheiden. Wenn die Überzeugung, dass die Wahrnehmung nicht genau wahr ist, in Zweifel gezogen werden kann, kann ich mich schon vorstellen, dass sie die Sache mit einer Warnung, ohne Geldstrafe abhandeln. Wenn sie „stur“ bleiben, ist meistens, weil sie die Wahrnehmung beamtlich als genau betrachten. In solchen Fällen, haben sie gar keine Wahl. Sie sind verpflichtet die Amtshandlung so zu führen, wie es im Gesetz steht. Und wenn das eine Strafe bedeutet, dann ist eben die Strafe zu schreiben.
Ich kenne sehr freundliche und korrekte Polizisten, deswegen empfehle ich niemanden, aus einer negativen Erfahrung her (die ich selbst auch habe), ein schlechtes Bild der Exekutivbeamten zu prägen, das nicht im Allgemein den Tatsachen entspricht.
MfG,
MEMIL
Polizisten sind aber nur Menschen wie wir selbst. Sie müssen manchmal (wie Schiedsrichter auf dem Fußballfeld) das Geschehen wahrnehmen und sofort beurteilen. Sie sind schon so genau wie möglich (und mit Radarpistolen können sie inzwischen sehr gut umgehen) und in den meisten Fällen beurteilen sie richtig. Wenn eine oder andere Mal nicht richtig klappt, müssen sie sich entscheiden. Wenn die Überzeugung, dass die Wahrnehmung nicht genau wahr ist, in Zweifel gezogen werden kann, kann ich mich schon vorstellen, dass sie die Sache mit einer Warnung, ohne Geldstrafe abhandeln. Wenn sie „stur“ bleiben, ist meistens, weil sie die Wahrnehmung beamtlich als genau betrachten. In solchen Fällen, haben sie gar keine Wahl. Sie sind verpflichtet die Amtshandlung so zu führen, wie es im Gesetz steht. Und wenn das eine Strafe bedeutet, dann ist eben die Strafe zu schreiben.
Ich kenne sehr freundliche und korrekte Polizisten, deswegen empfehle ich niemanden, aus einer negativen Erfahrung her (die ich selbst auch habe), ein schlechtes Bild der Exekutivbeamten zu prägen, das nicht im Allgemein den Tatsachen entspricht.
MfG,
MEMIL
RE: Organstrafverfügung
jetzt mal ehrlich: wie oft hast du schon eine übertretung begangen (zu schnell, parken in 2. spur, etc.) und bist nicht erwischt worden und hast keine Strafe zahlen müssen?? 
also nimms nicht so schwer, dass du einmal zahlen musstest... denk lieber an die vielen male, in denen du straffrei davongekommen bist...

also nimms nicht so schwer, dass du einmal zahlen musstest... denk lieber an die vielen male, in denen du straffrei davongekommen bist...

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 10 Gäste