Schönen Guten Morgen
Wir haben da ein mittelschweres Problem
Mein Lebenspartner ist noch verheiratet, Scheidung steht jetzt an, er wohnt schon lange nicht mehr im ehelichen Mietshaus.
Seit seine Noch Frau weiss dass er nun eine Freundin hat, kommen täglich neue Forderungen ab ihn.
Sie hat eine schwammig formulierte Vereinbarung aufgesetzt in der sie anführt, was er noch alles beim Mietshaus reparieren und renovieren muss. Aber keine genauen Details sondern nur dass „Arbeiten von ihm verrichtet werden müssen“
Jetzt musste er zb das Pool säubern, da sie ihm sonst damit droht dass er wohl eine Geldstrafen zu bezahlen hat. Jeden Tag kommen neue Sachen hinzu
Ausserdem verlangt sie, dass mich die Kinder 9Monate lang nicht kennenlernen dürfen.
Was schwierig ist, denn wenn er Frühschicht hat, holt er die Kinder unter der Woche Nachmitags 2x und sonst jedes 2te Wochenende
Da wird dann auch immer was unternommen
Auch das soll er unterlassen, weil sie will auch nichts mit den Kindern unternehmen und, ich zitiere „wenn du immer was mit ihnen machst, bin ich die blöde weil mich das nicht freut ständig schwimmen zu fahren“
Sie arbeitet nicht, das heisst sie hätte ja Zeit.
Er bezahlt die Miete vom Haus, ihr Auto, den Kredit fürs Auto und natürlich in diesem Zug sämtliche Strafen vom Auto (Radar, Falschparken)
Macht er das nicht, kommt sofort die Drohung wieder „du musst das und das noch beim Haus erledigen, sonst bezahlst du Strafe“
Damit die Kinder ein bisschen was von den Ferien haben, wären wir gerne mit ihnen in den Urlaub gefahren. Dürfen wir laut ihr nicht
Mit mir sowieso nicht, ich darf die Kids ja laut ihrer „Vereinbarung nicht kennenlernen, und er allein darf mit den Kindern auch nicht. Begründung: es wäre nicht fair, da sie auch nicht in den Urlaub kann
Wie ist das jetzt wirklich?
Darf ich die Kinder, vorausgesetzt diese wollen das, kennenlernen?
Muss rr wirklich allein alles beim Haus erledigen weil ihm sonst Strafe droht?
Darf er wirklich nur das mit den Kindern machen, was sie auchachwn würde?
Und kann sie einen Urlaub tatsächlich verbieten?
Sorry für den langen Text. Trotzdem danke fürs Lesen
Habt einen schönen Tag
Probleme mit Noch-Ehefrau (sorry langer Text)
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TinaundBlue
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.07.2026, 05:32
Re: Probleme mit Noch-Ehefrau
Während einem Rosenkrieg sind derartige Machtkämpfe wegen tief sitzende emotionale Verletzungen nicht unüblich. Oft sind das nur Drohgebärden, um das zu bekommen, was man möchte oder nicht möchte. Wenn dann ein neuer Partner in das Leben des einstigen Partners tritt, kommen aus der Hass, Kränkung oder Enttäuschung über das Scheitern der Beziehung heraus eben die Rachegelüste, die oft nicht mehr sachlich sind. Nur zu gerne werden dabei die Kinder als Druckmittel eingesetzt oder als Waffe genutzt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit der Situation souverän umzugehen. Doch der beste Weg kann erst festgestellt werden, wenn man die Kindesmutter kennt.
Man kann ihr ungebührliches Verhalten einfach ignorieren, wenn man weiß, dass eh nicht mehr kommt. Irgendwann würde sie es mit den Belästigung sein lassen, wenn sie merkt, dass es zu nichts führt. Gefährlich könnte es jedoch werden, wenn sie dann eine Stufe weiter gehen würde.
Oder man sie dazu auffordern, ihr Verhalten unverzüglich einzustellen, da es alles dokumentiert wird und nötigenfalls an das Gericht herangetragen werden würde, zumal sie damit das Kindeswohl gefährden und das Obsorgerecht aufs Spiel setzen würde. In einem anderen Thread hatte ich folgendes verfasst (die Vorzeichen sind umgekehrt und beziehen sich auf den Kindesvater):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=15922#p37487
Dort findet man auch mehr zum Thema Urlaub. Kommt es bei gemeinsamer Obsorge zu keiner Einigung oder verweigert ein Elternteil grundlos die Zustimmung für den Urlaub mit den Kindern, kann das zuständige Bezirksgericht angerufen werden, welches ihre Zustimmung ersetzen würde. Auch dabei wird das Kindeswohl in den Vordergrund gehoben. Nur weil sie nicht in den Urlaub fahren kann, kann es den Kindern nicht untersagt werden.
Man darf es schon den Kindern entscheiden lassen, ob sie Dich kennenlernen oder mit Dir etwas unternehmen wollen. Wenn ihnen alles untersagt wird, dann stellt sich schon die Frage, ob die Mutter damit das Kindeswohl gefährdet. Sollte wer mit den Kindern rein gar nichts unternehmen wollen, halte ich das bereits für sehr bedenklich. Was anderes wäre es, wenn man es sich nicht leisten kann. Und nach einer Scheidung ändert sich eben die finanzielle Ausgangssituation. Dem anderen daher etwas zu verbieten, mutet daher sehr bedenklich an und würde wohl kein gericht gutheißen. Also ich wüsste nicht, was dabei so schlimm ist, wenn die Kinder mit dem Vater etwas unternehmen können, was mit der Mutter nicht ginge. Dabei geht es nicht um ihre Befindlichkeiten, sondern es ist der Aspekt des Kindeswohls zu berücksichtigen.
Ferner haben einseitige Vereinbarungen in der Situation keinerlei Relevanz und können unbeachtet bleiben bzw. als "netten Versuch" gewertet werden. Was Dein Partner muss oder auch nicht, kann er wohl am besten einschätzen. Ansonsten müsste das im Rahmen des Scheidungsverfahrens bei Gericht geklärt werden. Das kann man ihr alles so formulieren. Es mag ja sein, dass Arbeiten im Mietshaus anstehen. Doch vielleicht erhofft sie sich nun, dass sie sich so die Ausgaben für irgendwelche Handwerker ersparen kann, während diese Tätigkeiten vorher wie selbstverständlich vom einstigen Partner verrichtet wurden.
Auf die eigene Realität oder Weltordnung der Kindesmutter ist nicht einzugehen und ich weiß nicht, was sie mit Geldstrafen meint. Darüber hätte wohl ein Gericht zu befinden. Sollte die Situation hinsichtlich Drohungen oder der Nötigung eskalieren, sei darauf verwiesen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=19452
Man kann ihr ungebührliches Verhalten einfach ignorieren, wenn man weiß, dass eh nicht mehr kommt. Irgendwann würde sie es mit den Belästigung sein lassen, wenn sie merkt, dass es zu nichts führt. Gefährlich könnte es jedoch werden, wenn sie dann eine Stufe weiter gehen würde.
Oder man sie dazu auffordern, ihr Verhalten unverzüglich einzustellen, da es alles dokumentiert wird und nötigenfalls an das Gericht herangetragen werden würde, zumal sie damit das Kindeswohl gefährden und das Obsorgerecht aufs Spiel setzen würde. In einem anderen Thread hatte ich folgendes verfasst (die Vorzeichen sind umgekehrt und beziehen sich auf den Kindesvater):
Klickt man auf den nach oben gerichteten Pfeil am Anfang des Zitats, gelangt man zum entsprechenden Thread. Arbeitet man sich durch die Links, gelangt man u.a. auf folgenden Beitrag:alles2 hat geschrieben: ↑03.01.2023, 00:40Wichtig ist dabei, was § 160 Abs.3 ABGB zum Kindeswohl besagt:
Sollte sich der Kindesvater querlegen und es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, findest Du hier eine erste Orientierung, in welche Richtung sich eine Argumentationslinie bewegen könnte:Die Eltern haben in Angelegenheiten der Pflege und Erziehung auch auf den Willen des Kindes Bedacht zu nehmen, soweit dem nicht dessen Wohl oder ihre Lebensverhältnisse entgegenstehen. Der Wille des Kindes ist umso maßgeblicher, je mehr es den Grund und die Bedeutung einer Maßnahme einzusehen und seinen Willen nach dieser Einsicht zu bestimmen vermag.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=17898
Das nur, um notwendigenfalls vor gewissen Umständen gewappnet zu sein!
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=15922#p37487
Dort findet man auch mehr zum Thema Urlaub. Kommt es bei gemeinsamer Obsorge zu keiner Einigung oder verweigert ein Elternteil grundlos die Zustimmung für den Urlaub mit den Kindern, kann das zuständige Bezirksgericht angerufen werden, welches ihre Zustimmung ersetzen würde. Auch dabei wird das Kindeswohl in den Vordergrund gehoben. Nur weil sie nicht in den Urlaub fahren kann, kann es den Kindern nicht untersagt werden.
Man darf es schon den Kindern entscheiden lassen, ob sie Dich kennenlernen oder mit Dir etwas unternehmen wollen. Wenn ihnen alles untersagt wird, dann stellt sich schon die Frage, ob die Mutter damit das Kindeswohl gefährdet. Sollte wer mit den Kindern rein gar nichts unternehmen wollen, halte ich das bereits für sehr bedenklich. Was anderes wäre es, wenn man es sich nicht leisten kann. Und nach einer Scheidung ändert sich eben die finanzielle Ausgangssituation. Dem anderen daher etwas zu verbieten, mutet daher sehr bedenklich an und würde wohl kein gericht gutheißen. Also ich wüsste nicht, was dabei so schlimm ist, wenn die Kinder mit dem Vater etwas unternehmen können, was mit der Mutter nicht ginge. Dabei geht es nicht um ihre Befindlichkeiten, sondern es ist der Aspekt des Kindeswohls zu berücksichtigen.
Ferner haben einseitige Vereinbarungen in der Situation keinerlei Relevanz und können unbeachtet bleiben bzw. als "netten Versuch" gewertet werden. Was Dein Partner muss oder auch nicht, kann er wohl am besten einschätzen. Ansonsten müsste das im Rahmen des Scheidungsverfahrens bei Gericht geklärt werden. Das kann man ihr alles so formulieren. Es mag ja sein, dass Arbeiten im Mietshaus anstehen. Doch vielleicht erhofft sie sich nun, dass sie sich so die Ausgaben für irgendwelche Handwerker ersparen kann, während diese Tätigkeiten vorher wie selbstverständlich vom einstigen Partner verrichtet wurden.
Auf die eigene Realität oder Weltordnung der Kindesmutter ist nicht einzugehen und ich weiß nicht, was sie mit Geldstrafen meint. Darüber hätte wohl ein Gericht zu befinden. Sollte die Situation hinsichtlich Drohungen oder der Nötigung eskalieren, sei darauf verwiesen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=3&t=19452
Zuletzt geändert von alles2 am 16.07.2026, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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TinaundBlue
- Beiträge: 2
- Registriert: 16.07.2026, 05:32
Re: Probleme mit Noch-Ehefrau (sorry langer Text)
Vielen Vielen Dank für diese echt ausführliche Antwort 

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