WG - Untermiete

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

WG - Untermiete

Beitrag von JUSLINE » 18.08.2006, 09:46

Ich möchte mit drei Freunden, die alle in dieser Wohnung Hauptmieter sind, zusammen in einer WG wohnen. In ihrem Mietvertrag steht, dass sie nicht untervermieten dürfen. Ich würde ein Zimmer in der vier Zimmer Wohnung beziehen und ein Viertel der Miete zahlen (also nix Kommertielles). Der Hauseigentümer erlaubt das nicht. Sein Vorschlag: ich zahle ihm direkt 200€ ohne einen Mietvertrag zu bekommen; d.h. de facto erhöht er einfach die Miete!

Vor mir hat auch schon eine vierte Person dort gewohnt, von der er gewusst, die er aber ignoriert hat.

DAS IST DOCH UNGERECHT! Darf er das?




akita2
Beiträge: 11
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: WG - Untermiete

Beitrag von akita2 » 26.08.2006, 15:25

Es kommt 1. darauf an, was in den jeweiligen Hauptmietverträgen steht: Haben die drei derzeitigen Bewohner jeweils für die ganze Wohnung einen Hauptmietvertrag, oder nur für ihr Zimmer (welches dann mit der Mitbenützung des weiteren Raumes verbunden ist, zb als Wohnzimmer)

2. wenn der Mietvertrag für die ganze Wohnung gilt, ist die frage, ob hier die Bestimmung des § 11 MRG gilt, wonach sich der Vermieter auf ein vertragliches Untermietverbot nur in bestimmten Fällen berufen kann (wie nachstehend)



---

Untermietverbote



§ 11. (1) Auf ein vertragliches Verbot der Untervermietung kann

sich der Vermieter nur berufen, wenn ein wichtiger Grund gegen die

Untervermietung vorliegt. Ein wichtiger Grund gegen die

Untervermietung liegt insbesondere vor, wenn

1. der Mietgegenstand zur Gänze untervermietet werden soll,

2. der in Aussicht genommene Untermietzins eine im Vergleich zu dem

vom Untervermieter zu entrichtenden Mietzins und etwaigen

sonstigen Leistungen des Untervermieters unverhältnismäßig hohe

Gegenleistung darstellt,

3. die Anzahl der Bewohner einer gemieteten Wohnung die Anzahl der

Wohnräume übersteigt oder nach der Aufnahme des Untermieters

übersteigen würde, oder

4. wenn mit Grund zu besorgen ist, daß der Untermieter den Frieden

der Hausgemeinschaft stören wird.

(2) Abs. 1 gilt nicht für eine von einer gemeinnützigen

Bauvereinigung, die auf Grund ihrer Satzung oder zufolge ihres

tatsächlichen Geschäftsbetriebes ihre Tätigkeit auf einen bestimmten

Personenkreis im Sinn des § 8 Abs. 2 Z 1 oder 2 des

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes eingeschränkt hat, gemietete

Wohnung.

---

Das kann aber nur der Fall sein, wenn hier § 11 des Mietrechtsgesetzes überhaupt gilt, - zB nicht, wenn ein Beherbergungsbetrieb vorliegt.



---



Eine weitere Frage wäre noch, ob das, was Du mit Deinen Freunden hier vereinbarst, ein Mietvertrag ist. Ist aber eine heikle Frage - Ihr teilt Euch die Wohnungskosten, das ist eine Wohngemeinschaft, aber nicht unbedingt auch ein Untermietvertrag. Ist aber eine heikle Frage, - bei Gericht ist hier mE nicht unbedingt ein Erfolg für Euch vorhersagbar.



akita


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: WG - Untermiete

Beitrag von JUSLINE » 03.09.2006, 22:42

Danke für die Antwort, akita2.

Die Sache hat sich mittlerweile erledigt: Wir kündigen, weil die Sache in einen Kleinkrieg ausgeartet ist.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste