hallo !
ich kaufte am 9.8. um 12:00 bei einer trafik ecke hasnerstraße und habichergasse im 16. bezirk im aufrag einer firma eine schachtel zigaretten und wollte logischerweise eine rechnung dafür um die zigaretten mit der firma abrechnen zu können.
erst nach einem langen streit war der trafikant dazu bereit eine rechnung auszustellen. er behauptete, er sei erst ab 100 euro verpflichtet eine rechnung auszustellen. auf der rechnung befindet sich kein firmenstempel sondern nur seine atu-nummer.
bitte um aufklärung oder link zu den gesetzestexten.
m.f.g.
egipla
pflicht für rechnungslegung
RE: pflicht für rechnungslegung
Bei http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ werden Sie bei § 11 Umsatzsteuergesetz (UStG) fündig werden. Wenn die ausgestellte Rechnung nicht den dort ausgestellten Erfordernissen entspricht, und der Trafikant als "Unternehmer" im Sinne des UStG gilt, wovon ich ad hoc einmal ausgehen würde, könnte man prüfen lassen, ob er sich einer Finanzordnungswidrigkeit nach dem Finanzstrafgesetz schuldig gemacht hat.
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RE: pflicht für rechnungslegung
Der Unternehmer ist lt. Ust-Gesetz § 11 verpflichtet, einen Rechnungsbeleg auszustellen. Fuer Kleinbetragsrechnungen (bis max. € 150,-- inkl. UST) gibt es eine vereinfachte Rechnungslegung. Es muss jedenfalls der Firmenname und die Adresse aufscheinen. Ein Firmenstempelaufdruck ist jedoch nicht zwingend.
RE: pflicht für rechnungslegung
danke für die rasche antwort.
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