Ich habe mein Auto in einer Wiener Kurzparkzone abends ohne Parkschein abgestellt und wollte am nächsten Morgen wegfahren.
Da ich selten mit dem Auto fahre und normaler Weise in keinem bewirtschafteten Bereich parke habe ich einfach vergessen, dass es dort steht.
So, in Summe stand mein Wagen 2 Tage dort und ich habe natürlich eine Organstrafverfügung über Euro 21,- erhalten, ok soll sein. Für den nächsten Tag habe ich dann gleich eine Anzeigeverständigung zusätzlich bekommen.
Meine Frage: Kann mir der liebe Parksheriff jedes Mal wenn er vorbeigeht ein zusätzliches Ticket geben? So alle 2 Stunden eines. Und liegt es tatsächlich in seinem Ermessen gleich eine Anzeige zu machen?
Vor allem ist es meiner Meinung nach ein Vergehen, darf das mehrfach bestraft werden?
Ich habe vor das Organmandat zu zahlen und es auf die Anzeige ankommen zu lassen.
Freue mich über Tips.
Kurzparkzone - selbes Vergehen mehrere Strafen?
RE: Kurzparkzone - selbes Vergehen mehrere Strafen?
punkt eins: nein, der liebe parksheriff darf nicht jedesmal wenn er vorbei kommt einen neuen strafzettel ausstellen!
jedoch muss man mit dem schon bekommenen strafzettel am gleichen standort stehen bleiben.
wenn die kpz dann am abend endet und am nächsten morgen neu beginnt, beginnt auch ein neues vergehen. somit ein neuer strafzettel.
ja es liegt im ermessen des lieben parksheriff eine anzeige statt einem organmandat auszustellen!!
in dem von dir beschriebenen fall handelt es sich aber nicht wirklich um eine anzeige, sondern nur um eine benachrichtigung die auf einem anzeigenblatt ausgestellt ist.
d.h die kosten fallen bedeutend niedriger aus!
soweit ich informiert bin nur die 21 euro von der ersten straffe und dazu die parkscheingebühren des folgetages.
lg
jedoch muss man mit dem schon bekommenen strafzettel am gleichen standort stehen bleiben.
wenn die kpz dann am abend endet und am nächsten morgen neu beginnt, beginnt auch ein neues vergehen. somit ein neuer strafzettel.
ja es liegt im ermessen des lieben parksheriff eine anzeige statt einem organmandat auszustellen!!
in dem von dir beschriebenen fall handelt es sich aber nicht wirklich um eine anzeige, sondern nur um eine benachrichtigung die auf einem anzeigenblatt ausgestellt ist.
d.h die kosten fallen bedeutend niedriger aus!
soweit ich informiert bin nur die 21 euro von der ersten straffe und dazu die parkscheingebühren des folgetages.
lg
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