Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Sehr geehrte Damen / Herren!
Ich bin wohnungslos, gehöre zu denen die „in Wohnprovisorien hausen“. Ich bin geborener Österreicher, einziger Pass. Ich lebe seit ca. 1990 in Wien (Lebensmittelpunkt). Aktuell in einer Garage im Wald. Also keine Wohnung wo man sich melden kann.
Ich habe mich daher auf an einem Postfach gemeldet. Das sei nicht erlaubt schrieb die zuständige MA, diese werde mich aus dem Einwohnermelderegister streichen. Ich habe mich an das Verwaltungsgericht Wien gewandt. Dieses hat den Bescheid der MA bestätigt, es sei unzulässig sich an einem Postfach zu melden. Aber, es gäbe in Wien ja zuständige Stellen, allen voran das (möglicherweise auch nur) P7. Ich war dort um das P7 als Kontaktstelle angeben zu können. Es wurde mir jedoch verweigert.
Ich stehe jetzt ohne „Meldung“ da, mit all den Folgen welche das haben kann.
Was kann ich tun. Mein Lebensmittelpunkt ist Wien (vielfach nachweisbar).
Und, ist es nicht irgendwie ein Grundrecht „gemeldet“ zu sein. Schließlich gibt es ja auch eine „Meldepflicht“. Und einen (erzwungene) Nichtmeldung, also auch keine Kontaktstelle, macht immense Schwierigkeiten und kann zu hohen finanziellen Verlusten führen.
Gibt es einen Rechtsanspruch dass ich wieder in die Einwohnermelderegister aufgenommen werde, bzw. wie kann ich das durchsetzen.
Wobei ich auch ein für mich leistbare Wohnung nehmen würde, ich bekomme aber keine.
MfG
Wolfgang Fürnschlief
Ich bin wohnungslos, gehöre zu denen die „in Wohnprovisorien hausen“. Ich bin geborener Österreicher, einziger Pass. Ich lebe seit ca. 1990 in Wien (Lebensmittelpunkt). Aktuell in einer Garage im Wald. Also keine Wohnung wo man sich melden kann.
Ich habe mich daher auf an einem Postfach gemeldet. Das sei nicht erlaubt schrieb die zuständige MA, diese werde mich aus dem Einwohnermelderegister streichen. Ich habe mich an das Verwaltungsgericht Wien gewandt. Dieses hat den Bescheid der MA bestätigt, es sei unzulässig sich an einem Postfach zu melden. Aber, es gäbe in Wien ja zuständige Stellen, allen voran das (möglicherweise auch nur) P7. Ich war dort um das P7 als Kontaktstelle angeben zu können. Es wurde mir jedoch verweigert.
Ich stehe jetzt ohne „Meldung“ da, mit all den Folgen welche das haben kann.
Was kann ich tun. Mein Lebensmittelpunkt ist Wien (vielfach nachweisbar).
Und, ist es nicht irgendwie ein Grundrecht „gemeldet“ zu sein. Schließlich gibt es ja auch eine „Meldepflicht“. Und einen (erzwungene) Nichtmeldung, also auch keine Kontaktstelle, macht immense Schwierigkeiten und kann zu hohen finanziellen Verlusten führen.
Gibt es einen Rechtsanspruch dass ich wieder in die Einwohnermelderegister aufgenommen werde, bzw. wie kann ich das durchsetzen.
Wobei ich auch ein für mich leistbare Wohnung nehmen würde, ich bekomme aber keine.
MfG
Wolfgang Fürnschlief
Re: Eintrag in ZMR (Melderegister) verweigert
Jetzt wäre es nicht schlecht zu erfahren, warum die Caritas ihre Zustimmung auf der Hauptwohnsitzbestätigung verweigert. Man muss sich eben auch an deren Spielregeln halten, wenn sie beispielsweise haben möchte, dass wöchentlich nach der Post nachgeschaut wird. Sonst wäre man den "Hauptwohnsitz ohne Wohnsitzqualität" schnell wieder los. Alternative Ansprechpartner findet man u.a. dort:
https://www.fsw.at/p/wohnungslosigkeit
bzw.
https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/obdach-wohnen/beratung/p7-wiener-service-fuer-wohnungslose/liste-der-service-und-beratungsstellen/
https://www.fsw.at/p/wohnungslosigkeit
bzw.
https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/obdach-wohnen/beratung/p7-wiener-service-fuer-wohnungslose/liste-der-service-und-beratungsstellen/
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Ein Bestätigung der Verweigerung als Kontaktadresse zu fungieren wurde mir verweigert. Ein Grund wurde mir auch nicht angegeben. Name eines der Ansprechpartnerinnen (es waren dann 3 Frauen im Beratungszimmer, auch eine „Leiterin“) wurde mir auch verweigert.
Als ich auf Tonaufzeichnungsgerät genommen habe und angekündigt habe das aus Beweisgründen jetzt aufzunehmen wurde mir Aggressivität unterstellt und mit Hausverbot gedroht. Ich habe das Gerät dann nicht eingeschaltet.
Aber ich musste, um überhaupt gehört zu werden, ein zweiseitiges Papier unterschreiben indem ich mich einverstanden zeigen musste das meine Angaben etc. weitergegeben werden. Ich habe das mit mündlichem Vorbehalt unterschrieben, dann nach 2 Tagen zurückgezogen, nachdem ich es durchgearbeitet habe. Das ich es eventuell zurückziehen würde habe ich auch mündlich angekündigt. Man kann nicht zwei komplexe Seiten „überfliegen“ und dann willentlich zustimmen.
Ich gehe von systemischer / politischer Willkür aus. Wird hier nicht weiter erklärt.
Meine Frage daher, habe ich einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Eintrag in das ZMR, bzw. wie gehe ich da vor. „Gute Tipps“ oder auch Unterstellungen ich hätte mich nicht an die / irgendwelche Regeln gehalten sind nicht hilfreich, versuchen aber den Anschein zu erwecken ICH hätte etwas Falsches getan.
Als ich auf Tonaufzeichnungsgerät genommen habe und angekündigt habe das aus Beweisgründen jetzt aufzunehmen wurde mir Aggressivität unterstellt und mit Hausverbot gedroht. Ich habe das Gerät dann nicht eingeschaltet.
Aber ich musste, um überhaupt gehört zu werden, ein zweiseitiges Papier unterschreiben indem ich mich einverstanden zeigen musste das meine Angaben etc. weitergegeben werden. Ich habe das mit mündlichem Vorbehalt unterschrieben, dann nach 2 Tagen zurückgezogen, nachdem ich es durchgearbeitet habe. Das ich es eventuell zurückziehen würde habe ich auch mündlich angekündigt. Man kann nicht zwei komplexe Seiten „überfliegen“ und dann willentlich zustimmen.
Ich gehe von systemischer / politischer Willkür aus. Wird hier nicht weiter erklärt.
Meine Frage daher, habe ich einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Eintrag in das ZMR, bzw. wie gehe ich da vor. „Gute Tipps“ oder auch Unterstellungen ich hätte mich nicht an die / irgendwelche Regeln gehalten sind nicht hilfreich, versuchen aber den Anschein zu erwecken ICH hätte etwas Falsches getan.
Re: Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Folgendes steht in der Betreuungsvereinbarung welche man unterschreiben MUSSTE um überhaupt das Gespräch beginnen zu können.
„Personenbezogene Daten: Mir ist bewusst, dass die für die Caritas tätigen Personen der Einrichtung P7-Wr. Service für Wohnungslose der Caritas der Erzdiözese Wien - Hilfe in Not (kurz Caritas) meine Daten im Zuge der Erbringung der oben genannten Leistungen erheben und für die Beratung/Betreuung verarbeiten. Falls notwendig werden diese Daten in meinem Interesse auch an Ämter und Behörden, medizinische Einrichtungen, Fördergeberinnen, Dienstleisterinnen und relevante KooperationspartnerInnen übermittelt.“
Kurz, ohne Unterschrift hat man nicht mal die Möglichkeit dann eine „Kontaktadresse“ für einen Eintrag in das ZMR zu erhalten. Und wenn das dann abgelehnt wird, die Daten können frei, auch zum Schaden des Hilfesuchenden, weitergegeben werden.
Wobei, Menschen ohne Wohnung oder Obdachlose dann halt „nicht ganz so normal“ übernachten. Unter einer Brücke (dann wird die Polizei informiert wo), in einem Abbruchhaus, dann wird der Eigentümer informiert, in einer Garage, dann wird gegen die Person vorgegangen welche einem Obdachlosen dort schlafen lässt. Mal auf der Bank bei einem Bekannten, dann wird gemeldet dass dieser ein Vergehen begeht weil nicht gemeldet, und der Vermieter, der den „Bekannten“ dann kündigt weil bei ihm jemand „illegal“ gewohnt hat ....
Sorry. Was bezweckt die Caritas damit????
„Personenbezogene Daten: Mir ist bewusst, dass die für die Caritas tätigen Personen der Einrichtung P7-Wr. Service für Wohnungslose der Caritas der Erzdiözese Wien - Hilfe in Not (kurz Caritas) meine Daten im Zuge der Erbringung der oben genannten Leistungen erheben und für die Beratung/Betreuung verarbeiten. Falls notwendig werden diese Daten in meinem Interesse auch an Ämter und Behörden, medizinische Einrichtungen, Fördergeberinnen, Dienstleisterinnen und relevante KooperationspartnerInnen übermittelt.“
Kurz, ohne Unterschrift hat man nicht mal die Möglichkeit dann eine „Kontaktadresse“ für einen Eintrag in das ZMR zu erhalten. Und wenn das dann abgelehnt wird, die Daten können frei, auch zum Schaden des Hilfesuchenden, weitergegeben werden.
Wobei, Menschen ohne Wohnung oder Obdachlose dann halt „nicht ganz so normal“ übernachten. Unter einer Brücke (dann wird die Polizei informiert wo), in einem Abbruchhaus, dann wird der Eigentümer informiert, in einer Garage, dann wird gegen die Person vorgegangen welche einem Obdachlosen dort schlafen lässt. Mal auf der Bank bei einem Bekannten, dann wird gemeldet dass dieser ein Vergehen begeht weil nicht gemeldet, und der Vermieter, der den „Bekannten“ dann kündigt weil bei ihm jemand „illegal“ gewohnt hat ....
Sorry. Was bezweckt die Caritas damit????
Re: Eintrag in ZMR (Melderegister) verweigert
Zunächst einmal habe ich Dir gar nichts unterstellt! Ich hatte lediglich allgemein einen potentiellen Grund genannt, unter welchen Umständen man von der Caritas keine Adresse bekommen könnte, nachdem ich offenkundig den wahren Grund nicht kenne und dies auch bekundet hatte.
Zum Zweiten ist bitte das Stift-Symbol eines jeden Beitrags zu verwenden, wenn Ergänzungen vorgenommen werden sollen, solange sich zum ursprünglichen Beitrag noch niemand gemeldet hat. So vermeidet man zwei aufeinanderfolgende Beiträge!
Aber gut, so unrecht sollte ich mit meiner Tendenz nicht gehabt haben. Da scheint sich wer nicht an die Spielregeln der gemeinnützigen Einrichtung halten zu wollen. Selbstverständlich ist man darum bemüht, dass ein Obdachloser aus der gegenständlichen Situation wieder herauskommt (was ja deren eigentlich Funktion darstellt). Du erwähnst zwar was von Hilfesuchende, willst Dich offensichtlich nicht helfen lassen. Einen Grund, warum die Daten zu seinem Nachteil verwendet werden könnten, lieferst Du auch nicht. Entweder da hat wer was zu verbergen oder man sieht in Allem was Schlechtes oder man will einfach nicht zur Verbesserung der Lage mitwirken. Vielleicht sollte man nicht alles hinterfragen und auch mal Hilfe zulassen. Diese Leute bekommen unter normalen Umständen dann auch eine Adresse und sind dankbar oder froh darum. Ansonsten fliegt man eben aus dem System. Da wärst Du nicht der Erste!
Und bevor wir uns ins Reich der Spekulationen begeben, sollte man vielleicht auf vernünftige Basis direkt mit der Caritas besprechen, was hinter gewissen Maßnahmen steckt. Allein dass man ein Gespräch aufnehmen möchte, zeugt für mich von einem angespannten Verhältnis!
Zum Zweiten ist bitte das Stift-Symbol eines jeden Beitrags zu verwenden, wenn Ergänzungen vorgenommen werden sollen, solange sich zum ursprünglichen Beitrag noch niemand gemeldet hat. So vermeidet man zwei aufeinanderfolgende Beiträge!
Aber gut, so unrecht sollte ich mit meiner Tendenz nicht gehabt haben. Da scheint sich wer nicht an die Spielregeln der gemeinnützigen Einrichtung halten zu wollen. Selbstverständlich ist man darum bemüht, dass ein Obdachloser aus der gegenständlichen Situation wieder herauskommt (was ja deren eigentlich Funktion darstellt). Du erwähnst zwar was von Hilfesuchende, willst Dich offensichtlich nicht helfen lassen. Einen Grund, warum die Daten zu seinem Nachteil verwendet werden könnten, lieferst Du auch nicht. Entweder da hat wer was zu verbergen oder man sieht in Allem was Schlechtes oder man will einfach nicht zur Verbesserung der Lage mitwirken. Vielleicht sollte man nicht alles hinterfragen und auch mal Hilfe zulassen. Diese Leute bekommen unter normalen Umständen dann auch eine Adresse und sind dankbar oder froh darum. Ansonsten fliegt man eben aus dem System. Da wärst Du nicht der Erste!
Und bevor wir uns ins Reich der Spekulationen begeben, sollte man vielleicht auf vernünftige Basis direkt mit der Caritas besprechen, was hinter gewissen Maßnahmen steckt. Allein dass man ein Gespräch aufnehmen möchte, zeugt für mich von einem angespannten Verhältnis!
Zuletzt geändert von alles2 am 02.07.2026, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Es ist sinnlos auf alles einzugehen, daher nur zu einem: “Allein dass man ein Gespräch aufnehmen möchte, zeugt für mich von einem angespannten Verhältnis!“
Da sich heftige negative Rechtsfolgen für mich ergeben musste ich darlegen können dass ich alles getan habe um eine Kontaktadresse zu erhalten. Schriftlich wurde mir das verweigert. Also habe ich daraufhin angeregt es aufzunehmen.
Sachverhalte nachweislich festzuhalten wird von denen als „Aggression“ dargestellt die eben nicht wollen dass ein Sachverhalt nachweisbar wird. Und, es gilt nicht als „Aggression“ das zu tun.
Ich ersuche um keine weiteren blödsinnigen Statements von „alles2“ die wohl nur dazu dienen ein negatives Narrativ über mich aufzubauen.
Ich suche rechtliche Infos da ich durch die Weigerung mir eine Kontaktadresse zu geben in einer sehr unangenehmen Situation bin.
(Anmerkung: „Zum Zweiten ist bitte das X-Symbol eines jeden Beitrags zu verwenden, wenn Ergänzungen vorgenommen werden sollen, solange sich zum ursprünglichen Beitrag noch niemand gemeldet hat. „ Da weiß ich nicht was damit gemeint ist)
Da sich heftige negative Rechtsfolgen für mich ergeben musste ich darlegen können dass ich alles getan habe um eine Kontaktadresse zu erhalten. Schriftlich wurde mir das verweigert. Also habe ich daraufhin angeregt es aufzunehmen.
Sachverhalte nachweislich festzuhalten wird von denen als „Aggression“ dargestellt die eben nicht wollen dass ein Sachverhalt nachweisbar wird. Und, es gilt nicht als „Aggression“ das zu tun.
Ich ersuche um keine weiteren blödsinnigen Statements von „alles2“ die wohl nur dazu dienen ein negatives Narrativ über mich aufzubauen.
Ich suche rechtliche Infos da ich durch die Weigerung mir eine Kontaktadresse zu geben in einer sehr unangenehmen Situation bin.
(Anmerkung: „Zum Zweiten ist bitte das X-Symbol eines jeden Beitrags zu verwenden, wenn Ergänzungen vorgenommen werden sollen, solange sich zum ursprünglichen Beitrag noch niemand gemeldet hat. „ Da weiß ich nicht was damit gemeint ist)
Re: Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Einige Obdachlose sind paranoid und/oder schizophren (und daher nicht selten erwachsenenschutzvertreten). Ob das auch für Dich gilt, kann ich nicht beurteilen. Ich danke für die Sache mit dem "blödsinnigen Statements". Das kann ich so nicht stehen lassen! Man hätte sich auch einfach entschuldigen können, als ich Dich darüber aufgeklärt hatte, dass zuvor nichts auf Dich bezogen war. Na klar geht es mir darum, Dich in ein schlechtes Licht zu rücken
Als hätte ich nichts Besseres zu tun. Aber vermutlich haben es eh alle auf Dich abgesehen. Ich kann die tatsachenwidrige Vermutungen und realitätsferne Verschwörungen (insbesondere seit Corona) schon gar nicht mehr hören. Und schon wieder wirfst Du Stichworte in den Raum, ohne es zu konkretisieren. Damit kann man nicht arbeiten. So wie Du Dich hier gibst, wundert mich gar nichts mehr und die Caritas wird schon ihre Gründe haben. Und wer sich dem System nicht fügen möchte, der wandert aus oder bezeichnet Österreich als Firma, der er nicht angehören möchte. Blah blah blah...und nein, mir rauscht dabei nicht gerade das Lied von Armin van Buuren (2018) durch den Kopf!
Das alles hat nichts mit Blödsinn zu tun, sondern ist bittere Realität in der Welt einiger Obdachloser und Suchtler. Das bilde ich mir nicht ein, weil ich mit diesen Leuten oft genug zu tun habe und sie mir auch an ihrer Gedankenwelt teilhaben lassen! Dabei beziehe ich mich freilich auf wahre Obdachlose und nicht jene, die es zum Schein vorgeben und so ihr Vermögen vor den Behörden verschleiern.
Richtig, das mit dem X-Symbol war so nicht korrekt, sondern war das Stift-Symbol gemeint. Das kann im Eifer des Gefechts passieren und wurde mittlerweile korrigiert.
Das alles hat nichts mit Blödsinn zu tun, sondern ist bittere Realität in der Welt einiger Obdachloser und Suchtler. Das bilde ich mir nicht ein, weil ich mit diesen Leuten oft genug zu tun habe und sie mir auch an ihrer Gedankenwelt teilhaben lassen! Dabei beziehe ich mich freilich auf wahre Obdachlose und nicht jene, die es zum Schein vorgeben und so ihr Vermögen vor den Behörden verschleiern.
Richtig, das mit dem X-Symbol war so nicht korrekt, sondern war das Stift-Symbol gemeint. Das kann im Eifer des Gefechts passieren und wurde mittlerweile korrigiert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Ich denke man sieht hier ein gutes Beispiel eines sehr negativen Framings von „alles2“. Alles unter dem Schutz der Anonymität. Wer diese Kommentare von „alles2“ liest sollte das erkennen. Ein weiterverbreiten dessen ist problematisch, sollte in einem juristischem Forum aber erkannt werden. Wenn der Betreuer des Forums das liest bitte entfernen oder „alles2“ sperren. Ich habe selbst nicht die Nerven vorab hiergegen weiter vorzugehen.
Re: Eintrag in ZMR (Melderegister) verweigert
Was soll man dazu noch sagen! Da läuft eine Sache nicht so, wie Du es Dir erhoffst und schon möchteste Du haben, dass das Forum eines der aktivsten und wertvollsten Mitglieder rauskickt, für dessen Hilfestellung die meisten sonst dankbar sind. Du vergisst: So wie man in den Wald hineinruft, kommt es zurück. Du hast Dich bereits in der Vergangenheit dadurch ausgezeichnet, sich nicht zu bedanken, wenn man auf Deine Anliegen eingegangen ist. Und nun diese derben Unterstellungen, obwohl ich stets erläutert oder begründet hatte, was es mit meinen Einwendungen und Nachfragen auf sich hat. Auch wollte ich bewusst machen, warum gewisse Institutionen diverse Maßnahmen gesetzt haben. Unter anderem, weil es Leute gibt, die dessen Angebote oder Dienstleistungen missbraucht haben. Daher wäre es unangebracht, seinen Frust an denen rauszulassen und Dinge nach persönlichen Befindlichkeiten durchsetzen zu wollen. Auch das ist wieder nicht auf Dich bezogen, sondern eine allgemeine Äußerung. Mir kommt es auf Grund des hießigen Verlaufs leider so vor, als würdest Du Dich gleich mal persönlich angegriffen fühlen. Und bedauerlicherweise wollen die Leute oft gerne etwas wissen, sparen aber die wesentlichen Faktoren - bewusst oder unbewusst - aus. So kann eine sachliche Erörterung nicht stattfinden.
Finde es dennoch sehr mutig, auf den Admin dahingehend einzuwirken, was er zu tun hat. Wenn wer in seinem Leben ständig mit dem Kopf durch die Wand geht, kann ich schon verstehen, dass er nur schwer zu seinem Ziel findet oder ein versöhnlicher Abschluss erzielt werden kann.
Finde es dennoch sehr mutig, auf den Admin dahingehend einzuwirken, was er zu tun hat. Wenn wer in seinem Leben ständig mit dem Kopf durch die Wand geht, kann ich schon verstehen, dass er nur schwer zu seinem Ziel findet oder ein versöhnlicher Abschluss erzielt werden kann.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Es gibt kein Grundrecht auf Wohnen und auch kein Grundrecht, „gemeldet“ zu sein.
In deinem Fall wäre § 19a MeldeG anwendbar, solange du keine Wohnung bzw. keine Obdachlosenunterkunft hast. Wenn du bei einem Freund wohnst und diese Wohnung eine Adresse hat, dann müsstest du dich dort melden. Ob diese „Garage im Wald“ eine Adresse hat bzw. als Unterkunft gilt, kann ich nicht beurteilen; ich kenne diese Garage nicht.
Du musst außerdem glaubhaft machen, dass du seit mindestens einem Monat den Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen ausschließlich im Gebiet deiner Gemeinde, also in Wien, hast. Zusätzlich brauchst du eine Kontaktstelle, also eine Stelle, die du regelmäßig aufsuchst. Diese Kontaktstelle muss ebenfalls in Wien sein.
Damit diese Kontaktstelle jedoch auch zur Abgabestelle wird, du also amtliche oder gerichtliche Post dort empfangen kannst, muss die Kontaktstelle dem zustimmen.
Die Caritas ist keine Behörde, sondern ein Verein (ZVR Zahl 789192467). Sie muss dich nicht aufnehmen, wenn sie das nicht möchte. Du kannst auch nicht einseitig verlangen, ein privates Beratungsgespräch auf Ton aufzunehmen, wenn die andere Seite damit nicht einverstanden ist. Ein Recht auf eine Bestätigung der Verweigerung hast du auch nicht. Wie gesagt: Die Caritas ist keine Behörde, du hast keinen Rechtsanspruch gegenüber der Caritas.
In deinem Fall würde ich mir überlegen, ob du diese zwei Seiten die du bekommen hast, vielleicht schlimmer gelesen hast, als sie gemeint sind. Der von dir zitierte Auszug sagt nur, dass die Daten verwendet werden, um dich beraten zu können. Außerdem können Daten weitergegeben werden, wenn es deinem Interesse dient.
Daten dürfen auch nicht beliebig verwendet werden, sondern nur, solange es dafür einen Grund gibt. Außerdem kannst du grundsätzlich auch einen Löschantrag stellen. Die Daten können also nicht einfach zu deinem „Schaden“ verwendet werden, wie du es schreibst, wenn dort ausdrücklich steht, dass sie in deinem Interesse weitergegeben werden. Wenn etwa die Polizei, das AMS, die MA40, die PVA oder die ÖGK wissen muss, ob du dort tatsächlich eine Kontakt- oder Postadresse hast, kann eine entsprechende Auskunft im Rahmen der Leistung notwendig sein. Außerdem werden solche Daten vermutlich auch für interne Statistiken gebraucht, zum Beispiel wie viele obdachlose Personen dort eine Kontaktstelle nutzen. Ich würde daher nicht pauschal Bösartigkeit unterstellen.
Ich empfehle dir, dich noch einmal bei P7 zu melden und zu sagen, dass es ein Missverständnis war und dass du gerne eine Beratung hättest. Die Sozialarbeiter wollen dir nichts Böses, sondern dir in deiner Notsituation helfen. Vergiss aber nicht, dass sie dazu nicht verpflichtet sind und dass es sich dabei um eine gemeinnützige Unterstützung handelt, die einzig und allein nur existiert um Menschen in Not zu helfen und nicht zu schaden.
Alternativ: Warst du schon beim MA 40 – Zielgruppenzentrum Erdbergstraße? Dort ist man auf obdachlose Personen bzw. Personen ohne gesicherten Wohnsitz spezialisiert. Die können dir möglicherweise sozialarbeiterischer Beratung und dem weiteren Vorgehen wegen Hauptwohnsitzbestätigung, etc. helfen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Hast du noch Fragen oder sonstige Anliegen?
In deinem Fall wäre § 19a MeldeG anwendbar, solange du keine Wohnung bzw. keine Obdachlosenunterkunft hast. Wenn du bei einem Freund wohnst und diese Wohnung eine Adresse hat, dann müsstest du dich dort melden. Ob diese „Garage im Wald“ eine Adresse hat bzw. als Unterkunft gilt, kann ich nicht beurteilen; ich kenne diese Garage nicht.
Du musst außerdem glaubhaft machen, dass du seit mindestens einem Monat den Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen ausschließlich im Gebiet deiner Gemeinde, also in Wien, hast. Zusätzlich brauchst du eine Kontaktstelle, also eine Stelle, die du regelmäßig aufsuchst. Diese Kontaktstelle muss ebenfalls in Wien sein.
Damit diese Kontaktstelle jedoch auch zur Abgabestelle wird, du also amtliche oder gerichtliche Post dort empfangen kannst, muss die Kontaktstelle dem zustimmen.
Die Caritas ist keine Behörde, sondern ein Verein (ZVR Zahl 789192467). Sie muss dich nicht aufnehmen, wenn sie das nicht möchte. Du kannst auch nicht einseitig verlangen, ein privates Beratungsgespräch auf Ton aufzunehmen, wenn die andere Seite damit nicht einverstanden ist. Ein Recht auf eine Bestätigung der Verweigerung hast du auch nicht. Wie gesagt: Die Caritas ist keine Behörde, du hast keinen Rechtsanspruch gegenüber der Caritas.
In deinem Fall würde ich mir überlegen, ob du diese zwei Seiten die du bekommen hast, vielleicht schlimmer gelesen hast, als sie gemeint sind. Der von dir zitierte Auszug sagt nur, dass die Daten verwendet werden, um dich beraten zu können. Außerdem können Daten weitergegeben werden, wenn es deinem Interesse dient.
Daten dürfen auch nicht beliebig verwendet werden, sondern nur, solange es dafür einen Grund gibt. Außerdem kannst du grundsätzlich auch einen Löschantrag stellen. Die Daten können also nicht einfach zu deinem „Schaden“ verwendet werden, wie du es schreibst, wenn dort ausdrücklich steht, dass sie in deinem Interesse weitergegeben werden. Wenn etwa die Polizei, das AMS, die MA40, die PVA oder die ÖGK wissen muss, ob du dort tatsächlich eine Kontakt- oder Postadresse hast, kann eine entsprechende Auskunft im Rahmen der Leistung notwendig sein. Außerdem werden solche Daten vermutlich auch für interne Statistiken gebraucht, zum Beispiel wie viele obdachlose Personen dort eine Kontaktstelle nutzen. Ich würde daher nicht pauschal Bösartigkeit unterstellen.
Ich empfehle dir, dich noch einmal bei P7 zu melden und zu sagen, dass es ein Missverständnis war und dass du gerne eine Beratung hättest. Die Sozialarbeiter wollen dir nichts Böses, sondern dir in deiner Notsituation helfen. Vergiss aber nicht, dass sie dazu nicht verpflichtet sind und dass es sich dabei um eine gemeinnützige Unterstützung handelt, die einzig und allein nur existiert um Menschen in Not zu helfen und nicht zu schaden.
Alternativ: Warst du schon beim MA 40 – Zielgruppenzentrum Erdbergstraße? Dort ist man auf obdachlose Personen bzw. Personen ohne gesicherten Wohnsitz spezialisiert. Die können dir möglicherweise sozialarbeiterischer Beratung und dem weiteren Vorgehen wegen Hauptwohnsitzbestätigung, etc. helfen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Hast du noch Fragen oder sonstige Anliegen?
Re: Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Danke für die ausführliche Info.
Vorab noch allgemeine: Ich habe an die KI folgende Fragen gesellt: „Welche Konsequenzen hat es nicht im ZMR eingetragen zu sein “
Die längere Antwort war folgende:
_____Anfang KI Antwort
„Wer in Österreich keinen Eintrag im Zentralen Melderegister (ZMR) hat, verstößt gegen das Gesetz. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Probleme bei Behörden bis hin zu Nachteilen im Alltag.
1. Gesetzliche Strafen
Nach dem österreichischen Meldegesetz (MeldeG) gilt eine Frist von drei Tagen, um sich nach dem Beziehen oder Aufgeben einer Unterkunft an- oder abzumelden. Wer das unterlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung:
Geldstrafe: Bis zu 726.
Wiederholungsfall: Bis zu 2.180.
2. Schwierigkeiten im Alltag
Ohne einen ZMR-Eintrag fehlt der sogenannte Meldezettel. Ohne diesen Nachweis haben Sie fast immer mit folgenden Problemen zu kämpfen:
Keine E-ID: Die Registrierung für eine digitale Ausweisfunktion (wie ID Austria) ist nicht möglich.
Behördenwege: Die Zulassung eines Autos, die Beantragung eines Passes oder die Eröffnung eines Bankkontos sind extrem schwer oder unmöglich.
Arbeit und Soziales: Arbeitgeber benötigen die Meldebestätigung für die Sozialversicherung und das Finanzamt.
Wählen: Wer nicht gemeldet ist, verliert in der Regel sein Wahlrecht.
3. Fehlender Wohnsitz (Obdachlosigkeit)
[...] Wer keinen echten Wohnsitz hat, hat es schwerer, Rechte durchzusetzen. In solchen Fällen gibt es jedoch Anlaufstellen in Wien, um sich zumindest als wohnungslos zu melden und so grundlegende Rechte zu sichern.“
_____Ende KI Antwort
Der „privater“ Verein P7/Caritas (keine Behörde, aber mit dutzenden Millionen öffentlichen Geldern finanziert) hat also die Macht jemanden praktisch fertigzumachen durch die Verweigerung einer simplen Kontaktstelle. Und da es ja auch darauf ankommt ob man schuldhaft oder nicht gegen Regeln verstößt wäre zumindest eine Bestätigung notwendig dass man sich bemüht hat und abgelehnt wurde. Auch diese wurde verweigert.
Könnte man da jetzt nicht anderen Privatunternehmen die Möglichkeit geben zu „beraten“, bei diesen Druckmittel welche dem Unternehmen damit in die Hand gegeben werden wäre da doch ein sicheres und tolles Geschäft? Und der „Markt“ würde regulierend eingreifen.
Verweigerung eines weitreichenden Grundnotwendigkeit und Verpflichtung um dadurch Leistungen verrechnen zu können (in diesem Fall gegenüber der öffentlichen Hand welche diese „Beratungsleistung“ ja bezahlt). Und die Beratung kann ja jeder nichtnutzbringende Blödsinn oder jedes Blabla sein. Man kann alles als „Beratung“ „verkaufen“ wenn dem Kunden/Hilfesuchenden bei „Beratungsverweigung“ die oben genannten Konsequenzen drohen.
Zur Antwort selbst, die muss ich noch genau analysieren.
MfG
Vorab noch allgemeine: Ich habe an die KI folgende Fragen gesellt: „Welche Konsequenzen hat es nicht im ZMR eingetragen zu sein “
Die längere Antwort war folgende:
_____Anfang KI Antwort
„Wer in Österreich keinen Eintrag im Zentralen Melderegister (ZMR) hat, verstößt gegen das Gesetz. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Probleme bei Behörden bis hin zu Nachteilen im Alltag.
1. Gesetzliche Strafen
Nach dem österreichischen Meldegesetz (MeldeG) gilt eine Frist von drei Tagen, um sich nach dem Beziehen oder Aufgeben einer Unterkunft an- oder abzumelden. Wer das unterlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung:
Geldstrafe: Bis zu 726.
Wiederholungsfall: Bis zu 2.180.
2. Schwierigkeiten im Alltag
Ohne einen ZMR-Eintrag fehlt der sogenannte Meldezettel. Ohne diesen Nachweis haben Sie fast immer mit folgenden Problemen zu kämpfen:
Keine E-ID: Die Registrierung für eine digitale Ausweisfunktion (wie ID Austria) ist nicht möglich.
Behördenwege: Die Zulassung eines Autos, die Beantragung eines Passes oder die Eröffnung eines Bankkontos sind extrem schwer oder unmöglich.
Arbeit und Soziales: Arbeitgeber benötigen die Meldebestätigung für die Sozialversicherung und das Finanzamt.
Wählen: Wer nicht gemeldet ist, verliert in der Regel sein Wahlrecht.
3. Fehlender Wohnsitz (Obdachlosigkeit)
[...] Wer keinen echten Wohnsitz hat, hat es schwerer, Rechte durchzusetzen. In solchen Fällen gibt es jedoch Anlaufstellen in Wien, um sich zumindest als wohnungslos zu melden und so grundlegende Rechte zu sichern.“
_____Ende KI Antwort
Der „privater“ Verein P7/Caritas (keine Behörde, aber mit dutzenden Millionen öffentlichen Geldern finanziert) hat also die Macht jemanden praktisch fertigzumachen durch die Verweigerung einer simplen Kontaktstelle. Und da es ja auch darauf ankommt ob man schuldhaft oder nicht gegen Regeln verstößt wäre zumindest eine Bestätigung notwendig dass man sich bemüht hat und abgelehnt wurde. Auch diese wurde verweigert.
Könnte man da jetzt nicht anderen Privatunternehmen die Möglichkeit geben zu „beraten“, bei diesen Druckmittel welche dem Unternehmen damit in die Hand gegeben werden wäre da doch ein sicheres und tolles Geschäft? Und der „Markt“ würde regulierend eingreifen.
Verweigerung eines weitreichenden Grundnotwendigkeit und Verpflichtung um dadurch Leistungen verrechnen zu können (in diesem Fall gegenüber der öffentlichen Hand welche diese „Beratungsleistung“ ja bezahlt). Und die Beratung kann ja jeder nichtnutzbringende Blödsinn oder jedes Blabla sein. Man kann alles als „Beratung“ „verkaufen“ wenn dem Kunden/Hilfesuchenden bei „Beratungsverweigung“ die oben genannten Konsequenzen drohen.
Zur Antwort selbst, die muss ich noch genau analysieren.
MfG
Re: Eintrag in ZMR (Melderegister) verweigert
Und wieder nur allgemeine Äußerungen, ohne dass auf den Einzelfall abgezielt werden kann. So wissen wir noch immer nicht, welche Folgen es für Dich hat, dass Du ohne Meldeadresse dastehst. Wenn die KI, dessen Ergebnis fehlerbehaftet sein kann, etwas ausspuckt, ist noch immer nicht geklärt, inwiefern das für Dich relevant ist. Nicht jeder Obdachlose braucht ein Auto, einen gültigen Reisepass, ein neues Bankkonto, die ID-Austria oder möchte wählen gehen. Und wenn man ohnehin keine Bezüge vom AMS bekommen würde, geht mir nicht ein, welche hohen finanzielle Verluste man haben soll. Doch im Prinzip haben wir noch immer nicht erfahren, was für Dich leistbar ist und warum Du keine Wohnung bekommen solltest bzw. was Du dafür bereits alles unternommen hast. Nur Deinen nicht gerade stichhaltigen Deckmantel der systemischen/politischen Willkür für all das, was bisher gescheitert ist, haben wir aufgetischt bekommen. Nachdem Du uns verschweigst, was Du bereits alles unternommen hast, um am aktuellen Zustand etwas zu ändern, können wir nicht beurteilen, ob Du etwas falsch gemacht hast. Aber so wie Du Dich hier aufführst oder was Du hier von Dir gibst, sehe einen dringenden Bedarf für eine Hilfestellung für Dich. Sich seine eigene Welt zu schaffen, wie sie Dir gefällt, wäre dabei ganz gewiss nicht zielführend!
Sollte man von irgendwo dennoch irgendwelche Bezüge genießen, dann sollte es zum Grundbedürfnis gehören, dass man sich dadurch ein ordentliches Dach über den Kopf zulegen kann. Falls wer trotz ausreichenden Einkommens dennoch den Standpunkt vertreten würde, lieber "unterzutauchen" zu wollen oder nicht greifbar zu sein, dann hat er ein Problem mit sich selbst und sollte eventuell anderweitige Anlauf- oder Beratungsstellen bemühen! Aber gut, wenn Du ob der ganzen Umstände einen Rechtsanspruch für die Einwohnermelderegister durchsetzen möchtest, dann könnte man überlegen, einen Gesetzesprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof näherzutreten. Im Zuge dessen könntest Du ein vermeintlich "verfassungswidriges Gesetz" im Verfahren geltend machen, da Du unmittelbar durch das Gesetz betroffen sein sollst. Dabei würde ich Dir jetzt schon gutes Gelingen wünschen und den imaginären Hut vor Dir ziehen, wenn Du das erfolgreich durchziehst.
Und wenn ich mir schon den ersten Satz ansehe, der die Pauschalität vermittelt, könnte ich sonstwas speiben:
Wer in Österreich keinen Eintrag im Zentralen Melderegister (ZMR) hat, verstößt gegen das Gesetz.
Denn das bezieht sich auf Personen, die einen ordentlichen Wohnsitz beziehen. Das steht nicht dabei bzw. wird es nur in Bezug auf eine Strafbestimmung erwähnt und betrifft Dich nicht (weil keine meldungsfähige Adresse vorhanden).
Mittlerweile solltest Du Gewissheit haben, dass es diese von Dir erhoffte bzw. angenommene Pflicht auf eine Meldeadresse nicht gibt.
Ferner wolltest Du wissen, was Du tun kannst! Nachdem wir noch immer den Grund nicht erfahren haben, warum es bei der P7 mit der Postzustelladresse scheiterte (während abfällige Kommentare gegenüber der größten Erstanlaufstelle für Obdachlose in Wien nicht abreißen wollen), wage ich einen weiteren Anlauf. Denn soweit ich weiß, könnten auch die Tageszentren wie "das Stern" und "Obdach Josi" derartige Postadressen hergeben. Aber Leute, die mit dem Kopf durch die Wand wollen und auf eine Meldepflicht in Österreich für Obdachlose bestehen, ist das eben kein Versuch wert.
Sollte man von irgendwo dennoch irgendwelche Bezüge genießen, dann sollte es zum Grundbedürfnis gehören, dass man sich dadurch ein ordentliches Dach über den Kopf zulegen kann. Falls wer trotz ausreichenden Einkommens dennoch den Standpunkt vertreten würde, lieber "unterzutauchen" zu wollen oder nicht greifbar zu sein, dann hat er ein Problem mit sich selbst und sollte eventuell anderweitige Anlauf- oder Beratungsstellen bemühen! Aber gut, wenn Du ob der ganzen Umstände einen Rechtsanspruch für die Einwohnermelderegister durchsetzen möchtest, dann könnte man überlegen, einen Gesetzesprüfungsantrag an den Verfassungsgerichtshof näherzutreten. Im Zuge dessen könntest Du ein vermeintlich "verfassungswidriges Gesetz" im Verfahren geltend machen, da Du unmittelbar durch das Gesetz betroffen sein sollst. Dabei würde ich Dir jetzt schon gutes Gelingen wünschen und den imaginären Hut vor Dir ziehen, wenn Du das erfolgreich durchziehst.
Und wenn ich mir schon den ersten Satz ansehe, der die Pauschalität vermittelt, könnte ich sonstwas speiben:
Wer in Österreich keinen Eintrag im Zentralen Melderegister (ZMR) hat, verstößt gegen das Gesetz.
Denn das bezieht sich auf Personen, die einen ordentlichen Wohnsitz beziehen. Das steht nicht dabei bzw. wird es nur in Bezug auf eine Strafbestimmung erwähnt und betrifft Dich nicht (weil keine meldungsfähige Adresse vorhanden).
Mittlerweile solltest Du Gewissheit haben, dass es diese von Dir erhoffte bzw. angenommene Pflicht auf eine Meldeadresse nicht gibt.
Ferner wolltest Du wissen, was Du tun kannst! Nachdem wir noch immer den Grund nicht erfahren haben, warum es bei der P7 mit der Postzustelladresse scheiterte (während abfällige Kommentare gegenüber der größten Erstanlaufstelle für Obdachlose in Wien nicht abreißen wollen), wage ich einen weiteren Anlauf. Denn soweit ich weiß, könnten auch die Tageszentren wie "das Stern" und "Obdach Josi" derartige Postadressen hergeben. Aber Leute, die mit dem Kopf durch die Wand wollen und auf eine Meldepflicht in Österreich für Obdachlose bestehen, ist das eben kein Versuch wert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Eintrag in ZMR(Melderegister) verweigert
Lieber wowofofo,
§ 1 MeldeG
§ 19a MeldeG
Dir bringt im Übrigen auch diese Bestätigung der Verweigerung nichts, selbst wenn die Caritas sie dir ausstellen würde, weil du nur nach § 2 oder 19a Meldegesetz gemeldet werden kannst. Es gibt keine Ausnahme für Personen die nach § 2 oder 19a nichts finden. Strategisch kann so eine Bestätigung auch nach hinten losgehen, besonders wenn darin steht, dass die Kooperation wegen verweigerter Zustimmung, Tonaufnahme oder Vertrauensbruch gescheitert sei.
Neben der Caritas gibt es in Wien jedoch auch andere Träger. Du kannst dich beispielsweise an die Volkshilfe Wien oder das Rote Kreuz wenden, die teilweise auch Unterkünfte anbieten. Dort kannst du dich erkundigen, ob eine Unterkunft nach §§ 3, 5 MeldeG möglich ist oder ob sie dir als Kontaktstelle nach § 19a MeldeG weiterhelfen können.
Der Grund, warum es verhältnismäßig wenige Anlaufstellen gibt, ist, dass diese nicht gewinnorientiert arbeiten. Sie haben hohe Kosten, kämpfen um Kostendeckung und finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Förderungen. Ein „Konkurrenzdruck“ entsteht nur dort, wo es einen lukrativen Markt gibt. Gäbe es mit Obdachlosen die Möglichkeit viel Geld zu verdienen, hätten gewinnorientierte Unternehmen diesen Bereich längst besetzt.
Mein Tipp für das weitere Vorgehen:
Ich verstehe, dass du dich gerade in einer existenziellen Notlage befindest und jetzt vor allem Klarheit, Nachvollziehbarkeit und konkrete Hilfe brauchst. Wenn sich die Fronten bei einer Stelle einmal verhärtet haben, ist ein Neustart bei einem anderen Träger oft der pragmatischste Weg. Wende dich daher am besten an eine andere Einrichtung der Wohnungslosenhilfe, etwa an die Volkshilfe Wien oder das Rote Kreuz, und beginne dort noch einmal von vorne. Dabei würde ich möglichst ruhig und sachlich erklären, dass du eine Kontaktstelle bzw. Unterstützung im Zusammenhang mit einer Hauptwohnsitzbestätigung nach § 19a MeldeG suchst.
Aus persönlicher Erfahrung würde ich außerdem empfehlen, beim Erstkontakt bewusst auf einen möglichst ruhigen und freundlichen Einstieg zu achten, auch wenn die Situation verständlicherweise belastend ist. Eine kurze, höfliche Begrüßung und ein freundlicher Ton können oft helfen, dass das Gespräch konstruktiver verläuft und Missverständnisse vermieden werden. Das soll nicht heißen, dass du an der Situation bei der Caritas schuld warst. Es geht nur darum, dass in angespannten Gesprächen ein möglichst deeskalierender Einstieg manchmal den Unterschied machen kann, damit beide Seiten mit einem besseren Gefühl aus dem Gespräch gehen und eine gute Kooperation eher möglich wird.
Nützliche Links:
Volkshilfe Wien:
Rotes Kreuz Wien:
Meldegesetz:
Liebe Grüße
Wellsich
Das, was dir die KI hier ausgegeben hat, stimmt so pauschal nicht. Gegen das Meldegesetz verstößt man nur, wenn man sich rechtswidrig nicht an- oder abmeldet, obwohl die Voraussetzungen nach §§ 2 ff MeldeG vorliegen:
- § 2 Abs. 1 MeldeG: Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.
- § 3 Abs. 1 MeldeG: Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.
- § 5 Abs. 1 MeldeG: Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, hat sich unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen im Beherbergungsbetrieb anzumelden.
§ 1 MeldeG
- Abs. 1: Unterkünfte sind Räume, die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
- Abs. 3: Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt bestimmt sind. Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze sowie Schutzhütten gelten als Beherbergungsbetriebe.
- Abs. 4: Wohnungen sind Unterkünfte, soweit es sich nicht um Beherbergungsbetriebe handelt. Fahrzeuge und Zelte gelten dann als Wohnung, wenn sie im Gebiet derselben Gemeinde länger als drei Tage als Unterkunft dienen.
Das stimmt. Diese Schwierigkeiten im Alltag existieren und stellen ein massives Problem dar. Genau um diese Nachteile für wohnungslose Menschen abzufedern, wurde die Hauptwohnsitzbestätigung eingeführt:
§ 19a MeldeG
- Abs. 1: Die Meldebehörde hat einem Obdachlosen auf Antrag nach dem Muster der Anlage D in zwei Ausfertigungen zu bestätigen, dass er den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in dieser Gemeinde hat (Hauptwohnsitzbestätigung), wenn er
1. glaubhaft macht, dass er seit mindestens einem Monat den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen ausschließlich im Gebiet dieser Gemeinde hat, und
2. im Gebiet dieser Gemeinde eine Stelle bezeichnen kann, die er regelmäßig aufsucht (Kontaktstelle). - Abs. 2: Die Kontaktstelle gilt als Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes, BGBl. Nr. 200/1982, sofern der Obdachlose hiezu die Zustimmung des für diese Stelle Verfügungsberechtigten nachweist.
Den Begriff „fertigmachen“ finde ich hier deplatziert. Die Sozialarbeiter der Caritas leisten eine oft sehr schlecht bezahlte, teilweise ehrenamtliche und undankbare Arbeit, um Menschen in Notlagen zu helfen – und nicht, um ihnen zu schaden.wowofofo hat geschrieben: ↑ Der „privater“ Verein P7/Caritas (keine Behörde, aber mit dutzenden Millionen öffentlichen Geldern finanziert) hat also die Macht jemanden praktisch fertigzumachen durch die Verweigerung einer simplen Kontaktstelle. Und da es ja auch darauf ankommt ob man schuldhaft oder nicht gegen Regeln verstößt wäre zumindest eine Bestätigung notwendig dass man sich bemüht hat und abgelehnt wurde. Auch diese wurde verweigert.
Dir bringt im Übrigen auch diese Bestätigung der Verweigerung nichts, selbst wenn die Caritas sie dir ausstellen würde, weil du nur nach § 2 oder 19a Meldegesetz gemeldet werden kannst. Es gibt keine Ausnahme für Personen die nach § 2 oder 19a nichts finden. Strategisch kann so eine Bestätigung auch nach hinten losgehen, besonders wenn darin steht, dass die Kooperation wegen verweigerter Zustimmung, Tonaufnahme oder Vertrauensbruch gescheitert sei.
Neben der Caritas gibt es in Wien jedoch auch andere Träger. Du kannst dich beispielsweise an die Volkshilfe Wien oder das Rote Kreuz wenden, die teilweise auch Unterkünfte anbieten. Dort kannst du dich erkundigen, ob eine Unterkunft nach §§ 3, 5 MeldeG möglich ist oder ob sie dir als Kontaktstelle nach § 19a MeldeG weiterhelfen können.
Jedes Privatunternehmen darf sozial tätig werden. Es passiert aber deshalb nicht im großen Stil, weil man in der Wohnungslosenhilfe keine (oder kaum) Gewinne erzielen kann.
Der Grund, warum es verhältnismäßig wenige Anlaufstellen gibt, ist, dass diese nicht gewinnorientiert arbeiten. Sie haben hohe Kosten, kämpfen um Kostendeckung und finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Förderungen. Ein „Konkurrenzdruck“ entsteht nur dort, wo es einen lukrativen Markt gibt. Gäbe es mit Obdachlosen die Möglichkeit viel Geld zu verdienen, hätten gewinnorientierte Unternehmen diesen Bereich längst besetzt.
Vereine wie die Caritas oder andere Einrichtungen dürfen etwaige Überschüsse zudem nicht an Mitglieder ausschütten, sondern müssen sie zwingend in den Vereinszweck reinvestieren. Eine Sozialberatung verursacht für den Träger Kosten, weil Zeitaufwand, und generiert keinen Profit. Kurzum: Niemand dort bereichert sich daran oder hat einen finanziellen Vorteil davon, dich aufzunehmen oder abzulehnen.wowofofo hat geschrieben: ↑ Verweigerung eines weitreichenden Grundnotwendigkeit und Verpflichtung um dadurch Leistungen verrechnen zu können (in diesem Fall gegenüber der öffentlichen Hand welche diese „Beratungsleistung“ ja bezahlt). Und die Beratung kann ja jeder nichtnutzbringende Blödsinn oder jedes Blabla sein. Man kann alles als „Beratung“ „verkaufen“ wenn dem Kunden/Hilfesuchenden bei „Beratungsverweigung“ die oben genannten Konsequenzen drohen.
Mein Tipp für das weitere Vorgehen:
Ich verstehe, dass du dich gerade in einer existenziellen Notlage befindest und jetzt vor allem Klarheit, Nachvollziehbarkeit und konkrete Hilfe brauchst. Wenn sich die Fronten bei einer Stelle einmal verhärtet haben, ist ein Neustart bei einem anderen Träger oft der pragmatischste Weg. Wende dich daher am besten an eine andere Einrichtung der Wohnungslosenhilfe, etwa an die Volkshilfe Wien oder das Rote Kreuz, und beginne dort noch einmal von vorne. Dabei würde ich möglichst ruhig und sachlich erklären, dass du eine Kontaktstelle bzw. Unterstützung im Zusammenhang mit einer Hauptwohnsitzbestätigung nach § 19a MeldeG suchst.
Aus persönlicher Erfahrung würde ich außerdem empfehlen, beim Erstkontakt bewusst auf einen möglichst ruhigen und freundlichen Einstieg zu achten, auch wenn die Situation verständlicherweise belastend ist. Eine kurze, höfliche Begrüßung und ein freundlicher Ton können oft helfen, dass das Gespräch konstruktiver verläuft und Missverständnisse vermieden werden. Das soll nicht heißen, dass du an der Situation bei der Caritas schuld warst. Es geht nur darum, dass in angespannten Gesprächen ein möglichst deeskalierender Einstieg manchmal den Unterschied machen kann, damit beide Seiten mit einem besseren Gefühl aus dem Gespräch gehen und eine gute Kooperation eher möglich wird.
Nützliche Links:
Volkshilfe Wien:
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