Ich möchte nun meinen A-Schein nachmachen (B-Schein bereits seit 1999). Ich habe einen unbefristet gültigen Führerschein ohne Einschrändungen. Allerdings hat sich meine Sehkraft etwas verringert und ich nicht mehr ohne Brille durch den Sehtest komme, so dass ich wahrscheinlich nicht um die Eintragung 01 herumkommen werde. Allerdings erhält so mancher eine Befristung auf 5 Jahre durch diese Eintragung, Andere wiederum bekommen die 01 eingetragen und erhalten diese Befristung nicht. Es geht mir darum, dass ich nicht alle 5 Jahre einen Haufen Geld für die Verlängerung ausgeben muss. Wer entscheidet über diese Befristung? Der Arzt oder die BH?
Andererseits denke ich mir, dass ich nur einen 125er-Roller haben möchte, da mein alter als Stadtfahrzeug genutzter 50er kaputt ist und ich eigentlich nur einen Ersatz dafür suche, der nach Möglichkeit auch mal für ein paar Kilometer auf der Autobahn fahrbar wäre, da ich zwischen zwei Städten wohne und ich meistens ans von mir abgewandte Ende dieser Städte muss, wo es halt schneller ein paar km über die Autobahn ginge. Somit könnte ich mir das Geld für den A-Schein ersparen und nur die Fahrstunden für die 111 zu B machen. Kosten: 160 Euro.
Ich bitte darum, dass mich jemand aufklärt, wer das mit der Befristung bestimmt und um Ratschläge, ob die 111 als A-Schein Alternative taugt, bzw. Meinungen über diese Alternative.
Führerscheinbefristung
RE: Führerscheinbefristung
Beide entscheiden! Der Arzt trägt das Ausmass deiner Behinderung in seinen Befund ein. Die BH bestimmt die Frist nach den Angaben des Arztes. So schlimm ist das aber nicht. Die Kosten belaufen sich auf 42 Euro (in etwa) jede 5 Jahre.
MfG,
MEMIL
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MEMIL
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