Der Geschirrspüler, der bei meinem Einzug in die Mietwohnung bereits vorhanden war, ist kaputt. Wer muss nun die Kosten für die Reraratur bezahlen ? (Die Vermieter fühlen sich weniger zuständig)
Reparatur
RE: Reparatur
Leider sind sie auch dafür nocht zuständig. Nach dem MRG ist der Mieter für die Reparatur der Gerätschaft (und sogar elektrische Anlage) verantwortlich. Ausnahme ist nur die Heizungsanlage, und auch dann nur wenn das schriftlich vereinbart wurde. Therme und Wasserhahn, sowie Möbel und Gegenstände die sich nicht fix mit dem Mietobjekt verbunden befinden (wie Fliesen, Badewanne), sind auch Gegenstände, die vom Mieter repariert werden müssen (immer noch, was jedoch heftig von Konsumentenschutzvereinen und Mieterorganisationen bekämpf wird). Was Therme betrifft, gibt es schon 2 Judikaturen wo entschieden wurde, dass der Vermieter das Gerät reparieren muss. Das sind aber Entscheidungen, die sich auf konkreten Fällen beziehen (wo der Mieter nachweisen konnte, dass die Reparatur schon vor der Anmietung fällig war, oder das Gerät dermassen alt war, das die Reparatur unmittelbar nach der Anmietung notwendig sein würde).
MFG, MEMIL
memil@gmx.net
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