Unfall mit L17

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Fritz_58
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Unfall mit L17

Beitrag von Fritz_58 » 13.01.2007, 21:04

Guten Abend!



Meine Tochter hatte heute mit meinem Fahrzeug einen Unfall. Mein Volvo S80 kam in einer Kurve wegen Rollsplit ins schleudern und sie prallte mit dem Heck gegen die Leitplanke. sie fuhr dann bis zur nächsten Parkmöglichkeut, und rief mich an. Zum glück ist ihr nichts passiert. Ich sagte ihr, das sie nach Hause fahren sollte, das tat sie dann auch. Sie war weder übermüdet noch unter Alkoholeinfluss. Ich verständigte danach die Straßenmeistere, da die Leitplanke bei dem Unfall beschädigt wurde. Der Wagen ist Vollkaskoversichert, und sie ist als zweite Fahrerin eingetragen. Drohen ihr Punkte eine verlängerte probezeit, oder änliches? An meinem Auto ist vermutlich hinten die Stoßstange verzogen, starke Spuren der Kollission im Lack und zwei größere Dellen.



Vielen Dank für Ihre Hilfe



Freundliche Grüße

Fritz



MEMIL
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RE: Unfall mit L17

Beitrag von MEMIL » 13.01.2007, 21:56

Überhaupt keine Führerscheinanmerkung!!! Alles passt, bis auf das ramponierte Auto, leider.

Sonst braucht die Kleine sich keine Sorge machen. Solang nur Materielle Schaden zustand gekommen ist, es keinen Dritte beteiligt war und die Leitplanke repariert wird, ist alles in Ordnung. Der Begriff der Fahrerflucht gilt nur für Unfalle mit Beteiligung von Dritten. War Ihre Tochter allein, war kein anderes Auto beteiligt ist sie nicht verpflichtet Anzeige zu erstatten. Wenn nun die Polizei sie zufällig "auf frischer Tat" erwischt hätte, dann musste sie sehr wahrscheinlich einem Alkotest unterzogen werden. Aber auch das, unter Unständen, müsste nicht sein. Wenn die Polizisten sich ein Bild des Unfallherganges machen können und keinen Verdacht oder Indiz auf Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit sehen, müssen sie in so einen Fall keine weitere Kontrolle durchführen.

MfG,

MEMIL




Fritz_58
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RE: Unfall mit L17

Beitrag von Fritz_58 » 13.01.2007, 22:20

also wegen dem führerschein gibts keine probleme? sie hat die situation mit dem rollsplit etwas überschätzt, und die geschwindigkeit war (vermutlich) nicht ganz an die Straßenverhältnisse angepasst (sie hat auch gesagt, das das ESP kurz aufgeleuchtet hat, dann war sie aber schon drinnen, von einer sekunde auf die andere, laut ihren angaben hat sie die höchtsgeschwindigekit aber nicht unterschritten, und das glaube ich ihr auch), könnte das nicht als fahrlässig ausgelegt werden, und dadurch meine Kasko die Zahlung verweigern?



ich hätte da noch eine Frage bezüglich meiner Kasko. Kann ich den Wagen beim Denzel ausbessern lassen (ich habe ihn dort auch neu gekauft), oder muss ich eine Werkstatt, die meine Kasko vorschlägt benutzen? Das Fahrzeug ist fast neu, also bj. 2006.



Vielen Dank für Ihre Hilfe



Freundliche Grüße

Fritz

Fritz_58
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RE: Unfall mit L17

Beitrag von Fritz_58 » 13.01.2007, 22:23

Zitat: "die höchtsgeschwindigekit aber nicht unterschritten"



tut mir leid, war ein tippfehler, ich meinte die erlaubte höchstgeschwinigkeit nicht überschritten, sie ist eigendlich eine vorsichtige fahrerin.



Freundliche Grüße

Fritz


MEMIL
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RE: Unfall mit L17

Beitrag von MEMIL » 13.01.2007, 23:06

Mit dem Führerschein sicher kein Problem. Mit der Reparatur auch nicht. Notwendig ist jedoch Bilder zu machen und die Versicherung anschreiben, damit sie eventuell das Recht auf Besichtigung des Auto in Anspruch nehmen, bevor es repariert wird. In der Mehrheit der solchen Fälle wird die Versicherung Ihnen sofort schreiben und die Reparatur erlauben.

MfG,

MEMIL


walandusl
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Beitrag von walandusl » 08.07.2007, 16:22

ich würd mal meinen versicherungsvertrag durchsehn.. weil es könnte dir passiern das du 500 € strafe zahlen musst... und zwar hat mien versicherungsheini mir nämlich als ich mein auto angemeldet hab erklärt, das die meisten versicherungen in ihren verträgen auche eine klausel enthalten haben, die besagt das wenn du dein auto jemander der unter 20 oder so is fahren lässt, un der nen unfall baut, das du dann, unabhängig von der schuld der fahrerin/ des fahreres am unfall, eine strafe in höhe von 500 € blechen musst... also, würd mich mal unauffällig erkundingen, und, falls keiner weiß wer gefahren is, in betracht ziehen zu behaupten das es nicht deine tochter war.. aber achtung, weil wenn das schon wer weiß das nicht du gefahrn bist is das keine ugte idee wegen versicherungsbetrug ;)

des weiteren würde es sich für dich vllt. auszahlen den schaden selbst zu zahlen (je nach höhe), weil es dich unterm strich teurer kommen kann wenn dein wagen im "bonus-malus" system umgestuft wird, weil sich deine beiträge dann ziemlich erhöhen (allerdings halt eben nur wenn du in dem bonus malus system bist, kp ob man das immer is oder ob das versicherungsabhängig ist)

lg

oink

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