Liebes Forum, ich dachte schon die Sache mit meinem Vermieter wäre ausgestanden aber er lässt mich nicht in Ruhe. Hier kurz nochmal der Sachverhalt.
Es wurden Büros für gewerbliche Zwecke angemietet. Eine Kaution über 3.500 Euro wurde in Form einer Bankgarantie vereinbart. Die Bank verlangte horrende Gebühren für die Bankgarantie. Daraufhin wurde beim Vermieter angefragt, ob er auch mit einem Sparbuch einverstanden sei (schriftlich). Er schrieb zurück und bestätigte sein Einverständnis. Es wurde ein Sparbuch mit Losungswort eröffnet und ein Übergabetermin mit dem VM vereinbart. Im Übergabeprotokoll war das Sparbuch mit der Sparbuchnummer und der Betrag vermerkt und das dieses als Kaution dienen würde. Er packte das Sparbuch und unterschrieb und eilte von dannen. Wir haben ihm das Losungswort nicht gegeben, da er uns schon mal übers Ohr gehauen hat. Dies war ihm bei der Übernahme offensichtlich gleich ...er hat nur die Kohle gesehen. Zwei Tage später hat er sich(schriftlich) aufgeregt, er wolle jederzeit ohne Angabe von Gründen auf das Sparbuch zugreifen können,das Sparbuch wäre deswegen für ihn wertlos, und deswegen wollte er das Losungswort haben. Ich habs ihm nicht gegeben, und ihm gesagt, diese Sache erst mit meinem RA klären zu wollen. Dieser und die Wirtschaftskammer meinten, das Sparbuch-Übernahmeprotokoll stelle eine Vertragsänderung zum Mietvertrag dar und der Vermieter müsse es eben deswegen akzeptieren, dass er nun kein Losungswort bekomme. Er könne, wenn ich die Mieter nicht zahlen würde, bei Gericht das Losungswort einklagen, aber nur dann. (Ich zahle aber immer pünktlich.)
Noch dazu habe er mir schriftlich bestätigt, das Geld "jederzeit ohne Angabe von Gründen" beheben zu wollen, und dies wäre nicht rechtens. Dieses Schreiben würde ihm samt dem Protokoll bei einer Gerichtsverhandlung auf den Kopf fallen.
Nun kam heute per Mail ein Schreiben vom Vermieter: Er hätte sich rechtlich schlau gemacht und ich müsste ihm das Losungswort binnen drei Tagen geben.
Ansonsten würde er die Klage einreichen. Nun bitte ich Euch alle um RAT..danke im Voraus Maxi
Sparbuch als Kaution
RE: Sparbuch als Kaution
Lieber Maxi!
Sinn einer Kaution ist es, bei Schäden am Mietgegenstand bzw bei Verletzung der Mietzinszahlungspflicht auf diese zugreifen zu können. Meines Erachtens braucht der Vermieter dazu das Losungswort, das Du ihm geben müsstest, sofern er von seiner Erklärung, jederzeit ohne Angabe von Gründen die Behebung vornehmen zu wollen, absteht.
Würde nämlich die Kaution in bar bei ihm erlegt werden, könnte er sie de facto ja auch verwenden.
Eine Kaution - und daher macht ein Sparbuch ja Sinn - muss am Ende des Mietverhältnisses verzinst an den Mieter zurückgegeben werden. Würde er abheben, ohne dass Du die Miete schuldest oder Schäden vorliegen, würde dies auch nicht rechtens sein.
Die einzige praktikable Lösung wäre die Hinterlegung mit Losungswort bei der Hausverwaltung. Gibt es keine HV, wird - sofern Du die (künftige) Schädigungsabsicht des Vermieters mit dem Hinweis auf Vergangenes nachweisen kannst - der Prozess wohl von Dir gewonnen werden. Er hat das Sparbuch ja auch ohne Losungswort als Pfand und kann das Losungswort bei Schäden oder MZ-Rückstand einklagen. Im kommenden Prozess nicht vergessen, die Änderung des Mietvertrages (Akzeptanz des Sparbuches ohne Losungswort; daher Vereinbarung zwischen Dir und Vermieter) gleich als erstes Argument vorzubringen.
lg, MaPa
Sinn einer Kaution ist es, bei Schäden am Mietgegenstand bzw bei Verletzung der Mietzinszahlungspflicht auf diese zugreifen zu können. Meines Erachtens braucht der Vermieter dazu das Losungswort, das Du ihm geben müsstest, sofern er von seiner Erklärung, jederzeit ohne Angabe von Gründen die Behebung vornehmen zu wollen, absteht.
Würde nämlich die Kaution in bar bei ihm erlegt werden, könnte er sie de facto ja auch verwenden.
Eine Kaution - und daher macht ein Sparbuch ja Sinn - muss am Ende des Mietverhältnisses verzinst an den Mieter zurückgegeben werden. Würde er abheben, ohne dass Du die Miete schuldest oder Schäden vorliegen, würde dies auch nicht rechtens sein.
Die einzige praktikable Lösung wäre die Hinterlegung mit Losungswort bei der Hausverwaltung. Gibt es keine HV, wird - sofern Du die (künftige) Schädigungsabsicht des Vermieters mit dem Hinweis auf Vergangenes nachweisen kannst - der Prozess wohl von Dir gewonnen werden. Er hat das Sparbuch ja auch ohne Losungswort als Pfand und kann das Losungswort bei Schäden oder MZ-Rückstand einklagen. Im kommenden Prozess nicht vergessen, die Änderung des Mietvertrages (Akzeptanz des Sparbuches ohne Losungswort; daher Vereinbarung zwischen Dir und Vermieter) gleich als erstes Argument vorzubringen.
lg, MaPa
RE: Sparbuch als Kaution
hallo mapa, danke vielmals für deine information.
natürlich kann ich alles, was ich angeführt habe belegen und zwar schriftlich. ich werde dann berichten, wie die ganze sache ausgegangen ist. auch um anderen damit zu helfen. danke nochmals an alle, die mir in diesem forum unter die arme gegriffen haben........euer maxi
natürlich kann ich alles, was ich angeführt habe belegen und zwar schriftlich. ich werde dann berichten, wie die ganze sache ausgegangen ist. auch um anderen damit zu helfen. danke nochmals an alle, die mir in diesem forum unter die arme gegriffen haben........euer maxi
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