Hallo zusammen
Ich habe ein Problem mit meiner Zufahrtsstraße. Meine Großeltern haben ein Haus gebaut. Dieses Haus wurde mit der Gemeindestraße verbunden. Diese Straße führt durch zwei Grundstücke(parallel der Grundstücksgrenze). Durch ein Entgelt und die Eintragung in das Grundbuch wurde uns das uneingeschränkt Nutzungsrecht zugesagt. Dies geschah auch so. Mit dem einen Besitzer gibt es keineProbleme, der andere glaubt aber dass der Weg im alleine gehört und baut Hügel in die Straße ein damit es angeblich nicht so staubt. Diese Hügel sind aber so beschaffen das man stehenbleiben muß und trotzdem mit der Stoßstange aufliegt. Dieser Weg ist ein privater Weg und wurde daher nicht asphaltiert trotz mehrmaligen anbietens der Gemeinde, da der eine Besitzer glaubt seine Rechte zu verlieren. Er könnte schon längst asphaliert sein(kein Staub) wenn er nur wollte. Da wir nur das Nutzungsrecht haben, haben wir den anderen Besitzer gefragt was man da machen kann. Da es auch sein Weg ist hatte er ihn angezeigt und verloren. Das hatte zur folge das wir einen gerichtlich beschlossenen Hügel bekommen haben der sich nach den willen des Besitzers ändert(Alkoholpegel). Es staubt aber weiter hin, verständlich. Dies hat mir 50000(Schilling) gekostet dass ich einen Hügel bekommen habe. Jetzt hat er wieder einen Hügel gebaut um das Wasser das angeblich zu ihm runter läuft zu stoppen, obohl das Wasser ni so weit runter kommt. Jetzt muss man 2 x stehenbleiben um nach hause zu kommen und jdes mal wird die Stoßstange mehr zerkratzt. Es staubt noch immer wenn man vorbeifährt, egal welche Geschwindigkeit. Die Polizei kann nichts tun da es ein privater Weg ist. Da es das letzte Stück ein wenig ansteigt muss man Schwung nehmen damit man bei Schneefahrbahn nicht zurückrutscht. aufgrund der Hügel ist die aber nicht möglich da sonst das Auto kaputt geht. Dadurch werden Stoßdämpfer und Gelenke stark beansprucht. Wir haben nachgefragt wie es ist wegen Schäden die dadurch auftreten, da wurde uns gesagt "Pech". Da wir mehrere Personen im Haushalt sind und alle arbeiten, müssen wir öffters über diese Hügel fahren. Der eine Besitzer der arbeitslos ist muss das nicht. Ich weiß nicht was ich machen soll damit ich nicht wieder 3500€ für einen zweiten Hügel bezahlen muss. Es wurde uns geraten dass wir uns einigen mit dem Besitzer, der sagt nur asphaltiern wenn wir alles bezahlen und die Hügel bleiben(obwohl dann kein Staub mehr). Wenn man mit ihm spricht ist das erste Wort du "Arschloch". Bitte um Hilfe
Nutzungsrecht
RE: Nutzungsrecht
Wenn es sich um einen Servitutswehg handelt, könnte man von einer unzulässigen Erschwerung der Ausübung einer grundbücherlich sicher gestellten Servitut ausgehen.
Unterlassungsklage bei Bezirksgericht einbringen.
Unterlassungsklage bei Bezirksgericht einbringen.
RE: Nutzungsrecht
Es wurde bereits ein Klage eingebracht. Sie wurde abgelehnt da der Sachverständiger ein halbes Jahr nach der Klage eingtroffen ist. Zu diesem Zeitpunkt waren die Hügel nicht mehr merkbar. Nach der Klage hat Herr Eiter der die Hügel gemacht hat wieder erhöht. Es wurde Berufung eingelegt wurde wieder abgewiesen da wir angeblich so schnell vorbeifahren und es staubt. Obwohl der Sachverständiger bei 50 KM/h keine Satubentwicklung festgestellt hat. Keiner Fährt 50km/h. Es treten beschädigungen beim Fahrzeug auf jedoch interessiert das weder Richter noch Rechtsanwälte.
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