§ 30a KSchG

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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bender1
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§ 30a KSchG

Beitrag von bender1 » 10.07.2006, 12:09

Kann mir jemand helfen, was ungefähr "Vertragserklärung" bedeutet?



Der Anruf beim Makler, dass ich die Wohnung mieten will oder der Moment der Unterzeichnung des Mietvertrags?



Danke und GLG

bender



MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: § 30a KSchG

Beitrag von MEMIL » 11.07.2006, 21:08

Vertragserklärung im § 30a KSchG bezieht sich nicht auf Mietvertrag (diese Bestimmung gilt für alle Geschäfte des Konsumenten) sondern auch die Pflichte und Rechte (insbesondere Rücktrittsrecht) die man bei der Vermittlung eingeht: Anzahlung, Hohe der Leistungen (bei Kauf in Raten ab auch bei Mietverträgen, Betriebskosten, Beschreibung des Mietgegenstandes, Wohnfläche, usw…

MFG,

MEMIL


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