Hallo möchte gerne in Erfahrung bringen wer für das Einhalten der Hausordung zuständig ist?
Mein Hausverwalter hat gesagt er kann nur "leere" Drohungen an die Mieter bzw. Eigentümer der Objekte ausprechen.
Wie kann ich mir helfen damit die Hausordung eingehalten wird.
Es geht um ein Parkplatzproblem: Es stehen immer wieder Zweiräder auf den Autoparkplätzen obwohl dieses ausdrücklich Verboten ist.
Hausordnung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Hausordnung
Deine Hausverwaltung hat Recht und zugleich Unrecht! Einerseits ist sie die Vertreterin der Miteigentümer (nicht der Mieter) und muss in dieser Eigenschaft dafür sorgen, dass die Hausordnung eingehalten und respektiert wird. Hausordnungen sind meistens, leider, zahnlose Wachhunde. Wenn die Übertretungen von Miteigentümern begangen werden, traut sich die Hausverwaltung nicht einmal einen Brief an den Täter zu schreiben. Nach vielen Beschwerden wird dann höchst eine Warnung am Hauseingang auf den Tafel deponiert, mit „Bitte, derjenigen dessen Hund auf die Mauer pinkelt möge dem Hund dringend gute Manieren beibringen“ oder „derjenige oder diejenige der/die das Licht im Keller brennen lässt, möge bitte ab sofort beim Verlassen des Kellers das Licht abdrehen“.
Das hat damit zu tun, dass in vielen Fällen kann nur das FBI oder die INTERPOL feststellen, wer genau was getan hat. Wenn die Tat dauernd von mehreren Personen bezeugen werden kann, dann ist etwa leichter. Das ist aber nicht die Regel.
Eine Zivilklage oder gar eine Besitzstörungsklage (unter Unständen möglich) ist nur dann sinnvoll, wenn die Beweise Hand und Fuß haben. Die haben aber fast nie. Deswegen meint die Hausverwaltung richtig, dass sie nur „Bellen“ kann.
Das ist die allgemeine Situation in Zusammenhang mit der Einhaltung von Hausordnungen.
Nun, konkret, was die ordnungswidrige Besetzung des Parkplatzes durch Motorräder betrifft, muss auseinander gehalten werden: ist oder sind/der/die Täter Miteigentümer oder Mieter?
Wenn sie Miteigentümer sind, dann kann die Hausverwaltung nur die traditionelle „leere Drohungen“ ausfurzen. Theoretisch, kann sie auch eine Hausversammlung einberufen und drakonische Maßnahmen (wie Abschleppdienst) von der Hausgemeinschaft (Miteigentümer, nicht Mieter, weil diese nichts zu sagen haben) beschließen lassen. Solche Beschlüsse kommen aber nie zustand, weil
a) Stimmberichtigte sind die Täter selbst oder wenn sie in der Minderheit sind
b) Trauen sich ihre Nachbarn gar nicht gegen sie zu stimmen, weil sie sich dann am Stiegenhaus nicht mehr begrüßen könnten oder
c) Drakonische Maßnahmen führen nicht selten zu untergürteligen Reaktionen. Das will auch niemand. Zum Schluss hat die Hausgemeinschaft einen richtigen „Bandenkrieg“ im Haus.
Anderes, wenn die Täter ausschließlich Mieter sind, dann wird nicht nur gebellt sondern oft auch gebissen. Besitzstörungsklagen, gerichtliche Kündigungen usw. stehen auf der Tagsordnung.
Natürlich, wenn eine Leiche plötzlich im Keller steht, ruft die Hausverwaltung schon die Polizei, egal ob die Leiche als Mieter oder Miteigentümer obduziert wird. Oder, wie vor einem Jahr in Wien (Flotowgasse, im 19. Bezirk) passiert, dass der Mieter ein riesiges Amazonaskrokodil, 3 Boaschlänge, 80 Singvögel und 24 Schildkröten in einer Zimmer/Küchewohnung als Untermieter hatte, da ruft die Hausverwaltung auch gleich die Polizei, Feuerwehr, und die Kronezeitung und die Tiervereine kommen auch fröhlich mit. Das sind aber die Ausnahmen. So viele Krokodillen haben wir gar nicht in Österreich.
MfG,
MEMIL
Das hat damit zu tun, dass in vielen Fällen kann nur das FBI oder die INTERPOL feststellen, wer genau was getan hat. Wenn die Tat dauernd von mehreren Personen bezeugen werden kann, dann ist etwa leichter. Das ist aber nicht die Regel.
Eine Zivilklage oder gar eine Besitzstörungsklage (unter Unständen möglich) ist nur dann sinnvoll, wenn die Beweise Hand und Fuß haben. Die haben aber fast nie. Deswegen meint die Hausverwaltung richtig, dass sie nur „Bellen“ kann.
Das ist die allgemeine Situation in Zusammenhang mit der Einhaltung von Hausordnungen.
Nun, konkret, was die ordnungswidrige Besetzung des Parkplatzes durch Motorräder betrifft, muss auseinander gehalten werden: ist oder sind/der/die Täter Miteigentümer oder Mieter?
Wenn sie Miteigentümer sind, dann kann die Hausverwaltung nur die traditionelle „leere Drohungen“ ausfurzen. Theoretisch, kann sie auch eine Hausversammlung einberufen und drakonische Maßnahmen (wie Abschleppdienst) von der Hausgemeinschaft (Miteigentümer, nicht Mieter, weil diese nichts zu sagen haben) beschließen lassen. Solche Beschlüsse kommen aber nie zustand, weil
a) Stimmberichtigte sind die Täter selbst oder wenn sie in der Minderheit sind
b) Trauen sich ihre Nachbarn gar nicht gegen sie zu stimmen, weil sie sich dann am Stiegenhaus nicht mehr begrüßen könnten oder
c) Drakonische Maßnahmen führen nicht selten zu untergürteligen Reaktionen. Das will auch niemand. Zum Schluss hat die Hausgemeinschaft einen richtigen „Bandenkrieg“ im Haus.
Anderes, wenn die Täter ausschließlich Mieter sind, dann wird nicht nur gebellt sondern oft auch gebissen. Besitzstörungsklagen, gerichtliche Kündigungen usw. stehen auf der Tagsordnung.
Natürlich, wenn eine Leiche plötzlich im Keller steht, ruft die Hausverwaltung schon die Polizei, egal ob die Leiche als Mieter oder Miteigentümer obduziert wird. Oder, wie vor einem Jahr in Wien (Flotowgasse, im 19. Bezirk) passiert, dass der Mieter ein riesiges Amazonaskrokodil, 3 Boaschlänge, 80 Singvögel und 24 Schildkröten in einer Zimmer/Küchewohnung als Untermieter hatte, da ruft die Hausverwaltung auch gleich die Polizei, Feuerwehr, und die Kronezeitung und die Tiervereine kommen auch fröhlich mit. Das sind aber die Ausnahmen. So viele Krokodillen haben wir gar nicht in Österreich.
MfG,
MEMIL
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