Liebe User!
Nachdem ich Samstag auf mein Grundstück - Gewerbegrund -, welcher NICHT eingezäunt ist um Nachschau zu halten, stellte ich fest, dass zirka in der Mitte des Grundstückes, in der Wiese auf einem - nicht von mir angebrachten Holzpfahl - eine Wildkamera angebracht wurde.
Ich wurde weder gefragt, noch darüber informiert.
Darf dies sein und wenn NICHT, kann ich diese entfernen bzw. wo muss ich Meldung erstatten.
Danke für Ihre Zuschriften.
MfG
Eigenbau
Aufstellung einer Wildkamera
Re: Aufstellung einer Wildkamera
Du kannst den Vorfall bzw. die womöglich illegale Überwachung der Datenschutzbehörde melden, zumal durch die aufgestellte Wildkamera personenbezogene Daten gem. Art. 4 Z 1 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verarbeitet werden könnten:
https://dsb.gv.at/eingabe-an-die-dsb/amtswegiges-pruefverfahren
Berechtigte Gründe wären unter Art. 6 Abs.1 DSGVO beschrieben, sodass die Behörde oder ein Verwaltungsgericht eine Interessenabwägung vornehmen würde. Das Anbringen könnte aus Selbstschutz erfolgt sein, um beweisen zu können, wer aller ein Weg benutzt. Würde sich der Kamerabesitzer auf die Aufklärung einer Straftat berufen, wäre es eigentlich Sache der Sicherheitsbehörde (Art. 10 DSGVO). Der Liegenschaftseigentümer könnte hingegen bei fehlender Einwilligung nach Art. 7 DSGVO in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt worden sein. Ferner könnte der Aspekt mit einer Besitzstörung verfolgt werden. Eventuell auch die örtliche Polizei damit konfrontieren, wie man in der Situation vorgehen könnte.
https://dsb.gv.at/eingabe-an-die-dsb/amtswegiges-pruefverfahren
Berechtigte Gründe wären unter Art. 6 Abs.1 DSGVO beschrieben, sodass die Behörde oder ein Verwaltungsgericht eine Interessenabwägung vornehmen würde. Das Anbringen könnte aus Selbstschutz erfolgt sein, um beweisen zu können, wer aller ein Weg benutzt. Würde sich der Kamerabesitzer auf die Aufklärung einer Straftat berufen, wäre es eigentlich Sache der Sicherheitsbehörde (Art. 10 DSGVO). Der Liegenschaftseigentümer könnte hingegen bei fehlender Einwilligung nach Art. 7 DSGVO in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt worden sein. Ferner könnte der Aspekt mit einer Besitzstörung verfolgt werden. Eventuell auch die örtliche Polizei damit konfrontieren, wie man in der Situation vorgehen könnte.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.04.2026, 16:38, insgesamt 4-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Aufstellung einer Wildkamera
An "alles2"!
Vielen Dank für die umfangreiche Information.
Vielen Dank für die umfangreiche Information.
Re: Aufstellung einer Wildkamera
Es geht zuerst meistens um das Recht auf das eigene Bild (Persönlichkeitsrecht), also ob die Wildkamera identifizierbare Bilder von unbeteiligten Personen erfasst (z.B. illegale Mountainbiker ausforschen wäre unzulässig).
Wildkameras müssen nicht mehr angemeldet werden, Betreiber sind jedoch verpflichtet ein „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ zu führen. Bei Zweifeln, ob es ein solches Verzeichnis gibt, kann eine Anzeige bzw. Anfrage an die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40 - 42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at gerichtet werden.
Wildkameras müssen nicht mehr angemeldet werden, Betreiber sind jedoch verpflichtet ein „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ zu führen. Bei Zweifeln, ob es ein solches Verzeichnis gibt, kann eine Anzeige bzw. Anfrage an die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40 - 42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at gerichtet werden.
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