hallo!
Mich interessiert ob auch nicht österreichische Staatsbürger Wohnungen vermieten dürfen oder ob dies gesetzlich verboten ist.
Mein Freund will sich nämlich eine kleine Wohnung kaufen und diese dann vermieten, jedoch hat er eine kroatische Staatsbürgerschaft.
Ändert sich die Rechtslage wenn er nicht das ganze Eigenkapital dafür aufbrigen kann und einen Kredit aufnehmen muss??
Danke im Vorhinein
Vermieten
RE: Vermieten
Selbstverständlich können Ausländer in Österreich Wohnungen kaufen und verkaufen. Ob der Kauf bar oder mit Kredit durchgeführt wird ist irrelevant.
Das Unikon in Österreich ist nur, dass Ausländer, für den Kauf von Immobilien eine Bewilligung der Wohnungskommission benötigen. Diese Bewilligung kann innerhalb 2 Monaten bis (wenn Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Person des Antragstellers auftreten) 1 Jahr in Anspruch nehmen.
Diese Formalität hängt damit zusammen, dass wir Österreicher bis heute uns noch nicht mit dem Verfall der Habsburgmonarchie abgefunden haben. Wir haben immer noch Angst, dass Ausländer plötzlich hierher erscheinen können und Österreich (was davon geblieben ist) abkaufen. Deswegen überprüfen wir genau, wer und warum Ausländer bei uns unseren heiligen Boden erwerben wollen.
Sonst, kann der Käufer friedlich schlaffen.
Der Antrag auf Zustimmung der kaiserlichen Wohnungskommission muss sobald wie möglich (vorhandenes Anbot, Daten vom Käufer) eingebracht werden (In Wien MA-50, sonst bitte bei der zuständigen Gemeinde anfragen).
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
Das Unikon in Österreich ist nur, dass Ausländer, für den Kauf von Immobilien eine Bewilligung der Wohnungskommission benötigen. Diese Bewilligung kann innerhalb 2 Monaten bis (wenn Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Person des Antragstellers auftreten) 1 Jahr in Anspruch nehmen.
Diese Formalität hängt damit zusammen, dass wir Österreicher bis heute uns noch nicht mit dem Verfall der Habsburgmonarchie abgefunden haben. Wir haben immer noch Angst, dass Ausländer plötzlich hierher erscheinen können und Österreich (was davon geblieben ist) abkaufen. Deswegen überprüfen wir genau, wer und warum Ausländer bei uns unseren heiligen Boden erwerben wollen.
Sonst, kann der Käufer friedlich schlaffen.
Der Antrag auf Zustimmung der kaiserlichen Wohnungskommission muss sobald wie möglich (vorhandenes Anbot, Daten vom Käufer) eingebracht werden (In Wien MA-50, sonst bitte bei der zuständigen Gemeinde anfragen).
Mit freundlichen Grüßen,
MEMIL
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