Bei mir werden pro m³ Wasser 8,84 Euro verrechnet, aktuelle Wasser- und Kanalgebühren auf Nachfrage in Gmunden 7,66 Euro
Darf eine Wohnungsgenossenschaft bei der Betriebskostenabrechnung einen Aufpreis bei Kaltwasser- und Kanalgebühren über den tatsächlichen Preis hinaus bei den Wohnungseigentümer verrechnen?
Wenn ja, wieviel und wo kann man das gesetzlich geregelt herauslesen?
Frage zu § 32 WEG
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