Tarifwechsel im Fitnessstudio - neuer Vertrag mit neuer Laufzeit zulässig?

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Zitrone
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Tarifwechsel im Fitnessstudio - neuer Vertrag mit neuer Laufzeit zulässig?

Beitrag von Zitrone » 10.07.2026, 15:40

Hallo,

ich hätte bitte gerne eine rechtliche Einschätzung zu folgendem Fall:

Ich war bereits seit Februar 2023 Mitglied in einem Fitnessstudio. Ende 2024 wollte ich lediglich auf einen günstigeren Vormittagstarif wechseln, da ich das Studio nur noch vormittags nutzte.
Uns wurde damals gesagt, dass der Tarifwechsel erst zu einem bestimmten Stichtag (23.12.2024) möglich sei. Wir unterschrieben deshalb bereits vorher eine als „Mitgliedsvereinbarung“ bezeichnete Unterlage. Für mich war das eine Tarifumstellung innerhalb meiner bestehenden Mitgliedschaft. Es wurden keine neuen Einschreibegebühren oder ein Startpaket verrechnet, das bestehende Chipband blieb unverändert – es änderte sich aus meiner Sicht ausschließlich der Tarif.

Erst nachdem ich im Juni 2026 gekündigt hatte, erfuhr ich, dass diese Mitgliedsvereinbarung vom Fitnessstudio als Abschluss eines neuen 52-Wochen-Vertrags mit neuer Mindestlaufzeit und geänderter Kündigungsregel angesehen wird. Tatsächlich stehen auf dem Formular ein neuer Vertragsbeginn (23.12.2024), eine Laufzeit von 52 Wochen und eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Ich habe das Formular unterschrieben. Allerdings war mir nicht bewusst, dass ich damit einen völlig neuen Vertrag abschließe. Ich ging davon aus, dass lediglich mein bestehender Vertrag auf einen günstigeren Tarif umgestellt wird.

Meine Frage ist daher:
Ist es rechtlich zulässig, bei einer bloßen Tarifumstellung einen neuen Vertrag mit neuer Mindestlaufzeit abzuschließen, wenn der Kunde davon ausgeht, dass lediglich der Tarif geändert wird? Oder spricht die Unterschrift auf der Mitgliedsvereinbarung unabhängig davon eindeutig für einen wirksamen Neuvertrag?
Vielen Dank für eure Einschätzung.



alles2
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Re: Tarifwechsel im Fitnessstudio - neuer Vertrag mit neuer Laufzeit zulässig?

Beitrag von alles2 » 10.07.2026, 22:37

Für mich klingt es so, als wäre der alte Vertrag bei Einhaltung der Mindestlaufzeit frühestens am 23.12.2024 kündbar gewesen. Statt der Verlängerung wurde es eben gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen. Das wäre nicht so verwegen!

Nun könnte man zwar mit einer Irrtumsanfechtung nach § 871 ABGB spekulieren. Doch dazu sollte nach Möglichkeit der Nachweis gelingen, dass seitens des Dienstleisters eine (bewusste) Täuschung vorgenommen wurde. Nach so langer Zeit wird es schwer zu eruieren sein, wer was wie gesagt oder verstanden haben will. Das Selbstverständnis der Mitarbeiter des Fitnessbetriebs muss nicht immer mit der Erwartung des Mitglieds korrelieren, weshalb gleich mal aneinander vorbeigeredet worden sein könnte. Dann liegt es eben in der Verantwortung des Unterzeichnenden, wenn er sich mit den Konditionen einverstanden erklärt, ohne vorher diese explizit aufzugreifen oder diese durchzustreichen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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