Wohnungskauf - Mitverkaufte Pläne

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Anton2
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Wohnungskauf - Mitverkaufte Pläne

Beitrag von Anton2 » 12.06.2026, 21:36

Hallo und guten Abend, liebe Jusline Forumsteilnehmer!

Ich habe vor kurzem beim Notar den Kaufvertrag für die Nebenwohnung zu meiner derzeitigen Wohnung unterschrieben.

Die ersten Verhandlungen waren mündlich und es ist mit dem Verkäufer vereinbart, dass ich alle damaligen Pläne (Wanddurchbruchs-Pläne usw., wo gibt es tragende Wände usw.) zur Zusammenlegung der beiden Wohnungen (damals war er und seine Partnerin Besitzer meiner und meiner baldigen Wohnung) bekomme.

Bezüglich Kaufpreis haben wir dann schriftlich weiterverhandelt per Mail, wodurch ich zu meinem Vorteil noch einen besseren Preis erzielen konnte.

Beim Unterschreiben vorm Notar habe ich ihn nochmal deutlich mündlich darauf hingewiesen und ihn gefragt, ob das noch gilt. Zuerst meinte er, mit dem günstigeren Preis gilt das jetzt nicht mehr unbedingt. Später kaum ein laues, widerspenstiges "Ja" vorm Notar raus. Ich wollte es im Kaufvertrag kurz vor Unterschriftsleistung noch drinnen haben, aber davon wollte er nichts wissen.

Meine Frage wäre jetzt, wie die Sache rechtlich einzuschätzen ist, welche Möglichkeiten ich jetzt habe und welche Passagen vom Kaufvertrag ich euch veröffentlichen soll, um die Lage besser einschätzen zu können?

Die Übergabe der Kaufwohnung ist Ende Juni geplant. Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich um die Übergabe der Pläne in den nächsten Wochen bis zur Wohnungs-Übergabe bitte.

Wenn das nicht passiert, kann ich die Wohnungs-Übergabe hinauszögern/vorläufig verweigern (er bekommt dann sein Geld vom Notar mit Treuhandauftrag nicht) oder Übergabe machen ohne Pläne und dafür nicht die volle Summe überweisen lassen (z.B. Kaufpreis abzüglich 10.000 Euro)?

Danke für eure Hilfe und schönes Wochenende



Gulp
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Re: Wohnungskauf - Mitverkaufte Pläne

Beitrag von Gulp » 16.06.2026, 18:31

Ein Liegenschaftskauf ist binden, wenn sich über Kaufgegenstand und Preis geeinigt wurde und es keinen Vorbehalt bezüglich Nebenpunkte wie Gewährleistung, sonstige Kosten, etc gibt. Dieser kann auch bloß mündlich geschlossen werden. (RS0019951)

In deinem Fall wurde sich - laut Dir - in Textform (per E-Mail) über Kaufgegenstand und Preis geeinigt. Der "Kaufvertrag" beim Notar ist eine bloße Urkunde zur Einverleibung, also ein Protokoll, und kein Vertrag, wenn sich schon vorher über Gegenstand und Preis geeinigt wurde. Somit wurde dein Kaufvertrag - laut Dir - schon per E-Mail abgeschlossen und dieser ist bindend.

Vertragsinhalt sind bei dir auch die schon vorhandenen Bauplände, demnach müssen diese auch ausgehändigt werden. Grundsätzlich hast du bei Nicht- oder Schlechterfüllung das Recht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises (RS0018507, T2). Ob die Pläne einen Wert iHv € 10.000 haben ist schwierig einzuschätzen.

Ich nehme an, dass deine derzeitige Wohnung auf der selben Liegenschaft ist und du schon Eigentum an der hast? Dann wärst du schon (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft und kannst zur Baubehörde gehen und dir den Bauakt dort ansehen. Probiers mal so?

Anton2
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Re: Wohnungskauf - Mitverkaufte Pläne

Beitrag von Anton2 » 19.06.2026, 06:21

Gulp hat geschrieben:
16.06.2026, 18:31
Vertragsinhalt sind bei dir auch die schon vorhandenen Bauplände, demnach müssen diese auch ausgehändigt werden. Grundsätzlich hast du bei Nicht- oder Schlechterfüllung das Recht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises (RS0018507, T2). Ob die Pläne einen Wert iHv € 10.000 haben ist schwierig einzuschätzen.
Das sind ja recht gute Nachrichten. Habe den Verkäufer aufgefordert die Pläne spätestens bei der Wohnungsübergabe mitzubringen.
Gulp hat geschrieben:
16.06.2026, 18:31
Ich nehme an, dass deine derzeitige Wohnung auf der selben Liegenschaft ist und du schon Eigentum an der hast? Dann wärst du schon (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft und kannst zur Baubehörde gehen und dir den Bauakt dort ansehen. Probiers mal so?
Ja ich bin schon seit Jahren Eigentümer der derzeitigen Wohnung. Die Baupläne sind mindestens 20 Jahre alt, also ich muss davon ausgehen, dass diese die Baubehörde (in meinem Fall die Gemeinde) nicht mehr hat?

Gulp
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Re: Wohnungskauf - Mitverkaufte Pläne

Beitrag von Gulp » 19.06.2026, 12:48

Im besten Fall werden Baupläne dauerhaft aufbewahrt und archiviert. Dies ist jedoch nicht zwingend immer der Fall. Pläne können verloren gehen oder – etwa aus Platzgründen – auch vernichtet werden, insbesondere wenn sie nicht mehr als relevant eingestuft werden. Ein Zeitraum von 20 Jahren erscheint dennoch vergleichsweise kurz, weshalb die Unterlagen in vielen Fällen noch vorhanden sein sollten.

Die Wiener Bauordnung (§ 71a) enthält Regelungen zu sogenannten "Schwarzbauten", also Fällen, in denen ein Bauwerk seit mindestens 30 Jahren besteht und keine Baubewilligung hat. Daraus lässt sich ableiten, dass die Behörde zumindest in Wien Unterlagen üblicherweise über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren heranzieht und demnach auch lagert, um beurteilen zu können, ob es sich möglicherweise um einen Schwarzbau handelt. Ich weiß allerdings nicht, in welchem Bundesland sich deine Liegenschaft befindet.

Wien verfügt jedenfalls über ein Planarchiv:
https://www.wien.gv.at/kontakt/ma37-baupolizei-planarchiv-bewilligte-plaene

Am besten fragst du bei deiner zuständigen Gemeinde nach.

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