Ich habe aktuell eine Zahlungsaufforderung über eine angeblich noch offene Honorarnote eines Notariats erhalten.
Laut Schreiben stammt die Honorarnote bzw. die ursprüngliche Korrespondenz aus dem Jahr 2019. Nun, rund 7 Jahre später, werde ich erstmals wieder zur Zahlung eines Betrags von 745,40 € aufgefordert.
Meine Frage:
Ist eine solche Honorarforderung eines Notars nach österreichischem Recht mittlerweile verjährt?
Falls grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt: Welche Umstände könnten die Verjährung unterbrochen oder gehemmt haben? Reicht beispielsweise eine damalige Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung aus, oder hätte innerhalb der Verjährungsfrist eine gerichtliche Geltendmachung erfolgen müssen?
Vielen Dank für eine Einschätzung.
Ist eine offene Honorarnote eines Notars aus 2019 bereits verjährt?
Re: Ist eine offene Honorarnote eines Notars aus 2019 bereits verjährt?
Die Verjährung richtet sich nach § 1486 Z 6 ABGB und beginnt ab Abschluss der Leistungen bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter Rechnungslegung zu laufen, sofern nicht was anderes vereinbart wurde. Es gibt allerdings Umstände, wonach die Verfährungsfrist zwischenzeitlich neu zu laufen beginnt und bei denen es dann irrelevant ist, wann die ursprüngliche Rechnung erstellt wurde oder Korrespondenz stattgefunden hatte. Beispielsweise wenn innerhalb der ersten 3 Jahre ein Teilbetrag beglichen wurde oder das Bekenntnis kommt, dass man den Betrag noch schuldet. Und ja, auch wenn fristgerecht eine Mahnklage bei Gericht angestrengt wurde, hätte es eine hemmende Wirkung gehabt.
Diese Frist bedeutet aber nur, dass die vermeintlich offene Forderung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist. Darüber hinaus kann es nämlich jederzeit vom möglichen Schuldner (außergerichtlich) eingefordert werden. Daher kann es helfen, wenn dem Notar eindringlich mitgeteilt wird, dass Du den Betrag nicht bezahlen wirst und Du die Übermittlung weiterer Forderungen ausdrücklich untersagst, da diese verjährt seien. Sollte er es anders sehen, möge man es Dir mitteilen!
Diese Frist bedeutet aber nur, dass die vermeintlich offene Forderung nicht mehr gerichtlich durchsetzbar ist. Darüber hinaus kann es nämlich jederzeit vom möglichen Schuldner (außergerichtlich) eingefordert werden. Daher kann es helfen, wenn dem Notar eindringlich mitgeteilt wird, dass Du den Betrag nicht bezahlen wirst und Du die Übermittlung weiterer Forderungen ausdrücklich untersagst, da diese verjährt seien. Sollte er es anders sehen, möge man es Dir mitteilen!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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