WG und Mitbewohner
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
WG und Mitbewohner
war jemand von euch schon einmal hauptmieter in einer wg u konnte mit jemanden nicht wirklich? welche möglichkeiten/rechte hat in so einem fall der hauptmieter solch eine person per gesetz los zu werden?
zur erklärung: ein typ in meiner wohnung wird im herbst ausziehen, ich möchte aber, wegen neuere gegebenheiten, dass er gleich seine koffer packt! hab keinen bock auf ein halbes jahr kalten krieg. eigentlich ists zum rean aber manchmal ....
Ja, auch beim McWohnen (WG) kann man was dagegen tun. Wenn du der Hauptmieter bist und einen Untermietervertrag mit dem Mitbewohner abgeschlossen hast, muss man schauen was vereinbart wurde. Wenn das Wohnverhältnis nur mündlich abgeschlossen wurde, dann solltest du zuerst versuchen die Beendigung der WG mit ihm einvernehmlich und mündlich zu regeln. Wehrt er sich dagegen, musst du dann ihm einen eingeschriebenen Brief schreiben, die Grund für die Kündigung erklären und ihm eine Frist von 3 Monaten für den Auszug zu geben. Danach kannst du (wenn er keinen schriftlichen Vertrag hat und auch keine schriftliche Pflichte (Gas, Strom auf seinen Namen) hat, die Zylinder austauschen und seine Habseeligkeiten am Gang stellen. Das musst du ihm aber schriftlich vorher ankündigen. Jedenfalls, wenn er angemeldet ist, solltest du die Abmeldung unverzüglich vornehmen. Bei schriftlicher Vereinbarung dann läuft alles nur über das Gericht, und wenn er auch Pflichte hat, die einen Mietverhältnis daraus schließen lässt, dann auch nur mehr per gerichtlicher Kündigung.
mfg,
MEMIL
mfg,
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