Mein Vermieter hat in den vergangenen 5 Jahren trotz mehreren Gesprächen keine Betriebskostenabrechnung erstellt nun im vergangenen dezember hat er diese abrechnungen erstellt die bis ins jahr 2003 will er mir diese großzügig erlassen doch für 2004 und 2005 vordert er eine nicht unerhebliche summe als Nachzahlung es handelt sich hier um ein pachtobjekt gewerblicher art könnte ich hier zu bitte stellungsnahmen bkommen ich bin doch sehr ratlos ob ich das gewohnheitsrecht hier anwenden kann ich binn jeden falls immer davon ausgegangen das die in der Pacht enthaltenen Betriebskosten ausreichend sind.
Gewohnheitsrecht / Betriebskosten
RE: Gewohnheitsrecht / Betriebskosten
Gewohnheitsrecht gibt es nicht - der Vermieter kann - ohne das ich nachsehe - ein Jahr die Betriebskosten zurückfordern. Deswegen - will er bis 2003 keine Nachzahlung.
Das einzige was du machen kannst ist, die BK-Abrechnung durch einen Fachmann überprüfen lassen.
lg
Karli
Das einzige was du machen kannst ist, die BK-Abrechnung durch einen Fachmann überprüfen lassen.
lg
Karli
RE: Gewohnheitsrecht / Betriebskosten
Ja, und eigentlich (§ 20 MRG) darf der Vermieter kein Betriebskosten für das Jahr 2003, 2004 und 2005 mehr verlangen. Alle diese Forderungen sind verjährt, außer er die Abrechnung bis
30.06.2006 (für das Jahr 2005);
30.06.2005 (für das Jahr 2004) und
30.06.2004 (für das Jahr 2003)
an den Mieter entweder zugestellt hat oder mittels Anhang am Hausstiege erkenntlich gemacht hat. Tat er das nicht, ist die Abrechnung für ihn verjährt.
MFG,
MEMIL
30.06.2006 (für das Jahr 2005);
30.06.2005 (für das Jahr 2004) und
30.06.2004 (für das Jahr 2003)
an den Mieter entweder zugestellt hat oder mittels Anhang am Hausstiege erkenntlich gemacht hat. Tat er das nicht, ist die Abrechnung für ihn verjährt.
MFG,
MEMIL
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