Mietrecht Haus

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Ben
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Mietrecht Haus

Beitrag von Ben » 30.06.2006, 20:27

Erstmal Hallo an alle, bin neu hier.



Also gleich mal zum Thema:



Meine Mutter hat sich ein kleines Haus gemietet. Sie hat das ganze zuerst einmal mündlich mit dem Vermieter gemacht, selbiger war heute (30.06.2006) bei ihr, legt ihr irgendeinen Vordruck einer Mietwohnung hin.



Dann wollte er in den Vetrag einsetzen, dass meine Mutter nur 200 Euro statt 400 zahlt. (Proforma wegen Steuern und Gebühren anscheinend). Und die anderen 200 als Kaution. (12xmal halt)



Anzumerken ist dass meine Mutter eine Mietvorauszahlung von 12x400 Euro getätigt hat. Dieses gibts schriftlich mit Unterschrift beider Seiten sowie Einzahlungsbest.



Meine Mutter hat natürlich nix Unterschrieben, und er ist unverrichteter Dinge wieder abgezogen.



Meine Frage ist nun, wie das weitergehen könnte?

Rauswurf oder sonstiges? Gibts da dann auch eine Frist, auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist?



Ich meine, die beiden müssen sich ja einig werden, notfalls mit Anwalt.



Wie ist ein "Handschlag-Vertrag" zu werten?



Schreibt mal alles was euch einfällt, Gedanken, Tipps, usw.

Würde mich brennend intressieren, was ihr dazu sagt.



Danke und mfg



Ben










karli
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RE: Mietrecht Haus

Beitrag von karli » 01.07.2006, 07:53

Da Einfamilienhaus nicht in das Mietrechtsgesetz fällt ist AGBG gültig - d.h. dass es keinen Mieterschutz gibt.



Falls kein Mietvertrag zustande kommt, kann er die Mutter jederzeit wieder kündigen (ich würde sagen aber erst wenn die Mietzinsvorauszahlung abgelaufen ist, da bis dahin ein mündlicher befristeter Vertrag bestand - das gibts im ABGB).



lg

Karli


MEMIL
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RE: Mietrecht Haus

Beitrag von MEMIL » 01.07.2006, 10:45

Stimmt, und Einiges fällt mir auch ein: Ein Mietverhältnis ohne schriftlichen Mietvertrag (per Handschlag) ist unter Unständen sogar besser als mit Mietvertrag. Die Sicherheit, dass man kein Geld dabei verliert ist aber verrringert....

MEMIL


Ben
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RE: Mietrecht Haus

Beitrag von Ben » 01.07.2006, 14:40

Erstmal Danke für eure Antworten.



Das heisst also dass ein Vordruck eines Mietwohnungsvertrages ohnehin nicht gilt, oder ist dies Sache des Vermieters?



Weiters hat sich im weiteren Gespräch mit meiner Mutter herausgestellt, das er jetzt noch 1200 Kaution+1200 Mietsicherstellung will. Zusätzlich zu der Vorauszahlung.



Ausserdem will er den Mietvertrag nicht ins Grundbuch eintragen lassen, wahrscheinlich um sich das Verkaufsrecht zu behalten, obwohl der schriftliche Vertrag auf 3 Jahre befristet wäre.



So wie es aussieht, ist das eine Erpressersache. Zahlen oder Raus ist hier wohl die Devise.



Zusätzlich sagte mir meine Mutter, das der Vermieter total nervös und verschreckt wirkte, als er bei ihr war. Kurz bevor meine 12-Jährige Schwester nach Hause kam, wurde er schon "ungut", und wollte mit Nachdruck das sie den Vertrag unterzeichnete.



Es zeichnet sich hier wohl eine längerfristige Streitsache ab. Montag ist sie ohnehin beim Anwalt, mal sehen was der sagt.



Mfg Ben


MEMIL
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RE: Mietrecht Haus

Beitrag von MEMIL » 02.07.2006, 08:58

Ja, es handelt sich um Erpressung. Jedoch muss ich dich enttäuschen, wenn du glaubst, dass es sich dabei um größer kriminellen Sache handelt. Glatt Irrtum. Diese Art vom Kleinbetrug (lediglich Einsparung von Steuern) ist eine Institution in Österreich und wird sogar von "angesehenen" Hauseigentümern praktiziert. Selbstverständlich arbeitet das Finanzamt eifrig um die Flutte einzudämmen, aber der Fluss läuft unverhindert weiter. Deine Mutter braucht keine Angst zu haben, die Wohnung zu verlieren oder erschossen zu werden. Es geht nur ums liebe Geld. Zahlt sie, wohnt sie ruhig in der Wohnung, zahlt sie nicht, kommt der nächste Mieter und der zahlt sicher.

Alles Gute zum Rechtsweg!


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