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Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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JUSLINE
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Beitrag von JUSLINE » 25.06.2005, 16:27

Heute hat mich die Polizei rausgewunken, weil ich mit dem Motorrad wo überholt habe, wo ein einseitiges Überholverbot ist. Dabei sind sie auch draufgekommen, dass das Pickerl abgelaufen ist. Für das Überholen musste ich dann 25 € zahlen, da ich einsichtig war und es gleich bezahlte (besser gesagt sie haben mich zum Bankomat fahren lassen). Wegen dem Pickerl sagte er mir, dass er keine andere Möglichkeit hat als das anzuzeigen. Er meinte, dass das Ganze ca. 1000 Schilling kosten wird (bei Polizeidirektion Innsbruck).



Dann, als er mir die Zullassung und den Führerschein zurückgab, sagte er, dass ich wegen dem Überholen eine Nachschulung machen müsste, wenn ich noch den Probeführerschein hätte. Ich habe den Probeführerschein allerdings noch einen Monat, er muss sich da also verlesen haben. Ich könnte mir auch vorstellen, dass er das absichtlich getan hat, da er eigentlich für einen Polizisten eh halbwegs in Ordnung war (Motorradpolizist).



Glaubt ihr wird das nochmal überprüft? Oder muss man wegen einem abgelaufenem Pickerl auch zur Nachschulung? Weiss jemand genauer, wieviel diese Anzeige bei der Polizeidirektion IBK vorraussichtlich kosten wird und ob es irgendeine Möglichkeit gibt, was dagegen zu unternehmen?




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RE: HELP!

Beitrag von JUSLINE » 25.06.2005, 20:44

Wenn du derzeit noch den Probeführerschein hast, dann wird sehr wohl eine Nachschulung angeordnet werden wegen Überholen im Überholverbot.


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Beitrag von skubi » 30.06.2005, 23:16

Nachschulung gibts aber nur wenn das Delikt angezeigt wird. Anscheinend wurde das aber hier eine Organstrafe verfügt die ja anonym ist. somit kommt es zu keiner Nachschulung.

Abgesehn davon sibd viele Behörden nachsichtig und ordnen bei Mißachtung des Überholverbots in der Probezeit gar keine Nachschulung an (auch wenn sie es laut FSG müssten); nur bei schweren Delikten wie Mißachten von Rotlicht oder stark überhöhter Geschwindigkeit.


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Beitrag von JUSLINE » 01.07.2005, 05:53

Nach der bisherigen Durchführung von mehreren hundert Nachschulungen kann ich eigentlich anderes berichten, aber es ist immer wieder amüsant die Meinungen und Erläuterungen der wirklichen "Profis" zu lesen ;-).


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Beitrag von skubi » 01.07.2005, 12:44

Ich hab ja nicht geschrieben, dass da alle Behörden so machen. Aber ich weiß aus verlässlichen Quellen, dass die Anordnung der Nachschulung auf manchen BPD/BH nicht so streng gehandhabt wird.


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Beitrag von JUSLINE » 09.07.2005, 19:45

Also ich war bei der Juristin vom ÖAMTC, die man durchaus als Profi bezeichnen könnte, und die meinte auch, dass es erstens wegen der Organverfügung und deswegen, weil der Polizist übersehen hat, dass ich noch 1 Monat Probeführerschein hab, und zweitens deswegen, weil das Delikt nicht ausreichend gefährlich für eine Nachschulung ist, ich keine machen müsse. Falls ich trotzdem etwas bekommen sollte, soll ich mich nochmal an sie wenden.


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Beitrag von JUSLINE » 09.07.2005, 21:54

Sehr merkürdig! Jetzt auf einmal hat der Polizist den Probeführerschein übersehen?? Im ersten Posting klang das noch ganz anders....abgesehen davon ist das ohnehin nicht relevant.



Bezüglich der "Gefährlichkeit" des Deliktes empfehle ich das Studium des FSG § 4 Abs 6, danach sollte eigentlich alles klar sein.


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