Mein Freund hat am 31.03.2004 im Halten- und Parken verboten geparkt. Strafverfügung trudelte am 26.04.2004 ein. Dagegen erhob er Einspruch (ohne Begründung anzugeben) weshalb ihm die Aufforderung zur Lenkerauskunft am 12.10.2004 (wegen "Urlaubsabwesenheit" so spät

Siegessicher wegen der 6 monatigen Verjährungsfrist füllte er diese auf meinen Namen aus.
ABER: Habe gestern eine LADUNG bekommen, zur MA 67 zu kommen und als "Zeuge" auszusagen.
Kann mir noch was passieren??? Was wollen die von mir??? Ist nicht die "Verfolgung" von Personen laut VStG außerhalb der Verjährungsfrist unzulässig???
Bitte Bitte helft mir!
Danke MFG Teccna