Guten Tag!
Ich lebe seit 39 Jahren in einer Gemeindewohung. Vor zwei Jahren ist das Haus, das schon sehr sarnierungsbedürftig war und ist, einem sozialen Verein übergeben worden, mit der Aufgabe, das Haus in den nächsten 100 Jahren herzurichten. Wir bekamen als Hauptmieter unserer Wohnung in diesem Haus nur eine schriftliche Nachricht, das nun der neue Besitzer und Verwalter des Hauses, dieser besagte Verein sei, und wir uns weiter an ihn wenden sollten.
Nachdem hier nun einiges an Sarnierungen bereits im Gange ist, wollte ich mal rein rechtlich wissen, hat man als Mieter nach 39 Jahren besondere Rechte?
Oder können die mir nun alles vorsetzen was sie wollen, weil sie er st das Haus vor zwei Jahren übernommen haben. Man hört z.B. das dieser Verein die Verträge ändern will und nur mehr 3 Jahresverträge austeilt. Muß ich diesbezüglich dann einwilligen?? Und können die die Miete extrem erhöhen?
Ich bitte höflich um diese Rechtsauskunft
danke
besondere Rechte als langjähriger Mieter?
RE: besondere Rechte als langjähriger Mieter?
Jaein! Nach 39 Jahren hast du nicht mehr Rechte, sondern leider mehr Pflichte. Das Haus muss saniert werden und die Mieter bezahlen immer die Sanierung. So oder so! Wenn alle mit einer außergerichtlichen Einigung einverstanden sind, wird die Sache einfach gemacht, sonst kann die Eigentümerin eine Förderung nach § 18 MRG beantragen und die Miete wird per Gerichtsbeschluss angepasst.
Dein Mietverhältnis kann aber nach 39 Jahren nicht befristet werden. Befristungen können nur für neue Mieter gelten.
MfG,
MEMIL
Dein Mietverhältnis kann aber nach 39 Jahren nicht befristet werden. Befristungen können nur für neue Mieter gelten.
MfG,
MEMIL
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