Ich habe vor 10 Jahren ein Reihenhaus in einer Siedlung gekauft. Sämtliche Häuser stehen im privaten Eigentum.
Wir haben keine Hausverwaltung und regeln all unsere Anliegen selbst z.b. Reparaturen und Schneeräumung.
Die Zufahrt zu den jeweiligen Häusern besteht aus einer Allgemeinen Fläche die jedem zum gleichen Anteil gehört.
Eine Nachbarin hat ein Gartentor zur Allgemeinen Fläche gebaut und erwartet, dass die Fläche vor dem Tor für sie alleine frei bleibt.
Die Gemeinde hat den Platz vor ihrem Tor als Wendeplatz tituliert, ohne die Zustimmung der Eigentümer.
Jetzt sind all unsere Kinder erwachsen und wir nutzen natürlich die Allgemeinfläche auch zum parken, weil jedes Haus nur zwei sehr kleine Carport Stellplätze hat.
Selbstverständlich so, dass niemand irgendwie behindert wird.
Jetzt kam es schon zur ersten Gerichtsverhandlung die ins Nichts führte und weiter verhandelt wird.
Jetzt meine Frage: Darf die Gemeinde ohne Zustimmung der Eigentümer einen Wendeplatz im Bebauungsplan festlegen?
Gemeinde bestimmt über Privateigentum
-
Hirtenfelder
- Beiträge: 2
- Registriert: 11.06.2026, 15:50
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste